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   BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63   

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https://dejure.org/1964,589
BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,589)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1964 - VI ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,589)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1964 - VI ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer - Überholvorgang - Beobachtung der Fahrweise - Zurückstellen der Überholabsicht - Grundloser plötzlicher Wechsel - Überholspur - Unfall auf Bundesautobahn - Verschulden - Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden PKW auf ein Fahrzeug, das kurz zuvor die Spur gewechselt hat

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Zudem - und das gilt für beide von der Revision erwähnte Möglichkeiten - kann dem Zweitkläger kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihn nicht verschuldeten Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urt. vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620).
  • BGH, 25.08.1959 - 4 StR 305/59

    Autobahnverkehr - Ausbiegen auf Überholbahn - Verkehrswidriges Handeln -

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Das gilt in erhöhten Maße, wenn der Kraftfahrer - wie hier - ohne besonderen Anlaß auf die Überholspur der Autobahn wechselt (vgl. BGH Urt. vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 315/58 - VRS 15, 436; Urt. vom 25. August 1959 - 4 StR 305/59 - VRS 17, 344).
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 18/60

    Ansprüche auf Grund einer Mietshausexplosion durch ein Leuchtgas-Luft-Gemisch -

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Zudem - und das gilt für beide von der Revision erwähnte Möglichkeiten - kann dem Zweitkläger kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihn nicht verschuldeten Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urt. vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620).
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Kraftfahrer nicht so knapp vor einen von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholfahrbahn wechseln, daß dessen Fahrer sein Fahrverhalten ohne Gefahr nicht mehr darauf einrichten kann (BGH Urt. vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VRS 20, 254 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Das gilt in erhöhten Maße, wenn der Kraftfahrer - wie hier - ohne besonderen Anlaß auf die Überholspur der Autobahn wechselt (vgl. BGH Urt. vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 315/58 - VRS 15, 436; Urt. vom 25. August 1959 - 4 StR 305/59 - VRS 17, 344).
  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 215/57

    Verwertung einer Parteiaussage in einem anderen Verfahren bei Antrag auf

    Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
    Allerdings ist ein Kraftfahrer, der ein Fahrzeug überholen will, verpflichtet, die Fahrweise des vor ihm Fahrenden sorgfältig zu beobachten und seine Überholabsicht zurückzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß das vorausfahrende Fahrzeug gleichfalls die Überholfahrbahn benutzen will (BGH Urt. vom 24. Oktober 1958 - VI ZR 215/57 -).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Wer sich aber - wie der Erstbeklagte - ohne sorgfältige Rückschau und ohne Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers auf den anderen Fahrstreifen begeben will und hierdurch ein bereits auf diesen Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug gefährdet, handelt dementsprechend immer grob verkehrswidrig ( BGH , VersR 1970, Seite 89; BGH , VersR 1965, Seite 82; OLG Jena , NZV 2006, Seiten 147 f.; OLG Hamm , VersR 1992, Seite 624 ).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Nach den dort normierten Pflichten muss der Überholende auf die Fahrweise des Eingeholten achten und darf ihn nicht gefährden (so schon BGH, VersR 1965, 82).
  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05

    Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Wer sich ohne sorgfältige Rückschau auf den Überholstreifen begibt und hierdurch ein von hinten nahendes schnelleres Fahrzeug gefährdet, handelt grob verkehrswidrig (vgl. BGH, VersR 1965, 82; OLG Hamm, VersR 1992, 624).
  • BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Mopedfahrers mit einem

    Im übrigen kann dem Beklagten kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urteil vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82).

    Hierbei konnte er auch die nach seiner Meinung hohe Betriebsgefahr des Personenkraftwagens des Beklagten gegenüber der nach seiner möglichen Auffassung überwiegenden Verursachung durch Leimenstoll und dessen schwerem Verschulden völlig zurücktreten lassen (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - a.a.O.; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 - VersR 65, 383).

  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Hiermit hält sich das Berufungsgericht im Rahmen der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß einem Kraftfahrer kein Vorwurf gemacht werden kann, wenn er in einer plötzlichen von ihn nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage - wovon im Hinblick auf die Beweislast der Gegenseite zu Gunsten des Beklagten auszugehen ist - etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (BGH Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 = VersR 1965, 82; Urteil vom 30. November 1965 - VI ZR 146/64 = VersR 1966, 188).
  • OLG Nürnberg, 21.05.1976 - 1 U 127/75

    Sorgfaltspflicht; Entlastungsbeweis; Überholen; Autobahn; Überholabsicht;

    Darüber hinaus muß der Überholende ausschließen können, daß es beim Ausscheren des Überholten einem besonders gewandten Fahrer gelungen wäre, durch geeignetes Bremsen oder Ausweichen das Schleudern oder gar den Zusammenprall mit dem ausscherenden Fahrzeug zu vermeiden (vgl. BGH VersR 65, 82 und VersR 71, 440).
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