Rechtsprechung
BGH, 26.11.1963 - VI ZR 293/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 168
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an …
Eine Alleinhaftung des Fußgängers wird von der Rechtsprechung in der Regel in den Fällen angenommen, in denen der Fußgänger die Fahrbahn kurz vor dem Kraftfahrzeug ohne Beachtung des herannahenden Verkehrs betritt, wenn den Kfz-Halter seinerseits kein Verschulden, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsverletzung oder ein Verstoß gegen § 26 StVO, trifft (…vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rn. 412; BGH, Urteil vom 26.11.1963 - VI ZR 293/62, VersR 1964, 168; BGH, Urteil vom 28.11.1961 - VI ZR 89/61, VersR 1962, 164; BGH, Urteil vom 10.04.1962 - VI ZR 154/61, VersR 1962, 638). - OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
Alleinhaftung einer 15 Jahre alten Fußgängerin für Kollision mit Linienbus beim …
Kann mithin eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 1. nicht festgestellt werden und verbleibt es bei dem gravierenden Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO auf Seiten der Klägerin, folgt daraus ungeachtet der von dem Beklagtenfahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr eine Alleinhaftung des Fußgängers (vgl. auch BGH VersR 1964, 168;… VersR 1962, 638, VersR 1962, 164 sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Aufl., Rn. 412). - BGH, 30.10.1984 - IX ZR 6/84
Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag - Anspruch auf Schadensersatz - …
Dabei ist für diese hypothetische Betrachtung maßgebend, wie der Vorprozeß nach Auffassung des mit dem gegen den Prozeßbevollmächtigten gerichteten Schadensersatzanspruch befaßten Gerichts richtig hätte entschieden werden müssen (BGHZ 46, 221, 228;… BGH, Urt. v. 3. November 1955 - III ZR 62/54 = NJW 1956, 140; v. 26. November 1963 - VI ZR 293/62 = VersR 1964, 168). - LG Hagen, 21.03.1996 - 6 O 201/95 Diese Abwägung, bei der nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen, ergibt, daß die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten PKW hinter dem Eigenverschulden der Klägerin vollständig zurücktritt und die Klägerin für ihren Schaden allein einzutreten hat (vgl. BGH VersR 1964, 168).
Es gehört nämlich zu den elementaren und heute allgemein geläufigen Vorsichtsmaßnahmen im Straßenverkehr, daß man nicht eine Fahrbahn betritt, ohne sich vorher mit einem Blick nach links zu überzeugen, daß kein Fahrzeug herannaht (BGH VersR 1964, 168) Gegen diese Pflichten hat die Klägerin verstoßen.
- OLG München, 26.02.1991 - 5 U 3907/90
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Anhalters an einer Autobahnauffahrt
So hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen das Verschulden der Verletzten ähnlich oder gar weniger schwer war, das gänzliche Zurücktreten der Haftung des Kfz-Halters wiederholt gebilligt (…BGH aaO.; VersR 1961, 357 ; VersR 1964, 168; VersR 1964, 1069; VersR 1966, 877 ; VersR 1975, 1121 ).