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OLG Hamm, 02.04.1962 - 9 U 289/61 |
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz-Totalschaden; Schadensersatzleistung; Gebrauchtwagenmarkt; Interessen des Geschädigten
Papierfundstellen
- VersR 1962, 1017
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19
Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall
Kauft der Geschädigte in frei gewählter Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot einen höherwertigen Neuwagen, obwohl er nach den Grundsätzen des Schadensrechts nur Anspruch auf die Reparatur oder die Kosten eines Gebrauchtwagens hat, so kann er Nutzungsausfall nur bis zu dem Zeitpunkt beanspruchen, der für eine Unfallreparatur oder die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens angefallen wäre (OLG Hamm, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 6 U 113/92 -, VersR 1993, 766 f.; Urteil vom 2. April 1962 - 9 U 289/61 -, VersR 1962, 1017, 1018;… Freymann/Rüßmann in jurisPK-StraßenverkehrsR, § 249 BGB Rn. 183;… Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 30).