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BGH, 03.04.1962 - VI ZR 241/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Stehenlassen eines Omnibusses auf einer Autobahn entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - Bestehen einer Pflicht zur Sicherung einer Unfallstelle gegenüber nachfolgenden Verkehrsteilnehmern
Papierfundstellen
- VersR 1962, 634
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58
Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen …
Auszug aus BGH, 03.04.1962 - VI ZR 241/60
Zwar ist die Mitverantwortung gegenüber jedem Schädiger - hier kommen u.a. die Beklagten sowie Fahrer und Halter des ausscherenden Lastzuges in Frage - gesondert abzuwägen (BGHZ 30, 203).
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß sich hierfür am besten ein Abstellen in der Ausbuchtung unter der Brücke anbot und daß dem Getöteten ein Ausrollenlassen des Fahrzeugs dorthin an sich auch möglich und zumutbar war (vgl. Senatsurt. v. 3. April 1962 - VI ZR 241/60 = VersR 1962, 634). - BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn
Sofern ein Weiterfahren - etwa bis zum nächsten Parkplatz oder zu einer Ausweichstelle (Senatsurteil vom 3. April 1962 - VI ZR 241/60 - VersR 1962, 634) möglich und zumutbar ist, verbleibt es bei dem im Interesse der Verkehrssicherheit auf Bundesautobahnen unumgänglichen strikten Halteverbot.