Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.05.1969 - 4 U 51/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1117
OLG Karlsruhe, 07.05.1969 - 4 U 51/68 (https://dejure.org/1969,1117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.1969 - 4 U 51/68 (https://dejure.org/1969,1117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 1969 - 4 U 51/68 (https://dejure.org/1969,1117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1488
  • VersR 1969, 1123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    In dem vorerwähnten Senatsurteil ist auch ausgeführt, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeldern die Höhe der Entschädigungen, welche von der Rechtsprechung auf Grund von Persönlichkeitsverletzungen zugesprochen zu werden pflegen, zum Vergleich nicht geeignet sind, schon weil dort der von der Revision selbst nicht verkannte Genugtuungsgedanke eine ungleich bedeutendere Rolle spielt und überdies auch der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung ins Gewicht fallen muss (unrichtig daher OLG Karlsruhe VersR 1969, 1123).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von

    Zur Würdigung der Frage, welche Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Verletzungen von Verkehrsopfern angemessen ist, hat der Senat in der rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 07.05.1969 (NJW 1969/1488) allgemeine Grundsätze aufgestellt, an denen er festhält und auf die er Bezug nimmt.

    Wie z.B. die Verurteilung zu recht hohen Schmerzensgeldbeträgen bei immateriellen Schäden finanzstarke Presse unternehmen davon abschrecken soll, die Ehre führender oder auch privater Persönlichkeiten in unzulässiger Form anzugreifen (vgl. das Urteil des Senats, NJW 1969/1488 f.), so muß in ähnlicher Weise für die vorliegende Sachlage ein entsprechende Schmerzensgeldpraxis der Gerichte die Versicherungen von den erwähnten Mißbräuchen abschrecken, indem sie in entsprechenden Fällen - wie hier - dem Geschädigten ein.

  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Die Rechtsprechung verfuhr bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen vielmehr schon seit Ende der 1960er Jahre (siehe eingehend OLG Karlsruhe VersR 1969, 1123) deutlich großzügiger als früher (zu dieser Tendenz ferner OLG Köln VersR 1992, 1013 [!] und 1995, 549 [!]; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05, st. Rspr., zuletzt etwa SP 2011, 107 und Urteil vom 22.03.2013 - 10 U 3619/10 [juris, dort Rz. 49]; OLG Nürnberg VersR 2009, 71 [73 unter 2]; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2009, 1684 [1685]; LG Lübeck, Urteil vom 09.07.2010 - 9 O 265/09 [juris, dort Rz. 44-46]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht