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   BGH, 21.04.1961 - VI ZR 105/60   

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https://dejure.org/1961,5806
BGH, 21.04.1961 - VI ZR 105/60 (https://dejure.org/1961,5806)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1961 - VI ZR 105/60 (https://dejure.org/1961,5806)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 (https://dejure.org/1961,5806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 21.04.1961 - VI ZR 105/60
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß nach den Grundsätzen der Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] die Haftung für Beeinträchtigungen infolge einer durch Unfall ausgelösten seelischen Störung eine Grenze hat, wenn die seelische Störung erst durch die - wenn auch unbewußte - Begehrensvorstellung nach einer Lebenssicherung oder die Ausnutzung einer vermeintlichen Rechtsposition ihr Gepräge erhält und der Unfall zum Anlaß genommen wird, den Schwierigkeiten des Arbeitslebens auszuweichen.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    20 aa) So hat die Rechtsprechung eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen abgelehnt, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGHZ 20, 137; Senatsurteile vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 - VersR 1960, 740; vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 - VersR 1961, 597; vom 28. September 1965 - VI ZR 87/64 - VersR 1965, 1080; vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 718).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    b) Die Feststellungen im Berufungsurteil erlauben andererseits aber auch nicht die Annahme, der Kläger sei das Opfer einer unfallbedingten "zweckfreien Aktualneurose" geworden, d.h. daß seine durch die seelische Erschütterung bedingten körperlichen Schäden, seine neurotische Fehlhaltung, primär und unmittelbar durch das Unfallgeschehen selbst zugefügt sind; in solchen Fällen wird eine Haftungszusammenhang ganz überwiegend bejaht (vgl. Senatsurteile vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 - VersR 1961, 597, 598 und vom 4. Januar 1963 - VI ZR 76/62 - VersR 1963, 261; BGH, Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 122/67 - VersR 1968, 396, 397; dazu auch Stoll JZ 1982, 204 f. und Stürner aaO. m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Vor allem hat das Schadensereignis gerade beim Kläger unmittelbar weder ein seelisches Trauma (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]) noch eine irgendwie geartete Schädigung des Zentralnervensystems (vgl.Senatsurteil vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 = VersR 1961, 597) auslösen können.
  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 72/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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