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BGH, 25.04.1961 - VI ZR 207/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 676
- VersR 1961, 617
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - VI ZR 207/60
Wie der erkennende Senat (Urteil vom 20. Februar 1957 - VI ZR 171/56 - VersR 1958, 192) in einem anderen Zusammenhang bereits ausgeführt hat, ist Voraussetzung des Haftungsausschlusses nach § 1 a Abs. 3 Nr. 2 HpflG, daß die schädliche Einwirkung in einem Energieverbrauchsgerät als solchem seine Ursache findet.
- OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12
Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können …
Dafür genügt es nämlich nicht, dass das Energieverbrauchgerät von außen bestimmungswidrig unter Strom geraten ist und diesen Strom lediglich weitergeleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1961 - VI ZR 207/60, in VersR 1961, 617 - 618 m. w. N.). - OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 1024/13
Umfang der Gefährdungshaftung für Stromschläge
Dafür genügt es nämlich nicht, dass das Energieverbrauchgerät von außen bestimmungswidrig unter Strom geraten ist und diesen Strom lediglich weitergeleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1961 - VI ZR 207/60, in VersR 1961, 617 - 618 m.w.N.). - BGH, 01.03.1966 - VI ZR 209/64
Haftung eines Energieversorgungsunternehmers für einen innerhalb eines Gebäudes …
Auch die Abnehmer sind daher durch das Gesetz geschützt, wenn sich ein fehlerhafter Zustand der Außenanlage in der Weise auswirkt, wie es hier geschehen ist (vgl. das Urteil des BGH vom 25. April 1961 - VI ZR 207/60 - VersR 1961, 617, 618).