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   BGH, 07.10.1966 - VI ZR 26/65   

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https://dejure.org/1966,1743
BGH, 07.10.1966 - VI ZR 26/65 (https://dejure.org/1966,1743)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1966 - VI ZR 26/65 (https://dejure.org/1966,1743)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1966 - VI ZR 26/65 (https://dejure.org/1966,1743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit von Verkehrsunfall für dauernden Hirnschaden (contusio cerebri) - Ausfall der Arbeitskraft als Landwirtschaftsmeister als Vermögensschaden - Berechnung des Erwerbsschadens des körperlich geschädigten Betriebsinhabers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit von Verkehrsunfall für dauernden Hirnschaden (contusio cerebri); Ausfall der Arbeitskraft als Landwirtschaftsmeister als Vermögensschaden; Berechnung des Erwerbsschadens des körperlich geschädigten Betriebsinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 120
  • VersR 1966, 1158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 07.10.1966 - VI ZR 26/65
    Es bezieht sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 38, 55, in der ausgesprochen ist, dass einer durch unerlaubte Handlung körperlich verletzten Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts ein eigener Schadensersatzanspruch zusteht, und dass die Schadenshöhe aufgrund der Aufwendungen ermittelt werden kann, die eine durch den Wegfall der Arbeitskraft der Ehefrau notwendig gewordene Einstellung einer Hilfskraft erfordert.

    Der Kläger benötige - ebenso wie im Falle der Entscheidung BGHZ 38, 55 die klagende Ehefrau einer Hilfskraft bedürfe - zur ordnungsmäßigen Fortführung seines Hofes als Ausgleich für den Ausfall seiner Arbeitskraft eine Ersatzkraft.

    Der Auffassung des Berufungsgerichts, der vorliegende Fall sei dem der Entscheidung BGHZ 38, 55 gleich gelagert, kann nicht gefolgt werden.

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Das hat der Senat schon in seinemUrteil vom 7. Oktober 1966 (VI ZR 26/65 - VersR 1966, 1158; zustimmend Wussow, a.a.O. TZ 1041) ausgesprochen und dabei die Ausführungen Bauers in DAR 1959, 113 abgelehnt.
  • OLG München, 19.08.2016 - 10 U 1524/16

    Schmerzensgeld und Erwerbsschaden nach Verkehrsunfall

    Dabei wird zu Recht berücksichtigt, dass Erwerbsnachteile und Einbußen der Erwerbsfähigkeit bei selbstständigen Gewerbetreibenden nicht unmittelbar aus der Beeinträchtigung oder dem Wegfall der Arbeitskraft folgen, sondern eine konkrete Vermögenseinbuße voraussetzen (EU 8 = Bl. 57 d. A.; BGH 1970, 1411; Senat, Urt. v. 29.06.2007 - 10 U 4379/01 [juris, Rn. 71]; VersR 1966, 1158).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Dagegen hätte die Rechtsauffassung des Klägers zur Folge, dass er - ohne irgendeinen tatsächlichen und bezifferbaren Schadens - die abstrakte Vergütung seiner Arbeitskraft verlangen könnte und damit bereits der Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft als solcher einen Schaden begründen würde; dies hat der BGH jedoch bis heute ausdrücklich abgelehnt (BGH NJW 1970 1411; VersR 1966, 1158; s.a. Senat, Urt. v. 29.06.2007 - 10 U 4379/01 [juris, Rn. 71]).
  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92

    Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft;

    a) Im Berufungsurteil wird allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß ein ersatzfähiger Erwerbsschaden nicht bereits im Ausfall oder in der Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Klägers, sondern erst in den konkreten finanziellen Auswirkungen der Erwerbsminderung auf die Vermögenslage des Geschädigten zu sehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 54, 45, 50, 54; Senatsurteile vom 7. Oktober 1966 - VI ZR 26/65 - VersR 1966, 1158, 1159, vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973 und vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284 f.).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Vielmehr greift die Ersatzpflicht des Schädigers nur dann ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft auch die Arbeitsleistung gemindert oder gar weggefallen und dadurch ein konkreter Schaden im Vermögen des Verletzten entstanden ist (Senatsurteile vom 27. April 1965 - VI ZR 203/63 = VersR 1965, 979; v. 28. September 1965 - VI ZR 88/64 = VersR 1965, 1153; v. 7. Oktober 1966 - VI ZR 26/65 = VersR 1966, 1158; v. 9. Juni 1970 - VI ZR 155/68 = VersR 1970, 860).
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