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   BGH, 27.10.1964 - VI ZR 146/63   

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https://dejure.org/1964,506
BGH, 27.10.1964 - VI ZR 146/63 (https://dejure.org/1964,506)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1964 - VI ZR 146/63 (https://dejure.org/1964,506)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1964 - VI ZR 146/63 (https://dejure.org/1964,506)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 839, 847; ZPO §§ 91, 92, 253
    Aufsichtspflicht bei Unterbringung in Jugendheim - Streitwert bei Schmerzensgeldanspruch

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    37 Wenn die Rechtsprechung von dem Kläger gleichwohl die Mitteilung einer Größenordnung verlangt, so zunächst deshalb, weil die Auffassung der Partei für das Gericht eine wesentliche Hilfe bei der Ermittlung des angemessenen Betrages darstellen kann (Senatsurteil vom 27. Oktober 1964 - VI ZR 146/63 - BGH Warn 1964 Nr. 235, S. 545).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Das gleiche gilt auch dann, wenn Kinder in Krankenhäuser, Heilanstalten, Pflegeheime usw. aufgenommen sind, ihnen daher in erster Linie ärztliche Behandlung und Pflege geschuldet wird (vgl.Senatsurteil vom 27. Oktober 1964 - VI ZR 146/63 = VersR 1965, 48; Staudinger/Schäfer BGB 10./11. Aufl. § 832 Rdnr. 40; Erman/Drees, BGB, 5. Aufl. § 832 Rdnr. 9).
  • OLG München, 13.03.1984 - 5 U 3797/83

    Schädelprellung; Rippenserienbruch; Thoraxprellung; Stirnplatzwunde; Verletzungen

    Die Entscheidung des BGH vom 27.10.1964 (VersR 1965, 48 ), auf die sich das Landgericht offenbar stützt, ist insoweit überholt.
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Diese seien maßgeblich für die ihm nach seiner Lebenslage, seinen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie nach seinen Kräften möglichen und vernünftigerweise zumutbaren Abwehr- und Überwachungsmaßnahmen (BGH NJW 1980, 1044 [1045]; BGH VersR 1965, 48 [49]).
  • OLG Dresden, 04.12.1996 - 6 U 1393/96

    Amtshaftung des Heimträgers

    An die Aufsichtspflicht eines Heimes für schwererziehbare Kinder ist deshalb ein besonders strenger Maßstab anzulegen (BGH, VersR 1965, 48 ; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 798).

    Den Aufsichtspflichtigen ist auch im Rahmen des § 832 BGB -und nichts anderes gilt bei Anwendung des § 839 BGB - ein gewisser Freiraum für vertretbare pädagogische Maßnahmen zu belassen (BGH, VersR 1965, 48 ; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 798).

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 167/06

    Schadenersatzanspruch gegen jugendpsychiatrische Klinik wegen eines durch

    Ein gewisser pädagogischer Freiraum ist den Aufsichtsbedürftigen für vertretbare pädagogische Maßnahmen zu belassen (BGH, VersR 1965, 48).
  • OLG Hamm, 21.09.1987 - 6 U 455/86
    So hat der Bundesgerichtshof (VersR 1965, 48), worauf der Kläger zutreffend hingewiesen hat, entschieden, daß an die Aufsichtspflicht eines Heimes für schwer erziehbare Kinder sehr strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Um die Einflußmöglichkeit nicht zu verlieren, können sich allzu strenge Maßnahmen verbieten; den Aufsichtspflichtigen ist auch im Rahmen des § 832 BGB ein gewisser Freiraum für vertretbare pädagogische Maßnahmen zu belassen (BGH VersR 1965, 48; 1980, 279).

  • OLG Hamm, 07.12.1993 - 9 U 95/93

    Verkehrssicherungspflicht Aufsichtspflicht Ferienlager

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  • AG Königswinter, 17.10.2001 - 9 C 183/00

    Haftung für vermutetes Verschulden bei Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Insbesondere ist bei Heimen für schwer erziehbare Kinder im schulpflichtigen Alter an ein sehr strenges Maß an die Aufsichtspflicht anzulegen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1965 Seite 48 ff; BGH NJW-RR 1988 Seite 798ff).
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