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BGH, 23.07.1965 - III ZR 55/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.07.1965 - III ZR 55/65
- BGH, 23.07.1965 - III ZR 55/65
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1005
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.07.2019 - XII ZB 36/19
Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle …
Entsprechendes folgt auch aus § 53 Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt selbst unter den dort genannten Voraussetzungen für die Bestimmung seiner Vertretung zu sorgen hat (BGH Urteil vom 23. Juli 1965 - III ZR 55/65 - VersR 1965, 1005). - BGH, 15.06.1971 - RiZ(R) 3/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Jedoch ist es Pflicht eines jeden Anwalts, bei längerer Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß - gegebenenfalls durch Heranziehung eines Vertreters - die laufenden Geschäfte ordnungsmäßig, insbesondere fristgebundene Sachen rechtzeitig erledigt werden (vgl. dazu u.a. BGH in LM unter Nr. 18 zu § 234 ZPO und unter Nr. 36 zu § 232 ZPO; VersR 1958, 593; 1965, 1005 [BGH 14.07.1965 - IV ZR 197/64]und 1968, 850).