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   BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64   

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https://dejure.org/1967,736
BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64 (https://dejure.org/1967,736)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1967 - III ZR 210/64 (https://dejure.org/1967,736)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 (https://dejure.org/1967,736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfahrt in Kreuzung - Verkehrsampel - Grünes Signallicht - Abschirmung vom Seitenverkehr - Verkehrsbehörde - Schuldhafte Amtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVO (a.F.) §§ 2, 3
    Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei Einfahren in eine Kreuzung bei Grünlicht; Haftung der Straßenverkehrsbehörde für fehlerhafte Schaltung der Signalanlage

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 602
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH: NJW 1961, 1572; Warn 1962 Nr. 217 â- VersR 1963, 42t VersR 1964, 288; NJW 1966, 1456 = Warn 1966 Nr. 12 3.

    Gewiß unterliegt es dem Ermessen der Verkehrsbehörde, w e l c h e Straßen sie als vorfahrtberechtigt erklären und o b sie zur Verkehrsregelung bestimmte Verkehrseinrichtungen oder gar Verkehrsampeln anbringen will (vgl. §§ 3, 13 StVO; BGH Urt. v. 27. Mai 1966 - Ill ZR 59/64 = VersR 1966, 782 = Warn 1966 Nr. 126).

  • BGH, 04.11.1963 - III ZR 127/62

    Pflichten der Verkehrsbehörde bei Anbringung von Verkehrszeichen

    Auszug aus BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH: NJW 1961, 1572; Warn 1962 Nr. 217 â- VersR 1963, 42t VersR 1964, 288; NJW 1966, 1456 = Warn 1966 Nr. 12 3.
  • BGH, 13.02.1964 - III ZR 54/63
    Auszug aus BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
    Der Grundsatz greift hier schon deshalb nicht durch, weil sich das Berufungsgericht von einer im Ausgangspunkt verfehlten Betrachtungsv/eise nicht hat froiraachen können, da es geglaubt hat, hier handele es sich um eine reine Ermessensentscheidung, während in Wahrheit die Behörde sich nicht mehr in dem ihr gewährten Ermeosonsbereich bewegt hatte (vgl. BGH Urt. v. 13. Eebruar 1964 - III ZR 51/63 VersR 1964, 536).
  • BGH, 28.04.1955 - III ZR 161/53

    Berechnung der Straftilgungsfristen

    Auszug aus BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos (BGHZ 17, 153/158).
  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 51/63

    Begriff der Schenkung - Voraussetzungen des Widerrufs einer Schenkung - Begriff

    Auszug aus BGH, 27.02.1967 - III ZR 210/64
    Der Grundsatz greift hier schon deshalb nicht durch, weil sich das Berufungsgericht von einer im Ausgangspunkt verfehlten Betrachtungsv/eise nicht hat froiraachen können, da es geglaubt hat, hier handele es sich um eine reine Ermessensentscheidung, während in Wahrheit die Behörde sich nicht mehr in dem ihr gewährten Ermeosonsbereich bewegt hatte (vgl. BGH Urt. v. 13. Eebruar 1964 - III ZR 51/63 VersR 1964, 536).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Gericht angenommen hat, bei der Entscheidung des verantwortlichen Amtsträgers handele es sich um eine Ermessensentscheidung, während es in Wahrheit um einen Fall der Rechtsanwendung ging (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 - VersR 1967, 602, 604; Kreft aaO).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Sie durfte grundsätzlich darauf vertrauen, daß sie von jedem Seitenverkehr abgeschirmt wurde, und brauchte mit Querverkehr nicht zu rechnen (Senatsurteil vom 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 = VersR 1967, 602).

    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß undeutliche und irreführende Verkehrszeichen sowie Verkehrsregelungen, die geeignet sind, Verkehrsteilnehmer zu gefährden, rechtswidrig sind (BGH Urteil vom 26. Mai 1966 - III ZR 59/64 = NJW 1966, 1456, 1457; BGH Urteil vom 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 = VersR 1967, 602; Landwehrmann NJW 1971, 840; Ossenbühl JuS 1971, 575, 579).

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt aber die den Verkehrsbehörden übertragene Pflicht, über die Anbringung von Verkehrszeichen zu bestimmen, die selbstverständliche Pflicht ein, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen so anzubringen und aufzusteilen, daß keine neuen Gefahren entstehen (BGH NJW 1961, 1572; VersR 1967, 602).

    Andererseits müssen der Verkehrssicherungspflichtige und die Straßenverkehrshehörden für den Regelfall als Msßstab auf den nur durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer abstellen, dürfen keine übermäßigen Anforderungen stellen und müssen auch darauf Bedacht nehmen, daß der Kraftverkehr heute zum Schnellverkehr geworden ist» Des halb müssen die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen so angebracht, aufgestellt und unterhalten werden, daß ein Kraftfahrer die Verkehrslage und Verkehrszeichen mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann und sie ihn auch beim flüchtigen Hinblicken nicht irreführen (BGH VersR 1963, 420; 1963, 1151; 1964, 288; 1966, 782; 1967, 602)o Die Behörden müssen sogar in gewissem Umfang damit rechnen, daß sich Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhalten, etwa infolge ihrer Jugend, ihres Alters oder infolge Gebrechlichkeit (BGH NJW 1961, 1572; 1966, 782)» Der Fahrer der klagenden Gesellschaft hatte hier, wie die Klägerin nicht leugnet, auf die Verkehrszeichen nicht genügend geachtet, weil er sich darauf verließ und darauf vertraute, daß die Verkehrszeichen so waren, wie er sie aus seinen täglichen Fahrten seit langer Zeit kannte» Das war jedoch kein schuldloses unvermeidbares Fehlverhalten im Verkehr, sondern eine vorwerfbae - wenn auch geringe - Unaufmerksamkeit, also ein schuldhafter, nämlich leicht fahrlässiger Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften.

  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 149/89

    Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Programmierung von

    Hierdurch wird die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörden, über die Anbringung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie über Art und Ort solcher Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden, inhaltlich eingeschränkt (Senatsurteile vom 26. Mai 1966 III ZR 59/64 - VersR 1966, 782, 784; vom 27. Februar 1967 III ZR 21O/64 - VersR 1967, 602, 604; vom 27. Februar 1969 III ZR 157/66 - VersR 1969, 539, 541; vom 11. Dezember 1980 - III ZR 34/79 - VersR 1981, 336, 337; vom 24. März 1988 - III ZR 104/87 - VersR 1988, 697, 698).

    e) Die beanstandete Verkehrsregelung könnte allerdings amtspflichtwidrig sein, wenn sie geeignet wäre, mit den Verkehrsvorschriften vertraute durchschnittlich aufmerksame Verkehrsteilnehmer irrezuführen, und damit ihrerseits eine neue Gefahrenlage schaffen würde (Senatsurteile vom 25. Mai 1966 aaO.; vom 27. Februar 1967 aaO. S. 603 f; vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - VersR 1976, 1131, 1132; vom 24. März 1988 aaO.).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Allerdings braucht ein Kraftfahrer, der bei "grün" in eine Kreuzung einfährt, im allgemeinen nicht damit zu rechnen, daß Fahrzeuge von der Seite her unerlaubterweise vor ihm in die Kreuzung einfahren (Urteil des BGH vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27/350 und 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 - VersR 1967, 602).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Hierdurch wird die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörden, über die Anbringung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie über Art und Ort solcher Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden, inhaltlich eingeschränkt (BGH VersR 1966, 782, 784; 1967, 602, 604; 1981, 336, 337; NZV 1988, 58, 59).
  • BGH, 21.10.1993 - III ZR 68/92

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde als Schulträger

    Sie greift u.a. nicht ein, wenn und soweit das Gericht für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Senatsurteil vom 12. November 1992 - III ZR 178/91 - VersR 1993, 316 (319) - m.w.N.) oder sich bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer rechtlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können (Senatsurteil vom 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 - VersR 1967, 602 (604)), schließlich wenn das Gericht eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 27, 338 (343)).
  • LG Bonn, 23.05.2007 - 1 O 425/06

    Verkehrssicherungs- und -regelungspflicht einer Gemeinde

    Hierdurch wird die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörden, über die Anbringung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie über Art und Ort solcher Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden, inhaltlich eingeschränkt (Senatsurteile VersR 1966, 782, 784; VersR 1967, 602, 604; VersR 1988, 697, 698).".
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74

    Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht -

    Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen müssen so angebracht oder gestaltet werden, daß sie für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei schneller Fahrt durch einen raschen und beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind; sie dürfen weder undeutlich noch irreführend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (Senatsurteile in VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603, NJW 1972, 1806; Arndt a.a.O. S. 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 98/70

    Amtspflicht - Amtspflichtverletzung - Straßenverkehrsbehörde - Irreführende

    Sie dürfen weder undeutlich noch irre führend sein und vor allem nicht dazu beitragen, neue Gefahren zu schaffen (BGH VersR 1961, 689, 690; 1963, 42, 44; 1964, 288; 1967, 602, 603).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 7 U 29/95

    Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten und anwaltlichen Reiseauslagen auf Grund

  • LG Wuppertal, 26.08.1976 - 3 O 248/74

    Gewährung von Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzung; Fehlerhafte

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