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   BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62   

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https://dejure.org/1963,7342
BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62 (https://dejure.org/1963,7342)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1963 - III ZR 44/62 (https://dejure.org/1963,7342)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 (https://dejure.org/1963,7342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines Baugenehmigungsgesuchs - Amtshaftungsanspruch aus verfahrensmäßig fehlerhaften Handlungen einer Behörde - Erteilung einer Baugenehmigung nach Wegfall der rechtlichen Beschränkung der Baufreiheit - ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1175
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Es gilt hier, ähnlich wie bei der hypothetischen Schadensverursachung, der Rechtsgedanke, daß ein hypothetisches Schadensereignis, nämlich hier die Annahme, der Kläger wäre nicht anders gestellt gewesen, wenn die Beamten der beklagten St. ordnungsmäßig gehandelt hätten, zu Ungunsten des Klägers nur in Rechnung gestellt werden dürfte, wenn mit Sicherheit feststände, daß es ohne dasjenige Ereignis, das den Schaden wirklich herbeigeführt hat, eingetreten wäre und den gleichen Schaden verursacht hätte (BGHZ 8, 288, 296; 10, 6, 12; BGH Urteil vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - S. 13 ff).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Es gilt hier, ähnlich wie bei der hypothetischen Schadensverursachung, der Rechtsgedanke, daß ein hypothetisches Schadensereignis, nämlich hier die Annahme, der Kläger wäre nicht anders gestellt gewesen, wenn die Beamten der beklagten St. ordnungsmäßig gehandelt hätten, zu Ungunsten des Klägers nur in Rechnung gestellt werden dürfte, wenn mit Sicherheit feststände, daß es ohne dasjenige Ereignis, das den Schaden wirklich herbeigeführt hat, eingetreten wäre und den gleichen Schaden verursacht hätte (BGHZ 8, 288, 296; 10, 6, 12; BGH Urteil vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - S. 13 ff).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Es gilt hier, ähnlich wie bei der hypothetischen Schadensverursachung, der Rechtsgedanke, daß ein hypothetisches Schadensereignis, nämlich hier die Annahme, der Kläger wäre nicht anders gestellt gewesen, wenn die Beamten der beklagten St. ordnungsmäßig gehandelt hätten, zu Ungunsten des Klägers nur in Rechnung gestellt werden dürfte, wenn mit Sicherheit feststände, daß es ohne dasjenige Ereignis, das den Schaden wirklich herbeigeführt hat, eingetreten wäre und den gleichen Schaden verursacht hätte (BGHZ 8, 288, 296; 10, 6, 12; BGH Urteil vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - S. 13 ff).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Ein solches "Nachschieben" ist aber, nicht zulässig, wenn hierdurch der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt und in seinem Ausspruch geändert und der Geschädigte in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG 1, 12; 1, 311; Schütz MDR 1959, 459; BVerwG in MDR 1959, 869; BSG in NJW 1960, 1125).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Der § 1 der Verordnung über Baugestaltung bestimmt: "Bauliche Anlagen und Änderungen sind so auszuführen, daß sie Ausdruck anständiger Baugesinnung und werkgerechter Durchbildung sind und sich der Umgebung einwandfrei einfügen." In § 4 heißt es dann: "Solange bei einem Bauvorhaben den Vorschriften des § 1 nicht Rechnung getragen ist, ist die baupolizeiliche Genehmigung zu versagen." In seinem Urteil vom 28. Juni 1955 - I C 146/53 - (MDR 1955, 694) hat bereits das Bundes Verwaltungsgericht ausgesprochen, in der hier in Rede stehenden Zeit habe die Verordnung über Baugestaltung noch als rechtsgültig angesehen werden können, soweit ihr Inhalt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ausreichend bestimmt sei.
  • BGH, 24.10.1955 - III ZR 121/54

    Entschädigung bei Versagung der Bauerlaubnis

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Hätten die Beamten aber die baupolizeiverordnungslose Zeit ab 1. Mai 1956 erst zu einer Zeit bemerkt, zu der ein Erlaß einer gültigen neuen Baupolizeiverordnung rechtzeitig nicht mehr möglich gewesen wäre, dann hätten sie zur Sicherung der allgemeinen Belange eine kurzfristige Bausperre bis zum Erlaß der neuen Baupolizeiverordnung erlassen und dementsprechend die Erteilung der Baugenehmigung kurzfristig hintanhalten dürfen (BGHZ 19, 1).
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Wenn infolge schuldhafter Verkennung der Rechtslage ein Beamter zögert, einem Antrag zu entsprechen und damit dem Antragsteller die Entscheidung zumindest zeitweilig vorenthält, so verletzt er in unvertretbarer Weise seine dem Antragsteller gegenüber bestehende Amtspflicht (BGHZ 30, 19, 26).
  • BGH, 06.10.1955 - III ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Zwar ergibt sich, wie der hier erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1955 - III ZR 56/54 - (MDR 1956, 410, 412) ausgesprochen hat, aus dem in der Verwaltung geltenden Grundsatz der Über- und Unterordnung, daß eine Behörde, deren Verwaltungsakt auf Beschwerde von der ihr übergeordneten Behörde aufgehoben worden ist, den gleichen Verwaltungsakt mit der früheren im Beschwerdeverfahren erfolgreich angegriffenen Begründung auch dann nicht noch einmal erlassen darf, wenn sie die eigene Rechtsauffassung für richtig und die der übergeordneten Behörde für unrichtig hält.
  • BSG, 21.01.1960 - 8 RV 549/58

    Voraussetzungen der nachträglichen Änderung der Rechtsgrundlage eines VA durch

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Ein solches "Nachschieben" ist aber, nicht zulässig, wenn hierdurch der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt und in seinem Ausspruch geändert und der Geschädigte in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG 1, 12; 1, 311; Schütz MDR 1959, 459; BVerwG in MDR 1959, 869; BSG in NJW 1960, 1125).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
    Ein solches "Nachschieben" ist aber, nicht zulässig, wenn hierdurch der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt und in seinem Ausspruch geändert und der Geschädigte in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG 1, 12; 1, 311; Schütz MDR 1959, 459; BVerwG in MDR 1959, 869; BSG in NJW 1960, 1125).
  • RG, 19.12.1941 - III 62/41

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine

  • RG, 06.05.1942 - III 6/42

    1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    cc) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus nicht berücksichtigt, daß die Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nur beachtlich ist, wenn der Schädiger bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg herbeigeführt hätte; daß er ihn lediglich hätte herbeiführen können, reicht regelmäßig nicht aus (z.B. BGHZ 63, 319, 325; BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 = VersR 1963, 1175 unter 2; RGZ 169, 353, 358; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1959 - III ZR 4/58 = NJW 1959, 1316 zu Leitsatz b; Soergel/Mertens aaO. Rdnr. 160 f vor § 249; Staudinger/Medicus aaO. § 249 Rdnr. 113).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Gleiches soll gelten, wenn einem Verwaltungsakt die erforderliche materielle Rechtsgrundlage fehlte, die Behörde jedoch die Rechtsgrundlage pflichtgemäß hätte schaffen können und müssen (BGH, Urt. v. 11.07.1963, Az.: III ZR 44/62, VersR 1963, 1175; Urt. v. 24.10.1985, Az.: IX ZR 91/84, BGHZ 96, 170).

    Hingegen soll es grundsätzlich nicht ausreichen, dass die Behörde die materiell-rechtliche Grundlage für ihr Handeln hätte schaffen können (BGH, Urt. v. 11.07.1963, Az.: III ZR 44/62, VersR 1963, 1175).

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Ähnlich ist der Fall beurteilt worden, daß einem Verwaltungsakt die erforderliche materielle Rechtsgrundlage - eine Baupolizeiverordnung - fehlte, die Behörde aber die Rechtsgrundlage pflichtgemäß hätte schaffen können und müssen (BGH Urt. v. 11. Juli 1963 - III ZR 44/62, VersR 1963, 1175, 1176).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Bei Amtshaftungsansprüchen hat der Bundesgerichtshof rechtmäßiges Alternativverhalten insbesondere berücksichtigt, wenn der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war und sie bei einem ordnungsgemäßen Verfahren zu der gleichen Entscheidung hätte kommen oder sofern sie selbst eine fehlende Rechtsgrundlage pflichtgemäß hätte schaffen müssen (vgl. BGHZ 63, 319, 325 f.; Senatsurteile vom 30. April 1959 - III ZR 4/58 - NJW 1959, 1316, 1317; vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 - VersR 1963, 1175, 1176; vom 2. November 1970 - III ZR 173/67 - NJW 1971, 239; vom 6. Juli 1995 - III ZR 145/94 - NJW 1995, 2778, 2780; Beschluß vom 26. September 1996 - III ZR 244/95 - UPR 1997, 71, 72 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Kausalität 10; s. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87 - WM 1988, 1454, 1456 f.).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Für den Fall, daß der Verletzte einen Verwaltungsakt, in dessen Erlaß er eine Amtspflichtverletzung erblickt, mit Rechtsbehelfen des Verwaltungsrechts bekämpft, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß die Verjährungsfrist des § 852 BGB nicht ohne weiteres ab Beginn dieses Ankämpfens läuft, es sich vielmehr auch bei Einleitung eines solchen Verfahrens nur von Fall zu Fall beurteilen läßt, von welchem Augenblick an der Verletzte die Erkenntnis für "genügend gesichert" halten mußte, daß das Verhalten der Behörde sowohl widerrechtlich als auch schuldhaft war (vgl. nur Urteile vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 - LM BGB § 852 Nr. 14 und vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 - VersR 1963, 1175; in diesem Sinne schon RGZ 168, 214, 222).
  • BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70

    Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher

    Der erkennende Senat hat diesen Grundsatz auch in einem Fall angewendet, in dem ein Verwaltungsakt der erforderlichen materiellen Rechtsgrundlage (Baupolizeiverordnung) entbehrte (VersR 1963, 1175, 1176; zust. Staudinger/Schäfer, BGB 10./11. Aufl. § 839 Rdn. 325).
  • OLG Jena, 08.02.2000 - 3 U 443/99

    Anspruch auf Schadensersatz aus Staatshaftung, Amtshaftung oder

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  • OLG Köln, 20.10.1994 - 7 U 68/94

    Amtshaftung bei Nichtbearbeitung eines Bauantrags?

    Fehlt einer Amtshandlung die materiell-rechtliche Grundlage, hätte sich die Behörde aber diese Rechtsgrundlage für ihr Handeln selbst schaffen können und würde sie das - wenn ihr die Rechtswidrigkeit ihres tatsächlichen Handelns bewußt gewesen wäre - auch getan haben, so hindert das die Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden nur dann, wenn die Behörde die materielle Rechtsgrundlage sich auch hätte schaffen müssen (BGH VersR 1963, 1175 f.; Kreft in RGRK, 12. Aufl., § 839 Rdnr. 305).
  • LG Dortmund, 18.01.2008 - 8 O 168/06
    Nur wenn die Behörde die materiell-rechtliche Grundlage für ihr Handeln hätte schaffen müssen, entfällt der Zurechnungszusammenhang (BGH NVwZ 2002, 124, 125 - vgl. auch OLG Köln, VersR 1996, 456, 457 und BGH VersR 1963, 1175, 1176).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 1 U 69/02

    Anspruch auf Zweckentfremdungsgenehmigung ohne Auflagen; Verjährung des

    a) Bei Ansprüchen aus § 839 BGB kann die Verjährung erst beginnen, wenn der Geschädigte weiß, dass die in Rede stehende Amtshandlung widerrechtlich und schuldhaft war und deshalb eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung darstellt (vgl. BGH NJW 1982, 36 f. [unter 4. der Entscheidungsgründe]; WM 1976, 643, 644; VersR 1963, 1175, 1177; auch zum Folgenden NJW 1994, 3162 ff. [unter II 4 a) der Entscheidungsgründe]; BGHZ 138, 247 ff. [unter l 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 21.11.1985 - III ZR 94/84

    Amtspflicht im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung mit Brandschutzauflage

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