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BGH, 22.12.1964 - VI ZR 198/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1965, 362
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69
Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise …
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1963 (VI ZR 137/62 - VersR 1963, 1159) und vom 22. Dezember 1964 (VI ZR 198/63 - VersR 1965, 362). - BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone …
Berücksichtigt man aber, daß der Anhänger schon auf eine große Entfernung zu erkennen war und daß auf der 6, 90 m breiten Straße genügend Platz zur Vorbeifahrt blieb, so tritt die Betriebsgefahr des ohne ein Warnzeichen abgestellten Anhängers gegenüber dem groben Verschulden des unaufmerksam fahrenden Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs so sehr zurück, daß es gerechtfertigt ist, sie außer Betracht zu lassen und den Kläger mit seinem gesamten Schaden zu belasten (vgl. die Senatsurteile vom 22. Dezember 1964 - VI ZR 198/63 - VersR 1965, 362 und vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).