Rechtsprechung
BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender Aufklärungspflicht - Unzurechnungsfähigkeit im Unfallzeitpunkt wegen vorangegangenen Alkoholgenusses - Erlöschen des Versichrungsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 125
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10
Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit …
Einen allgemeinen Wert für eine Schuldunfähigkeit infolge Alkoholkonsums gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1966 - II ZR 156/64, VersR 1967, 125 unter IV bei Werten von 2, 5 Promille und weniger). - BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit …
Solange ein Täter nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluß der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (vgl. dazu BGH, Urteile vom 22. November 1962 - II ZR 79/60 - VersR 1963, 79 unter I 2 und 4; vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 - VersR 1967, 125 unter IV 2 m.w.N.;… Sprau in Palandt, BGB, 64. Aufl. § 827 Rdn. 2). - BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83
Begriff der groben Fahrlässigkeit
Daß nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 108, 86; BGH Urteile vom 5. Juli 1965 - II ZR 192/63 = VersR 1965, 949, 950; vom 25. April 1966 - II ZR 148/64 = VersR 1966, 579 und vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 = VersR 1967, 125, 126) vorsätzliches Handeln bis zum Erreichen des Zustandes des Ausschlusses der freien Willensbestimmung möglich ist, steht dem entgegen der Annahme des Berufungsrichters nicht entgegen.
- LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16 Der Bundesgerichthof hatte zunächst bei BAK-Werten von 2, 26 ? bzw. 2,5 ? Zurechnungsfähigkeit verneint (BGH VersR 1967, 82, 83; VersR 1967, 125, 126).
In späteren Entscheidungen hat er die Anforderungen an die fehlende Zurechnungsfähigkeit jedoch verschärft und selbst bei BAK von über 2, 5 ? die Zurechnung bejaht (BGH RuS 1998 367, 368; VersR 1967 125 ff.).
- BGH, 07.05.1974 - VI ZR 138/72
Beurteilung des Verschuldensgrades bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit …
Nach § 827 BGB trägt zwar der Schädiger die Beweislast dafür, daß seine Verantwortlichkeit durch Störung der Geistestätigkeit überhaupt ausgeschlossen ist (der Begriff der verminderten Zurechnungsfähigkeit ist dem Zivilrecht fremd - BGH Urt. v. 15. November 1966 - II ZR 156/64 = VersR 1967, 125, 126). - BGH, 06.02.1967 - II ZR 135/64
Feststellung einer Deckungspflicht - Leistung aus einer …
Es gibt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (VersR 1965, 656; 1967, 125)keinen allgemeingültigen Blutalkoholwert für die Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes.