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   BGH, 05.04.1967 - IVb ZR 56/65   

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https://dejure.org/1967,2865
BGH, 05.04.1967 - IVb ZR 56/65 (https://dejure.org/1967,2865)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1967 - IVb ZR 56/65 (https://dejure.org/1967,2865)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1967 - IVb ZR 56/65 (https://dejure.org/1967,2865)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 §§ 1, 5
    Erteilung von Rechtsrat durch Versicherungsmakler

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 686
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 147/14

    Haftung des Versicherungsmaklers: Inhalt und Reichweite von Aufklärungs- und

    Mit deren Abschluss ist es zwar noch nicht beendet, da es auch die versicherungstechnische Betreuung der Verträge umfasst und daher als Dauerschuldverhältnis fortbesteht (BGH, Urteil vom 5. April 1967 - Ib ZR 56/65, VersR 1967, 686).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1987 - 3 Ss 73/87

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, vertragsbegleitende Beratung für nicht vom VM

    Das mittelbare Interesse des VM, dem VN durch seine Beratung und die in dessen Namen und Vollmacht ausgesprochene Kündigung von Versicherungsverträge die eigene Vermittlung dieser Verträgen zu erleichtern oder den Bereich der Geschäftstätigkeit auszuweiten, kann nicht dazu führen, die übernommene Tätigkeit ganz oder überwiegend in eine eigene Angelegenheit zu verwandeln (unter Bezugnahme auf BGH, 05.04.1967, VersR 67, 686, 687, 688 = NJW 67, 1562, 1563).

    Nach dem anerkannten Berufsbild des heutigen VM beschränkt sich seine Tätigkeit nicht auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen, sondern schließt auch die Betreuung und Beratung der Kunden, ob sie richtig und günstig versichert sind, mit ein (unter Bezugnahme auf BGH, 05.04.1967 LS 24 = VersR 67, 686, 687, 688 = NJW 67, 1562, 1563).

  • OLG Hamm, 16.08.1984 - 4 U 189/84

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, VM, Punktekatalog

    D ie Betreuung und Verwaltung von durch den VM vermittelten Versicherungsverträgen wie auch die Hilfeleistung bei der Abwicklung von Schadenfällen, soweit damit nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Schädiger verbunden sind, ist gemäß § 5 RBerG erlaubnisfrei, also zulässig, weil solche Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geschäft des VM stehen (im Anschluss an BGH, 05.04.1967 LS 25 = VersR 67, 686) .

    Mit der Umschreibung seines Leistungsangebots hält der VM sich zumindest an das, was zu den typischen Berufspflichten des VM gehört und in der Rechtsprechung Billigung gefunden hat (unter Bezugnahme auf BGH, 05.04.1967 LS 24 , VersR 67, 686) .

  • OLG Frankfurt, 12.11.1993 - 10 U 29/91

    Anspruch eines Versicherungsmaklers auf Zahlung von Bestandspflegegeldern;

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  • LG Hamburg, 06.12.2005 - 312 O 592/05

    Erlaubnisfreie Rechtsbesorgung: Zulässigkeit der außergerichtlichen Durchsetzung

    Die vom BGH in der Entscheidung VersR 1967 S. 686 geäußerte Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu der von der Kammer vertretenen Auffassung.
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