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BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs durch einen allgemeinen Feststellungsantrag - Unzulässigkeit des Feststellungsbegehrens aufgrund der Möglichkeit einer Leistungsklage - Rückverweisung der Sache seitens des Berufungsgerichts an den ersten Richter ...
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 847, 852, 209; ZPO § 256
Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs
Papierfundstellen
- VersR 1964, 1050
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63
Der Bundesgerichtshof hat eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens selbst für das Berufungsgericht als letzte Tatsacheninstanz nur ausnahmsweise angenommen, so bei besonders schwierigen Fragen oder bei groben Mängeln des vorhandenen Gutachtens (LM Nr. 2 zu § 739 ZPOUrteil vom 14. Juli 1953 V ZR 97/52). - BGH, 05.12.1957 - VII ZR 24/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63
Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf die in dieser Sache ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1957, VII ZR 24/57 undvom 11. Februar 1960, VII ZR 69/59 verwiesen. - BGH, 11.02.1960 - VII ZR 69/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63
Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf die in dieser Sache ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1957, VII ZR 24/57 undvom 11. Februar 1960, VII ZR 69/59 verwiesen. - RG, 19.10.1920 - VII 156/20
Unterbrechung der Verjährungsfrist nach dem Reichsstempelgesetz (RStempG) durch …
Auszug aus BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63
Das folgt aus § 212 BGB, wonach selbst bei Abweisung der Klage durch Prozeßurteil die Verjährung als durch die abgewiesene Klage unterbrochen gilt, wenn der Berechtigte binnen 6 Monaten von neuem Klage erhebt (vgl. dazu RGZ 100, 149).
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Dies entspricht auch dem Erfahrungssatz, daß ein Rechtsverzicht nicht ohne weiteres zu vermuten ist, sondern eindeutiger Anhaltspunkte bedarf (Senatsurteile NJW 1987, 2582, 2585; vom 9. Juli 1964 - VII ZR 51/63 = VersR 1964, 1050, 1051 sowie vom 17. Dezember 1987 BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).Ob der Kläger damals in Höhe des bereits eingetretenen Verdienstausfallschadens hätte Leistungsklage erheben können und müssen, kann dahinstehen, weil auch eine (teilweise) unzulässige Feststellungsklage die Verjährung gemäß § 209 BGB unterbricht (BGHZ 39, 287, 291; Senat VersR 1964, 1050, 1051).
- BGH, 04.04.1968 - VII ZR 152/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Denn die Auffassung der Revision, daß hier eine Vermutung für den Verzicht bestehe und das Berufungsgericht die Beweislast verkannt habe, ist unrichtige, Vielmehr wird ein Verzicht gerade nicht vermutet und muß so klar ausgesprochen werden, daß keine Zweifel am Verzichtswillen bleiben (vgl. BGH VersR 1964, 1050 f). - BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
Dazu genügt der eindeutig geäußerte Wille, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGHZ 39, 287, 291 und Urteil des BGH vom 9. Juli 1964 - VII ZR 51/63, VersR 1964, 1050 ). - OLG Düsseldorf, 20.02.1985 - 15 U 99/84
Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Unzulässigkeit
"... Auch eine unzulässige Klage kann die Verjährung unterbrechen (RGZ 84, 309; BGH, VersR 64, 1050; NJW 78, 1058 Nr. 12; BGHZ 78, 1/5; OLG München, OLGZ 66, 24..). - BGH, 29.05.1967 - VII ZR 322/64
Anspruch auf Schadensersatz - Auslegung eines Architektenvertrages
- Dieser Rechtsstreit ist zum zweiten Mal im Revisionsverfahren vor dem erkennenden Senat anhängig (VII ZR 51/63 vom 3. Dezember 1964 und VII ZR 13/66).