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   BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66   

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https://dejure.org/1967,5603
BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66 (https://dejure.org/1967,5603)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1967 - VI ZR 115/66 (https://dejure.org/1967,5603)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 (https://dejure.org/1967,5603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 1092
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61

    Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter

    Auszug aus BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66
    Er kann nicht angewandt werden, wenn sich wider Erwarten aus leichten Verletzungen schwerere Folgezustände herausbilden, aus anscheinend vorübergehenden Erkrankungen sich chronische Leiden entwickeln oder später neue Wirkungen einer unerlaubten Handlung hervortreten, die erst infolge nachträglich eingetretener Umstände dem Verletzten weitere Nachteile bereiten (vgl. die Urteile des BGH vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534 = VRS 13, 247 und vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 - VersR 1963, 161).
  • BGH, 04.12.1962 - VI ZR 58/62

    Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung einer Ersatzpflicht

    Auszug aus BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66
    Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß die Entstehung eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststand; es genügte vielmehr, wenn dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, die Möglichkeit künftiger Schäden also nicht fernlag (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 58/62 - VersR 1963, 166 und vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925).
  • BGH, 14.06.1957 - VI ZR 165/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66
    Er kann nicht angewandt werden, wenn sich wider Erwarten aus leichten Verletzungen schwerere Folgezustände herausbilden, aus anscheinend vorübergehenden Erkrankungen sich chronische Leiden entwickeln oder später neue Wirkungen einer unerlaubten Handlung hervortreten, die erst infolge nachträglich eingetretener Umstände dem Verletzten weitere Nachteile bereiten (vgl. die Urteile des BGH vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534 = VRS 13, 247 und vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 - VersR 1963, 161).
  • BGH, 23.04.1964 - III ZR 140/63

    Polizeiliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66
    Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß die Entstehung eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststand; es genügte vielmehr, wenn dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, die Möglichkeit künftiger Schäden also nicht fernlag (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 58/62 - VersR 1963, 166 und vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Mit der während der Verzichtsfrist geleisteten Anzahlung, die wegen bereits eingetretener Verjährung einen Neubeginn der Verjährungsfrist nicht mehr begründen konnte, war keine Änderung der vorausgegangenen Verzichtserklärung verbunden (vgl. BGH Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 - VersR 1967, 1092, 1094).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

    Eine andere Beurteilung würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass ein Schuldner, der seinem Gläubiger entgegenkommt und sich nicht von Anfang an auf Verjährung beruft, schlechter stünde als ein Schuldner, der sogleich Verjährung geltend macht (BGH 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 - zu II der Gründe) .
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Der Senat hat bereits neben einer Knochenverletzung im Bereich des Handgelenks (Urt. v. 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 = VersR 57, 534) und einer nach fast vier Monaten nicht ausgeheilten Oberarmfraktur (Urt. v. 30. Mai 1969 - VI ZR 34/68 = VersR 69, 921) auch einen Schenkelbruch nicht zu den Verletzungen leichterer Art gerechnet, bei denen keine Folgeschäden zu erwarten sind (Urt. v. 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 = VersR 67, 1092), und hat demgemäß in diesen Fällen mit der allgemeinen Kenntnis vom Schaden auch etwa eintretende Spätschäden als vorhersehbar und damit als bekannt angesehen.
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