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   BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67   

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https://dejure.org/1969,726
BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67 (https://dejure.org/1969,726)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1969 - VI ZR 271/67 (https://dejure.org/1969,726)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 (https://dejure.org/1969,726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung von Treppen und ihrer Umgebung - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang einer Verkehrssicherungspflicht bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung von Treppen

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 665
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1954 - VI ZR 323/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die baupolizeiliche Genehmigung den, der in dem Gebäude einen Verkehr eröffnet, nicht von einer eigenen Prüfungspflicht befreit; denn das Verbot der Gefährdung des Verkehrs ist umfassender als die der Baupolizei gestellten Aufgaben(Senatsurteil vom 10. Februar 1954 - VI ZR 323/52 - LM BGB § 823 [Ef] Nr. 3; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Deshalb war es geboten, die Wand so zu gestalten, daß vermeidbare Gefahren derartiger Stürze ausgeschlossen wurden (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 - VersR 1969, 665, 666; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1982 - III ZR 128/81 - VersR 1982, 854, 855).

    Eine andere Betrachtung ist hier auch nicht, wie die Revisionserwiderung geltend macht, deshalb geboten, weil die zerbrochenen Scheiben, anders als in dem Sachverhalt des Senatsurteils vom 11. März 1969 (aaO), in einer Höhe von mindestens 0, 77 m und damit oberhalb der Höhe des Geländers gelegen hätten.

    Dies kann, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 11. März 1969 (aaO) zutreffend darlegt, dazu führen, daß bei der Errichtung eines Wohnhauses an die Organe einer Wohnungsbaugesellschaft in Fragen der verkehrssicheren Baugestaltung strengere Anforderungen zu stellen sind als an einen Privatmann.

    18 (c) Auf dieser Grundlage bedarf es auch im Streitfall keiner Beantwortung der im Senatsurteil vom 11. März 1969 (aaO) offen gelassenen Frage, ob es einem privaten Bauherrn allgemein zum Verschulden gereicht, wenn eine nicht verkehrssichere Baugestaltung von dem bauleitenden Architekten gewählt oder gebilligt worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Auch eine bauordnungsrechtliche Genehmigung entbindet nicht von der eigenen Prüfungspflicht, weil das Verbot der Gefährdung des Verkehrs umfassender ist als die der Bauordnungsbehörde gestellten Aufgaben (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1980, VI ZR 121/79, BauR 1981, 302; BGH, Urteil vom 11.03.1969, VI ZR 271/67, VersR 1969, 665; OLG Köln, Urteil vom 06.05.1976, 12 U 79/75, VersR 1977, 824; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1855 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 77/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kreditinstituts bezüglich

    beim Hinabgehen, ereignen können (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67, VersR 1969, 665; OLG Stuttgart, VersR 2005, 663).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf unvermittelt auf die Fahrbahn

    Die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausgestaltung von Treppen (vgl. dazu BGH Urteil vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 = VersR 1969, 665, 666) muß sich vor allen Dingen darauf erstrecken, Unfällen vorzubeugen, die sich durch Stürze ereignen.

    Da sich die Treppe in einem Wohngebiet befand und auf der anderen Straßenseite häufig Kinder spielten, mußte mit unbesonnenem Verhalten von Kindern bei der Benutzung der Treppe gerechnet werden (vgl. dazu auch BGH VersR 1974, 263 und 1969, 665).

  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03

    Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines

    Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann dem gemäß selbst dann in Betracht kommen, wenn eine Treppe den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht (vgl. BGH VersR 1969, 665, 666).
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