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BGH, 08.01.1965 - VI ZR 230/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Schuldhaftes Handeln eines Kindes - Verletzung elterlicher Aufsichtspflichten
Papierfundstellen
- VersR 1965, 385
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07
Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer …
Eine Milderung der Aufsichtsanforderungen unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten wird deshalb diskutiert, wenn eine Mutter mehrerer Kinder tatsächlich nicht zur Führung der Aufsicht in dem an sich gebotenen Maß in der Lage ist (BGH VersR 1965, 385; BGH VersR 1957, 340 [341];… Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 75). - BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78
Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn; …
Zwar geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß sich das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige nach deren Alter, Eigenart und Charakter bestimmt, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern; es kommt darauf an, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht im konkreten Fall in Bezug auf die zur widerrechtlichen Schadenszufügung führenden Umstände genügt haben (st.Rspr.; s. Senatsurteilev. 8. Januar 1965 - VI ZR 230/63 = VersR 1965, 385;v. 28. Februar 1969 - VI ZR 222/67 = VersR 1969, 523; zuletztv. 6. April 1976 - VI ZR 93/75 = VersR 1976, 878 = ZBIJugR 1976, 452; Wenigkeit, Wege zur Sozialversicherung 1978, 289 ff). - BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67
Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der …
Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH VersR 1962, 783; 1965, 385 [BGH 08.01.1965 - VI ZR 230/63]; 1965, 606).
- BGH, 11.06.1968 - VI ZR 144/67
Übertragung der Aufsicht an eine andere Person
Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH Urteil von 19. November 1963 - VI ZR 96/63 = VersR 1964, 311; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 230/63 = VersR 1965, 385 [BGH 08.01.1965 - VI ZR 230/63] ; Urteil vom 23. März 1965 - VI ZR 271/63 = VersR 1965, 606). - OLG Koblenz, 15.04.2002 - 12 U 595/00
Umfang der Aufsichtspflicht über ein 16 Jahre altes straffälliges Kind
Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (vgl. z.B. BGH VersR 1965, 385, 386). - BGH, 28.02.1969 - VI ZR 221/67
Umfang der elterlichen Aufsichtspflichten und Sorgfaltspflichten - Anforderungen …
Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH VersR 1962, 783; 1965, 385 [BGH 08.01.1965 - VI ZR 230/63]; 1965, 606). - BGH, 16.02.1965 - VI ZR 270/63
Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes
Unter diesen Umständen brauchte das Berufungsgericht die rechtskundig vertretenen und bereits in erster Instanz unterlegenen Beklagten auf diese Möglichkeit nicht hinzuweisen; es hätte sonst die dem § 139 ZPO innewohnenden Grenzen überschritten (BGH Urteil vom 16. Juni 1964 - VI ZR 68/63 - VersR 1964, 1023; Urt. vom 8. Januar 1965 - VI ZR 230/63).