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BGH, 12.10.1965 - VI ZR 91/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach Tod des Unfallopfers nach dem Deliktsrecht - Bemessungsgrundlagen für die Höhe einer zuerkannten Rente - Familienrechtliche Verhältnisse als maßgebliche Kriterien für die Berurteilung der Art und des Umfangs der für das Unfallopfer vorhergesehenen ...
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1959 - VI ZR 159/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1965 - VI ZR 91/64
Da es sich bei Mitarbeit und Unterhalt nicht um Leistung und Gegenleistung handelt, kann aus dem Wertverhältnis nichts gegen das Bestehen einer familienrechtlichen Gestaltung hergeleitet werden (BGH Urteil vom 27. Oktober 1959 - VI ZR 159/58 - LM BGB § 1617 Nr. 1 a).
- BGH, 07.10.1997 - VI ZR 144/96
Verpflichtung des im elterlichen Haushalt lebenden Kindes zu Dienstleistungen
Vom familienbezogenen Charakter der Dienstleistungspflicht ist auch der erkennende Senat stets ausgegangen und hat in älteren Entscheidungen sogar das Bestehen einer Vermutung dafür angenommen, daß die Mitarbeit des Hauskindes aufgrund familienrechtlicher Beziehungen im Sinn des § 1619 BGB erfolge und deshalb unentgeltlich sei (Senatsurteile vom 27. Oktober 1959 - VI ZR 159/58 - VersR 1960, 132; vom 5. Mai 1961 - VI ZR 187/60 - VersR 1961, 694 und vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 91/64 - VersR 1965, 1202 f.; vgl. auch Urteil des V. Zivilsenats vom 16. März 1973 - V ZR 34/71 - FamRZ 1973, 298 f.).