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   BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64   

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https://dejure.org/1966,826
BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64 (https://dejure.org/1966,826)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1966 - II ZR 131/64 (https://dejure.org/1966,826)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1966 - II ZR 131/64 (https://dejure.org/1966,826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensspielraum des Versicherers - Verhandlungen mit Geschädigtem - Vollmacht des Versicherungsnehmers - Verletzung einer echten Obliegenheit - Leistungsfreiheit - Ablauf der Klagefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB §§ 7, 10; VVG § 12 Abs. 3, §§ 158c, 158f
    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei zweifelhafter Sach- und Rechtslage; Leistungsfreiheit des Versicherers bei Versäumung der Klagefrist

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 149
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 180/54

    Rückgriff bei Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Die bei Leistung des Versicherers noch nicht abgelaufene Frist kann nicht mehr versäumt werden, weil der Versicherungsnehmer durch die Leistung des Versicherers klaglos gestellt ist (BGHZ 20, 234 = VersR 1956, 284; VersR 1958, 173; 1961, 651).

    Das ist verfehlt, weil sich der Versicherungsnehmer durch eine negative Feststellungsklage nicht vor dem Verlust seines Versicherungsanspruchs schützen kann (BGHZ 20, 234, 238).

    Die Revision hält das Verhalten des Rechtsanwalts P. für entschuldbar, weil er aufgrund der in BGHZ 20, 234 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats von einer negativen Feststellungsklage gegen den Regress der Klägerin habe absehen können.

    Das wäre nur dann entbehrlich gewesen, wenn die Klägerin, wie der Versicherer in BGHZ 20, 234, die Geschädigten vor Ablauf der Klagefrist befriedigt und den Beklagten dadurch klaglos gestellt hätte.

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Es ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 24, 308, 317; 28, 244, 251) davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer an einen vom Versicherer mit dem Geschädigten geschlossenen Vergleich grundsätzlich gebunden ist und gegenüber dem rückgriffsberechtigten Versicherer nicht einwenden kann, er hafte überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe.

    Das gilt vor allem bei einer zweifelhaften Sach- und Rechtslage (BGHZ 24, 308, 323; VersR 1957, 502).

  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Ist die Klagefrist auch keine Obliegenheit, so steht sie einer Obliegenheit doch hinsichtlich der Interessenlage nahe (BGHZ 43, 235, 238 = VersR 1965, 425/26 m. w. N. und Knahn, VersR 1955, 54).

    Auf den Ablauf der Klagefrist könnte sich die Klägerin nicht berufen, wenn der Beklagte die Frist ohne sein Verschulden (BGHZ 43, 235 = VersR 1965, 425) oder das seines Bevollmächtigten (RG VA 1915 Nr. 868, 1918 Nr. 1043; 1929 Nr. 2005; Bruck/Möller a. a. O. § 12 Anm. 46) versäumt hätte.

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Es ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 24, 308, 317; 28, 244, 251) davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer an einen vom Versicherer mit dem Geschädigten geschlossenen Vergleich grundsätzlich gebunden ist und gegenüber dem rückgriffsberechtigten Versicherer nicht einwenden kann, er hafte überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe.
  • BGH, 08.10.1963 - VI ZR 294/62
    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Wäre er damals für den Beklagten nicht mehr tätig gewesen, dann hätte er ihn vorher auf die laufende Frist und die Folgen einer Fristversäumung hinweisen müssen, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen (vgl. BGH VersR 1963, 1225/26).
  • BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Die bei Leistung des Versicherers noch nicht abgelaufene Frist kann nicht mehr versäumt werden, weil der Versicherungsnehmer durch die Leistung des Versicherers klaglos gestellt ist (BGHZ 20, 234 = VersR 1956, 284; VersR 1958, 173; 1961, 651).
  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
    Die Widerrechtlichkeit der Schädigung ist mit der fehlerfreien Feststellung des Berufungsgerichts gegeben, dass der Sohn des Beklagten sich nicht verkehrsrichtig verhalten hat (vgl. BGHZ 24, 21).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat früher auch diese Frage bejaht (BGHZ 24, 308, 317;Urteil vom 19. Dezember 1966 - II ZR 131/64 - VersR 1967, 149).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    In Zweifelsfällen hat er deshalb ein berechtigtes Interesse daran, vorab gerichtlich klären zu lassen, ob eine Leistungspflicht der Versicherung besteht (zur Feststellungsklage im zivilgerichtlichen Deckungsschutzprozess vgl BGH VersR 1967, 149; Gruber in Honsell (Hrsg), Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz 1999, § 12 RdNr 91).
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 225/04

    Treuwidrigkeit des Berufens des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist

    b) So liegt der Fall hier: Zwar ist der Versicherer auch dann, wenn der Versicherungsnehmer - wie der Kläger - zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten eingeschaltet und dies dem Versicherer angezeigt hat, nicht gehindert, sein mit der Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG verbundenes Ablehnungsschreiben dem Versicherungsnehmer persönlich zu übersenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1966 - II ZR 131/64 - VersR 1967, 149 unter I 3; Römer/Langheid, aaO Rdn. 53; BK/Gruber, VVG § 12 Rdn. 64).
  • BGH, 09.02.1977 - IV ZR 25/75

    Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Versicherungsschutz innerhalb der

    Der Versicherer kann sich nach Treu und Glauben allerdings nicht auf den Ablauf der Frist berufen, wenn der Versicherungsnehmer (VN) sie ohne Verschulden versäumt hat (BGHZ 43, 235; BGH VersR 1967, 149).

    Hat sein gesetzlicher Vertreter oder ein Bevollmächtigter die Fristversäumung verschuldet, so ist dies dem VN zuzurechnen (BGH VersR 1967, 149; Bruck/Möller a.a.O. § 12 Anm. 46; Stiefel/Wussow/Hofmann AKB 10. Aufl. § 8 Anm. 18).

  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei

    Nachdem dieser durch Leistung untergegangen war, bestand für sein späteres Erlöschen durch Versäumung der Klagefrist kein Raum mehr (BGHZ 20, 234, 236; BGH VersR 1958, 173; 1967, 149).

    Daß mit ihr nicht die Stellung des VN in der Weise verbessert werden sollte, daß nunmehr § 1 2 Abs. 3 VVG als mögliche Grundlage für den Rückgriff des Versicherers ausschied, hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 19. Dezember 1966 (VersR 1967, 149) ausgesprochen.

  • OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 7 U 156/03

    Fahrzeugversicherung: Repräsentantenstellung des Ehegatten; Versäumung der

    Nur ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Versicherungsnehmerin wäre ihr zuzurechnen gewesen (vgl. BGH VersR 1967, 149; OLG Schleswig VersR 1982, 357; OLG Nürnberg OLGZ 1965, 588 (590)).
  • BGH, 15.06.1967 - II ZR 177/65

    Pflicht des Kfz-Halters zur Erhaltung des Fahrzeugs in einem verkehrssicheren

    II Hach der Rechtsprechung des Senats, die jetzt im wesentlichen auch in das Gesetz ( § 3 Hr. 10 PflichtVersG nP) eingegangen ist, ist der Versicherungsnehmer an Abfindungsvereinbarungen, wie sie die Klägerin hier in Vollmacht der Beklagten gemäß § 10 Nr. 5 AKB mit den Geschädigten getroffen hat, gebunden, auch wenn er diesen Vereinbarungen nicht zugestimmt hat und der Versicherer nur nach § 18 c W G zu leisten braucht Er kann daher gegen über dem nach § 158 f W G Rückgriff nehmenden Versicherer grundsätzlich nicht einwenden, er hafte überhaupt nicht oder in geringerer Höhe Er kann lediglich gegen den Versicherer einen Schadenersatzanspruch geltend jmachen, wenn dieser den ErmessensSpielraum, der ihm bei der Schaden regelung, vor allem in sachlich und rechtlich zweifelhaften Fällen, zuzubilligen ist, zum Nachteil des Versicherungsnehmers pflichtwidrig und schuldhaft überschritten hat .(BGHZ 24, 308, 317 ff; BGH VersR 1957, 502; 1967, 149 u a »m ).

    gegeben; das stellt im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 20, 234; BGH VersR 1967, 149).

  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG

    Auch schließt die Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegenanhme der Überleitungsanzeige nicht seine Verpflichtung aus, den Versicherten von der Anzeige zu benachrichtigen; bei Versäumnissen in diesem Zusammenhang kann der Versicherer dem Versicherten u.U. aus dem Versicherungsvertrag ersatzpflichtig werden (vgl. dazu BGH Urteile vom 19. Dezember 1966 - II ZR 131/64 = VersR 1967, 149, 150; vom 17. März 1970 - VI ZR 148/68 = VersR 1970, 549, 550).
  • AG Frankfurt/Main, 10.08.2011 - 30 C 478/11

    Regulierungsermessen des Haftpflichtversicherers und Schadensfreiheitsrabatt

    Gleichwohl räumt § 10 Ziffer 5 AKB dem Versicherer bei Regulierungsfragen einen gewissen Ermessensspielraum ein, der vor allem und gerade bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage Platz greift (vgl.: BGH, Versicherungsrecht 1967, Seite 149; BGH, Versicherungsrecht 1968, Seite 241).
  • OLG Köln, 19.11.1996 - 9 U 92/96

    Ablehnung des Versicherungschutzes nur gegenüber dem bereits anwaltlich

    Selbst wenn die Klägerin ihren erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Beklagten beauftragt gehabt haben sollte, war die Beklagte hierdurch nicht gehindert, den Versicherungsschutz der Klägerin persönlich gegenüber zu versagen (BGH VersR 1967, 149, 150).
  • KG, 09.12.2003 - 6 W 289/03

    Feststellungsinteresse: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Rücktritts

  • BGH, 26.10.1967 - II ZR 6/65

    Gefahrerhöhung durch Gebrauch eines Kfz mit einem abgefahrenen Reifen

  • BGH, 25.01.1968 - II ZR 76/65

    Verletzung eines Motorradfahrers bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw -

  • KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10

    Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch eines Geschädigten auf

  • OLG Nürnberg, 01.03.1979 - 8 U 128/77

    Leistungspflichten der Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs; Haftung

  • LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
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