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   BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60   

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BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60 (https://dejure.org/1961,8128)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - VI ZR 246/60 (https://dejure.org/1961,8128)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - VI ZR 246/60 (https://dejure.org/1961,8128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der Notfrist für die Erhebung einer Klage nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes - Verspätete Kenntnis von Urkunden in einem Schadensersatzprozess als Restitutionsgrund i. R.d. Restitutionsklage - ...

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Papierfundstellen

  • VersR 1962, 175
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
    Seine Ausführungen stehen im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 1, 218.
  • RG, 31.03.1942 - VII 101/41

    Kommt es für den Beginn der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. auf den Zeitpunkt an,

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
    (Vgl. RGZ 169, 100; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 586 Anm. I 1 und Wieczorek ZPO § 586 Anm. A III b).
  • RG, 30.03.1936 - VI 447/35

    1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
    Allerdings hat das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 151, 203 (207) ausgesprochen, die Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit könne so fernliegen, daß sich von ihnen sagen lasse, sie seien erst neuerdings "aufgefunden" worden und auch ohne Verschulden der Partei nicht auffindbar gewesen.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Auf die zutreffende rechtliche Einordnung dieser Tatsachen, also die Erkenntnis, dass die bekannt gewordenen Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben, kommt es nicht an (BGH NJW 1993, 1596; BGH VersR 1962, 175).

    Im Falle des § 580 Nr. 7b ZPO ist die Kenntnis des Inhalts der Urkunde und die Möglichkeit erforderlich, sie zum Beweise zu benutzen (BGH VersR 1962, 175; BAG AP SchwbG § 12 Nr. 13).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    § 581 Abs. 1 ZPO bestimmt für diese Fälle eine Bedingung für eine Fortsetzung des Prozesses in einem Wiederaufnahmeverfahren, die an eine Vorprüfung der als Wiederaufnahmegrund behaupteten Straftat durch die dafür institutionell zuständigen Strafgerichte und Staatsanwaltschaften anknüpft (BGH 12. Mai 2006 - V ZR 175/05 - MDR 2007, 234; BGH 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Dagegen kommt es auf die zutreffende rechtliche Einordnung dieser Tatsachen, also die Erkenntnis nicht an, daß die bekanntgewordenen Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (BGH VersR 1962, 176 [BGH 21.11.1961 - VI ZR 246/60]; Münch-Komm./Braun, ZPO, § 586 Rdn. 9; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 586 Rdn. 3; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 586 Rdn. A III b; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 586 Rdn. 9).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Dagegen kommt es nicht auf die zutreffende rechtliche Einordnung dieser Tatsachen, also die Erkenntnis an, daß die bekannt gewordenen Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (BGH VersR 1962, 176 [BGH 21.11.1961 - VI ZR 246/60]; MünchKomm/Braun, ZPO, § 586 Rdn. 9; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 586 Rdn. 3; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 586 Rdn. A III b; Zöller/Schneider, ZPO, 17. Aufl., § 586 Rdn. 9).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 175/05

    Zulässigkeit der Restitutionsklage bei fehlender Verurteilung durch die

    § 581 Abs. 1 ZPO bestimmt für diese Fälle eine Bedingung für eine Fortsetzung des Prozesses in einem Wiederaufnahmeverfahren (vgl. Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Auflage, § 581 Anm. A), die an eine Vorprüfung der von dem Kläger als Wiederaufnahmegrund behaupteten Straftat durch die dafür institutionell zuständigen Strafgerichte und Staatsanwaltschaften anknüpft (BGH, Urt. v. 21. Nov. 1961, VI ZR 246/60, VersR 1962, 175, 177; BGHZ 50, 115, 122; 85, 32, 37).

    War bei rechtzeitiger Anzeige die Ermittlung oder Durchführung eines Strafverfahrens dagegen (noch) möglich, so ist eine Wiederaufnahme allein unter Hinweis auf eine angeblich in dem rechtskräftig abgeschlossenen Prozess begangene Straftat ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Nov. 1961, VI ZR 246/60, VersR 1962, 175, 177).

    Mit der rechtskräftigen Verurteilung ist der Weg zur Restitutionsklage eröffnet, während ein Freispruch oder auch nur die Einstellung der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO oder eine Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Strafgericht nach § 204 StPO die Restitutionsklage ausschließen (BGH, Urt. v. 21. Nov. 1961, VI ZR 246/60, VersR 1962, 175, 177 und BGHZ 85, 32, 37).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Solange eine Strafverfolgung noch möglich ist, ist es Sache der Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, ob eine strafbare Handlung begangen worden ist (BGH 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).

    Kommt es nicht zu einem Verfahren und einer Verurteilung, so ist auch ein Restitutionsgrund nicht gegeben (BGH 21. November 1961 aaO).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Ob der in Heranziehung dieser Rechtsprechung vom Beschwerdegericht bejahte Ausnahmefall dem Grunde nach anzuerkennen ist, bedarf hier aber keiner Entscheidung (ebenso offengelassen in BGH Urteil vom 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).
  • LSG Hessen, 27.03.2018 - L 3 U 260/15

    Unzulässigkeit einer Klage auf Wiederaufnahme des sozialgerichtlichen

    § 581 Abs. 1 ZPO bestimmt für diese Fälle eine Bedingung für eine Fortsetzung des Prozesses in einem Wiederaufnahmeverfahren (vgl. Kern/Diehm, ZPO, § 581 Rdnr. 1), die an eine Vorprüfung der von dem Kläger als Wiederaufnahmegrund behaupteten Straftat durch die dafür institutionell zuständigen Strafgerichte und Staatsanwaltschaften anknüpft (BGH, Urteil vom 21. November 1961, VI ZR 246/60, VersR 1962, 175, 177; BGHZ 50, 115, 122; 85, 32, 37).

    Mit der rechtskräftigen Verurteilung ist der Weg zur Restitutionsklage eröffnet, während ein Freispruch oder auch nur die Einstellung der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO oder eine Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Strafgericht nach § 204 StPO die Restitutionsklage ausschließen (BGH, Urteil vom 21. November 1961, VI ZR 246/60, VersR 1962, 175, 177 und BGHZ 85, 32, 37).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

    a) Zwar kann selbst im Rahmen einer zulässig erhobenen Wiederaufnahmeklage ein neuer Wiederaufnahmegrund, für den im Zeitpunkt der Klageerhebung die Klagefrist schon abgelaufen war, nicht nachgeschoben werden (BGH Urteil vom 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175, 176; RGZ 168, 225, 230 m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1987 - V B 80/87

    Restitutionsklage - Notfrist - Tod des Zeugen - Nicht eingeleitetes

    Dazu genügt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 21. November 1961 VI ZR 246/60, Versicherungsrecht - VersR - 1962, 175, zu 2 a) die Kenntnis der Tatsachen, die zur Erhebung der Wiederaufnahmeklage berechtigen, nicht aber auch die Kenntnis, daß aufgrund dieser Tatsachen die Wiederaufnahmeklage zulässig ist.

    Die angeführten Entscheidungen des RG (RGE 169, 100), des BGH (VersR 1962, 175) und des OLG Düsseldorf (MDR 1969, 1017) sind zwar sämtlich zu dem Restitutionsgrund des § 580 Nr. 7 ZPO ergangen.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 578/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Restitutionsklage - instanzielle Zuständigkeit -

  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des VII. Zivilsenates des BGH - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 52/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

  • OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 5 U 26/01

    Beginn der Notfrist einer Restitutionsklage beim Wiederauffinden einer Urkunde

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 53/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

  • OLG München, 30.07.2020 - 29 U 706/19

    Extrakt aus indischem Weihrauch

  • BVerwG, 29.08.1986 - 5 B 49.84

    Wiederaufnahme - Restitutionsgrund

  • LAG Köln, 22.01.2020 - 11 Sa 688/18

    Restitutionsklage

  • BFH, 12.11.1996 - II K 1/93

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens

  • OLG Oldenburg, 27.10.1998 - 5 U 123/98

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage bei Beweisantritten im Vorprozess;

  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 160/76

    Zurechnung der Kenntnis eines Rechtsanwalts - Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

  • BFH, 17.10.1990 - I K 2/89

    Voraussetzungen für die Unterbrechung eines Verfahrens

  • BFH, 21.05.1987 - VII B 79/86

    Statthaftigkeit der Prüfung einer Einleitung eines Strafverfahrens aus anderen

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