Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1068
BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63 (https://dejure.org/1966,1068)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1966 - II ZR 233/63 (https://dejure.org/1966,1068)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1966 - II ZR 233/63 (https://dejure.org/1966,1068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58

    Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
    Zu einer Änderung dieser Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH LM AHaftpflichtVB § 2 Nr. 3 = VersR 1960, 554; VersR 1965, 1167/68 und für das Schrifttum Prölss, VVG 15. Aufl. § 149 Anm. 1 m.w.N.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß.

    Das sei, wie die Revision meint, der in VersR 1960, 554 veröffentlichten Entscheidung zu entnehmen.

  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
    Zu einer Änderung dieser Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH LM AHaftpflichtVB § 2 Nr. 3 = VersR 1960, 554; VersR 1965, 1167/68 und für das Schrifttum Prölss, VVG 15. Aufl. § 149 Anm. 1 m.w.N.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß.
  • BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
    Hierbei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß in der Haftpflichtversicherung ein Geltendmachen von Ansprüchen in jeder Erklärung liegt, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH VersR 1956, 186/87; RGZ 152, 235, 240; 156, 378, 383).
  • RG, 23.10.1936 - VII 67/36

    1. Wann tritt in der Haftpflichtversicherung, insbesondere im Falle des

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
    Hierbei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß in der Haftpflichtversicherung ein Geltendmachen von Ansprüchen in jeder Erklärung liegt, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH VersR 1956, 186/87; RGZ 152, 235, 240; 156, 378, 383).
  • RG, 14.01.1938 - VII 151/37

    Kann sich in der Haftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer, der sich mit

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63
    Hierbei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß in der Haftpflichtversicherung ein Geltendmachen von Ansprüchen in jeder Erklärung liegt, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH VersR 1956, 186/87; RGZ 152, 235, 240; 156, 378, 383).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des

    (1) In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1966 (II ZR 233/63, VersR 1966, 229 unter I 2 [juris Rn. 18] war mit Blick auf den Beginn der Verjährungsfrist eines Deckungsanspruchs zu entscheiden, ob ein von der Geschädigten an die Versicherungsnehmerin versandtes Schreiben als Anspruchserhebung genügte oder lediglich die Ankündigung einer späteren Inanspruchnahme darstellte. Das Berufungsgericht hatte - vom Bundesgerichtshof unbeanstandet - schon den Wortlaut des Schreibens ("Vorsorglich machen wir die genannten Baumängel gegen Sie geltend") für eine ernsthafte Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers ausreichen lassen.
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 51/14

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten;

    (1) In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1966 (II ZR 233/63, VersR 1966, 229 unter I 2 [juris Rn. 18] war mit Blick auf den Beginn der Verjährungsfrist eines Deckungsanspruchs zu entscheiden, ob ein von der Geschädigten an die Versicherungsnehmerin versandtes Schreiben als Anspruchserhebung genügte oder lediglich die Ankündigung einer späteren Inanspruchnahme darstellte. Das Berufungsgericht hatte - vom Bundesgerichtshof unbeanstandet - schon den Wortlaut des Schreibens ("Vorsorglich machen wir die genannten Baumängel gegen Sie geltend") für eine ernsthafte Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers ausreichen lassen.
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der

    Hierzu genügt jede Erklärung, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1966 - II ZR 233/63 - VersR 1966, 229 f.; Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78 - VersR 1979, 1117, 1118 unter II 1).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Der Anspruch aus § 149 VVG entsteht nämlich - zunächst als Rechtsschutzanspruch - bereits mit der Erhebung von Ansprüchen durch Dritte, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Auflage, § 149 VVG, Rdnr. 5; Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 13. Kap., Rdnr. 22; Römer/Langheid-Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 1. Auflage, § 149 VVG, Rdnr. 20).

    Der Rechtsschutzanspruch entsteht und wird fällig, sobald gegen den Versicherten Haftpflichtansprüche aus einem unter die Versicherung fallenden Ereignis erhoben werden (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5).

    Die Erhebung von Ansprüchen ist dabei jede ernstliche Erklärung des Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer, aus der sich ergibt, dass der Dritte Ansprüche zu haben glaubt oder diese verfolgen wird (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5).

  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines

    Entscheidend ist, daß sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadensersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und daß er diesen Entschluß in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Januar 1966 - II ZR 233/63 - VersR 1966, 229 unter 2 m.w.N.; OLG Köln r+s 1998, 323; OLG Düsseldorf VersR 1981, 1072 f).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11

    D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung

    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11

    Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher

    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Die hier dargelegte Auffassung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des II. Zivilsenats in VersR 1966, 229.
  • BGH, 20.01.1971 - IV ZR 1134/68

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verjährung des Anspruchs des

    Bei Anwendung dieser von der Rechtsprechung entwickelten und heute allgemein anerkannten Grundsätze (RGZ 150, 227, 231; BGH LM Nr. 3 zu § 2 AHaftpflichtVB VersR I960, 554; VersR 1966, 229; Bruck/Möller/Johannsen, W G 8. Aufl. IV Anm. B 48/49; Prölss/Martin, W G 18. Aufl. § 149 Anm. 1; Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 10 Anm. 6) ist die Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz, der Frau M l U H a l s mitversicherter Fahrerin gegen die Beklagte zustand, spätestens mit dem Ablauf des Jahres 1959 vollendet.
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 210/02

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer; Begriff des Erhebens

    Hierzu genügt jede Erklärung, durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1966 - II ZR 233/63 - VersR 1966, 229 f.; Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78 - VersR 1979, 1117, 1118 unter II 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht