Rechtsprechung
BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Haftung aus unerlaubter Handlung - Unabwendbarkeit eines Unfalls - Mitverschulden des Unfallverletzten - Verkehrswidriges Befahren der Gegenfahrbahn - Rechtsfahrgebot auf der rechten Seite der Fahrbahn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 8 Abs. 2 S. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Motorrad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1966, 776
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Tragweite des Rechtsfahrgebots
9 Weiter hat die Rechtsprechung betont, daß dem Fahrer ein Beurteilungsfreiraum grundsätzlich nur innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte verbleibt (vgl. Senatsurteil v. 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776, 777). - OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens …
Auch denjenigen, der gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO verstößt, trifft im Falle einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug i. d. R. das ganz überwiegende bis alleinige Verschulden (vgl. BGH, VersR 1966, 776 (777); OLG Nürnberg, VersR 1972, 76;… Grüneberg, aaO., Rdnr. 208 ff m. w. N.). - OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße
Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849). - BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
Das Rechtsfahrgebot war und ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer einen gewissen Spielraum (Senatsurteile vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VersR 1958, 550 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776).