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   BGH, 19.12.1967 - VI ZR 120/66   

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https://dejure.org/1967,1501
BGH, 19.12.1967 - VI ZR 120/66 (https://dejure.org/1967,1501)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1967 - VI ZR 120/66 (https://dejure.org/1967,1501)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 120/66 (https://dejure.org/1967,1501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen eines Führers eines Kraftfahrzeugs auf verkehrsgetreues Handeln eines sich für ihn nicht sichtbar nähernden erwachsenen Fußgängers im Bereich eines Fußgängerüberwegs - Anforderungen an die Annahme des Vorliegens eines unabwendbaren Ereignisses im Sinne des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (a.F.) § 1 § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem plötzlich auf die Fahrbahn laufenden vier Jahre alten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1962 - VI ZR 63/61

    Entsprechende Anwendung des § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 120/66
    Schließlich macht die Revision geltend, das Berufungsgericht habe übersehen, daß die Schuldunfähigkeit des Klägers nicht den Einwand des mitwirkenden Verschuldens ausschließe, weil § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden sei (BGHZ 37, 102).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 42/74

    Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen

    Diesen Grundsätzen steht das von der Revision erwähnte Senatsurteil vom 19. Dezember 1967 (VI ZR 120/66 = VersR 1968, 356) nicht entgegen.
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72

    Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"

    Von einem besonders sorgfältigen Kraftfahrer, der jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1967 - VI ZR 120/66 = VersR 1968, 356), wie dies § 7 Abs. 2 StVG voraussetzt, ist aber zusätzlich zu fordern, daß er sich bereits auf die durch Umstände nahegelegene Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (BGH, Urt. v. 22. Juni 1955 - VI ZR 99/54 = VRS 9, 184), auch wenn damit nicht in jedem Fall oder - wie das Berufungsgericht meint - "ernstlich" zu rechnen ist.
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