Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1612
BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68 (https://dejure.org/1969,1612)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1969 - VI ZR 9/68 (https://dejure.org/1969,1612)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1969 - VI ZR 9/68 (https://dejure.org/1969,1612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begegnungszusammenstoß - Betriebsgefahr eines Kfz - Abwägung der Haftung

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Ein besonders schweres Verschulden, das im allgemeinen mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zusammengefaßt wird, kann sogar zum völligen Zurücktreten der Haftung des anderen Teils führen (st. Rechtsprechung, z. B. Senatsurteile vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713, 714; vom 22. April 1969 - VI ZR 9/68 - VersR 1969, 738, 739; vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357, 358).
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Bei einem Zusammenstoß zwischen einem im Überholen begriffenen Fahrzeug und einem ordnungsgemäß entgegenkommenden Fahrzeug hat im Hinblick auf die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO der Überholer i. d. R. die alleinige Haftung zu tragen (vgl. BGH, VersR 1969, 738; VersR 1974, 997; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 7. Auflage, Rdnr. 215).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

    Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß, wie hier, kann es aber gerechtfertigt sein, die einfache Betriebsgefahr ganz zurücktreten zu lassen (vgl. BGH VersR 69, 738; r+s 94, 131; VersR 95, 357; NZV 96, 272).
  • OLG Dresden, 02.06.2021 - 1 U 1381/20

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Begriff des unabwendbaren

    Der Verkehrsunfall vom ...2018 stellt für den Ehemann der Klägerin, den Zeugen E. E., ein unabwendbares Ereignis i.S. des § 17 Abs. 3 StVG i.V.m. § 18 Abs. 3 StVG dar, jedenfalls tritt die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges wegen des Verstoßes des Beklagten zu 1) gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO zurück (BGH, Urt. v. 22.04.1969, Az.: VI ZR 9/68, VersR 1969, 738, 739).
  • LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19

    Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die

    Hinter den damit festgestellten Verstoß der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGH NZV 1996, 444f.) und die Pflicht zu einer vorsichtigen, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließenden Fahrweise (§ 1 Abs. 1 und 2 StVO), tritt die auf der Beklagtenseite verbleibende Betriebsgefahr in der hier vorzunehmenden Abwägung (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG) vollständig zurück (vgl. BGH NZV 1990, 229, 230; BGH VersR 1969, 738, 739; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15.Aufl. 2017, Rd.205 bis Rd.207 jeweils mit weiteren Fallbeispielen und Rechtsprechungsnachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht