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   BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66   

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https://dejure.org/1967,885
BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66 (https://dejure.org/1967,885)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1967 - III ZR 94/66 (https://dejure.org/1967,885)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 (https://dejure.org/1967,885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung eines Gehwegs - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Streit über die Beschränkung der Arbeitsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 1095
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66
    Zwar erweitert die Vorschrift des § 287 ZPO bei Schadensersatzprozessen den Umfang des richterlichen Ermessens über die Grenzen des § 286 ZPO hinaus und gibt dem Tatrichter die Möglichkeit, unter Würdigung aller Umstände ohne Bindung an Beweisregeln nach freier Überzeugung zu entscheiden mit der Folge, daß das Revisionsgericht nur prüfen kann, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; 6, 62) [BGH 30.04.1952 - II ZR 143/51] .
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66
    Zwar erweitert die Vorschrift des § 287 ZPO bei Schadensersatzprozessen den Umfang des richterlichen Ermessens über die Grenzen des § 286 ZPO hinaus und gibt dem Tatrichter die Möglichkeit, unter Würdigung aller Umstände ohne Bindung an Beweisregeln nach freier Überzeugung zu entscheiden mit der Folge, daß das Revisionsgericht nur prüfen kann, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; 6, 62) [BGH 30.04.1952 - II ZR 143/51] .
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66
    Zwar erweitert die Vorschrift des § 287 ZPO bei Schadensersatzprozessen den Umfang des richterlichen Ermessens über die Grenzen des § 286 ZPO hinaus und gibt dem Tatrichter die Möglichkeit, unter Würdigung aller Umstände ohne Bindung an Beweisregeln nach freier Überzeugung zu entscheiden mit der Folge, daß das Revisionsgericht nur prüfen kann, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; 6, 62) [BGH 30.04.1952 - II ZR 143/51] .
  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 185/62

    Bemessung des einem verletzten Arbeitnehmer zu ersetzenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1965 - III ZR 185/62 - (VersR 1965, 793 = BGH Warn 1965 Nr. 143) ausgesprochen hat, stellen sich die Lohnbezüge in ihrer Gesamtheit nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich als Einkommen des Arbeitsnehmers dar.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Für diese Berechnungsmethode wird im wesentlichen angeführt, daß die Lohnbezüge in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich das Einkommen des Geschädigten darstellten, daß dieser Berechnungsweg für alle Fälle des Verdienstausfalls - gleichgültig, ob es um den Verdienstausfall von Beamten, Selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit und ohne Lohnfortzahlung gehe - in gleicher Weise anwendbar sei und sich im Einzelfall als praktikabler als eine auf das fiktive Nettoeinkommen abstellende Berechnung erweise (vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Juni 1965 - III ZR 185/62 - VersR 1965, 793, vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 - VersR 1967, 1095, 1097, vom 18. Juni 1973 - III ZR 155/70 - VersR 1973, 1028, 1030 und vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - VersR 1975, 37, 40; vgl. ferner Hartung, VersR 1981, 1008 und VersR 1986, 308; Marschall v. Bieberstein, VersR 1975, 1065; Staudinger/Medicus, BGB, 12. Aufl., § 252 Rdn. 35; MünchKomm/Grunsky, BGB, 3. Aufl., § 252 Rdn. 7; RGRK/Boujong, BGB, 12. Aufl., § 843 Rdn. 69).

    13 Allerdings wird geltend gemacht, daß zwischen den beiden Methoden durchaus Unterschiede bestünden, weil nach der modifizierten Nettolohnmethode der Geschädigte dartun müsse, welche weiteren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schäden er habe, während es nach der Bruttolohnmethode nach den Regeln des Vorteilsausgleichs Sache des Schädigers sei darzutun, welche Vorteile sich der Geschädigte anrechnen lassen müsse (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 - aaO S. 1097; Hartung, VersR 1981, 1008, 1009).

  • OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19

    Die verspätete Zustellung

    Für diese Berechnungsmethode wird im Wesentlichen angeführt, dass die Lohnbezüge in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich das Einkommen des Geschädigten darstellten, dass dieser Berechnungsweg für alle Fälle des Verdienstausfalls - gleichgültig, ob es um den Verdienstausfall von Beamten, Selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit und ohne Lohnfortzahlung gehe - in gleicher Weise anwendbar sei und sich im Einzelfall als praktikabler als eine auf das fiktive Nettoeinkommen abstellende Berechnung erweise (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.06.1965 - III ZR 185/62 - VersR 1965, 793, Urt. v. 13.07.1967 - III ZR 94/66 - VersR 1967, 1095, 1097, Urt. v. 18.06.1973 - III ZR 155/70 - VersR 1973, 1028, 1030 u. Urt. v. 19.09.1974 - III ZR 73/72 - VersR 1975, 37, 40).
  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Die Vorschrift des § 287 ZPO erweitert bei Schadenersatzprozessen gerade den Umfang des richterlichen Ermessens über die Grenzen des § 286 ZPO hinaus und gibt dem Tatrichter die Möglichkeit, unter Würdigung aller Umstände ohne Bindung an Beweisregeln nach freier Überzeugung zu entscheiden (BGH, VersR 1967, 1095).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Eine Prozeßpartei darf nicht mit einer TatsachenwürdIgung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (BGH Urteil vom 13. Juli 1967 VersR 1967, 1095).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Das Landgericht wäre daher nach den auch im Verfahren, der freiwilligen Gerichtsbarkeit Geltung beanspruchenden Grundgedanken der §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1982, 2505, 2506; BayObLGZ 1988, 422, 424; ZIP 1998, 2099, 2101; OLG Frankfurt am Main DB 1997, 85, 86; OLG Köln OLGZ 1992, 395, 396; Jansen, FGG 2. Aufl. 12 Rdnr. 7) gehalten gewesen, den Beteiligten vor einer von dem erteilten Hinweis abweichenden Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BGH VersR 1967, 1095, 1096; NJW 1994, 1880, 1881; NJW-RR 1994, 566, 567; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 278 Rdnr. 37 a).
  • BGH, 12.04.1983 - VI ZR 126/81

    Pflicht zum Ausgleich verletzungsbedingt geringerer Beiträge zur Sozial- und

    An seiner Auffassung, daß der Kläger die Beitragsdifferenz nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verdienstausfalls beanspruchen kann, sieht sich der erkennende Senat nicht durch die Entscheidungen des III. Zivilsenatsvom 13. Juli 1967 (III ZR 94/66 = VersR 1967, 1095, 1097) undvom 18. Juni 1973 (III ZR 155/70 = VersR 1973, 1028, 1030) gehindert.
  • BFH, 26.01.2000 - IV B 12/99

    Eigenverantwortlichkeit eines Laborarztes

    Eine Prozesspartei darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Juli 1967 III ZR 94/66, Versicherungsrecht --VersR-- 1967, 1095; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. Dezember 1990 11 RAr 137/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1910).
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Prozeßpartei darf auch nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 13. Juli 1967 III ZR 94/66, Versicherungsrecht -- VersR -- 1967, 1095; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 12. Dezember 1990 11 RAr 137/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1991, 1910).
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 169/93

    Hinweispflicht des Gerichts

    Die sich aus den §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO ergebende Hinweis- und Aufklärungspflicht ist geeignet, das bessere Wissen der Parteien darüber, was aufgrund des Rechts Standpunktes des Gerichts zur Substantiierung noch vorzutragen ist, nicht ungenutzt zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 - VersR 1967, 1095f. unter 2 b).
  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

    Ein solches Ergebnis soll durch die Verpflichtung zum rechtlichen Hinweis nach § 139 ZPO aber grundsätzlich vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 94/66 = VersR 1967, 1095, 1096 m.w.Nachw.).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 19/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

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