Rechtsprechung
BGH, 19.05.1967 - VI ZR 167/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrere Gefährdungstäter - Ungewisser Urheber - Beweisschwierigkeiten - Verursachung des Schadenserfolges - Gleichzeitigkeit der Gefährdungshandlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 823, 830
Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer als Schädiger in Betracht kommender Personen
Papierfundstellen
- VersR 1967, 999
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer …
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70
Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens; …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich der Geschädigte auf diese seinen Beweisnotstand behebende Regel nicht nur stützen, wenn die mehreren Täter gleichzeitig, sondern auch dann, wenn sie unabhängig voneinander in zeitlicher Aufeinanderfolge, aber noch im Rahmen eines tatsächlich zusammenhängenden einheitlichen Vorgangs (s.unten 2) gehandelt haben (BGHZ 33, 291 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60] ; Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - VI ZR 167/65 - VersR 1967, 999 und vom 23. September 1969 - VI ZR 37/68 - VersR 1969, 1023). - BGH, 23.09.1969 - VI ZR 37/68
Ersatzansprüche wegen Verdienstentgangs und Heilungskosten im Wege der Leistungs- …
Im Falle der Entscheidung vom 19. Mai 1967 - VI ZR 167/65 - (VersR 1967, 999) hat der erkennende Senat daher auch bereits die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB für anwendbar gehalten, ohne darauf abzustellen, ob der Kraftfahrer, durch den der Verletzte möglicherweise tödlich überfahren worden war, bevor er auch von dem Beklagten noch überfahren wurde, schuldhaft gehandelt hatte.