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   BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68   

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https://dejure.org/1969,1402
BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Ersatz eines immateriellen Schadens - Verstoß gegen Verkehrspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 9 § 13
    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne in eine Vorfahrtstraße einbiegenden wartepflichtigen Radfahrers mit einem die Kolonne überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 756
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Insbesondere bezieht sie sich auf die Senatsurteile VersR 1963, 269 und 1966, 685 dafür, daß ein Kraftfahrer beim Überholen im Stadtverkehr nicht damit zu rechnen brauche, daß aus dem für ihn nicht einsehbaren Raum unmittelbar vor dem überholten Fahrzeug Fußgänger auftauchen.
  • OLG Köln, 24.08.1967 - 4 W 63/66
    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Auf den Grundsatz der von der Revision in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Senats vom 5. November 1967 (VI ZR 248/65 - NJW 1968, 259) kommt es indessen nicht an.
  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Es macht vielmehr dem Kläger zum Vorwurf, daß er einer für ihn ungeklärten konkreten Verkehrs lage nicht angemessen Rechnung trug (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1953 - 3 StR 124/53 - VRS 5, 453; Floegel/Hartung, 17. Aufl. Rdn. 14 zu § 9 Rdn. 36 zu § 10 StVO mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 1 U 147/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einer zum Stillstand gekommenen

    Kommt eine Fahrzeugreihe vor einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH, Urteil vom 13. Mai 1969, Az.: VI ZR 176/68, VersR 1969, 756).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Kommt eine Fahrzeugreihe von einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH VersR 1969, 756).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Er darf sich der Lücke nur mit voller Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 13.05.1969, Az. VI ZR 176/68, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online m. weit. Nachw.; aktuell: OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2017, Az. I-1 U 147716, NJW-RR 2017, 922).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Denn dann muss derjenige, der diese Reihe überholen oder an dieser vorbeifahren will, mit dem Vorhandensein ihm unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 13.05.1969, Az. VI ZR 176/68 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2018, Az.: 7 U 56/18 - juris).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

    Kommt eine Fahrzeugreihe vor einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH VersR 1969, 756).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    aa) Nach gefestigter und vom Bundesgerichtshof gebilligter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1969 - VI ZR 176/68, VersR 1969, 756) ist der Grundsatz, wonach der bevorrechtigte fließende Verkehr auf die Beachtung seines Vorrangs gemäß § 8 StVO vertrauen darf, durch die sogenannte Lückenfallrechtsprechung eingeschränkt.
  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 5 U 124/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne überholenden

    Wer eine wartende Kfz-Schlange überholt, muss für den Querverkehr freigelassene Lücken an Kreuzungen und Einmündungen beachten und dort mit Querverkehr rechnen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., Rdn. 41 zu § 5 StVO m.w.N.; BayObLG NJW 1965, 1341; KG, Urteil vom 12.11.1973, 12 U 873/73; BGH VersR 1969, 756; OLG Koblenz VersR 1981 1136; OLG Hamm NZV 1992, 238; AG Siegburg Schadenpraxis 1998, 48; LG Neuruppin Schadenpraxis 1997, 460).
  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann; regelmäßig ist bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, die ihre Grundlage in § 1 Abs. 2 StVO findet (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1975, 524; Senat, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 12 U 6046/93 -) eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4 gerechtfertigt.
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des

  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

  • LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an einer Kolonne vorbeifahrenden

  • OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22

    Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs

  • LG Karlsruhe, 11.05.2007 - 3 O 419/06

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Mitverschulden an einem Zusammenstoß mit

  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

  • BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82

    Urteilszustellung

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