Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1046
BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68 (https://dejure.org/1970,1046)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1970 - IV ZR 1065/68 (https://dejure.org/1970,1046)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1970 - IV ZR 1065/68 (https://dejure.org/1970,1046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Kraftverkehrsversicherung - Abänderung eines Versicherungsvertrages durch die Einfügung einer Grundregel eines Einheitstarifvertrages - Auslegung von Klauseln eines Versicherungsvertrages - Grundregeln des Versicherungsschutzes sollen den Versicherungsschutz ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 V; AKB § 10; AKB § 10 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 1046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
    Denn die Folge, daß der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz vollständig verwirkt, auch wenn dem Versicherer keine Nachteile erwachsen sind, tritt nach der zutreffenden Darlegung des Berufungsgerichts nur ein, wenn in dem Vordruck der Schadensanzeige oder einem Begleitschreiben auf diesen drohenden Anspruchsverlust deutlich hingewiesen worden ist (BGH VersR 1967, 593; 1087; VersR 1968, 185, 186).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
    Denn die Folge, daß der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz vollständig verwirkt, auch wenn dem Versicherer keine Nachteile erwachsen sind, tritt nach der zutreffenden Darlegung des Berufungsgerichts nur ein, wenn in dem Vordruck der Schadensanzeige oder einem Begleitschreiben auf diesen drohenden Anspruchsverlust deutlich hingewiesen worden ist (BGH VersR 1967, 593; 1087; VersR 1968, 185, 186).
  • BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68

    Versicherungsschutz - Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung - Gericht -

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
    An dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1969 (VersR 1970, 26) festgehalten.
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1065/68
    Die Beklagte könnte nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gänzliche Leistungsfreiheit ohne Rücksicht auf erlittene Nachteile nur wegen eines Verstoßes beanspruchen, der geeignet war, ihre Interessen in ernster Weise zu gefährden; ferner müßte dem Kläger ein erhebliches Verschulden zur Last fallen (vgl. VersR 1970, 241 [BGH 16.01.1970 - IV ZR 645/68]; 561).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2008 - 5 U 78/08

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung nach einem

    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruchs auch für den Fall belehrt werden, dass die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer bringt (vgl. BGH, Urt. v. 18.09.1970 - IV ZR 1065/68, VersR 1970, 1046 (1047); OLG Köln, zfs 2001, 463; OLG Nürnberg, r+s 1999, 393).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruchs auch für den Fall belehrt werden, dass die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer bringt (vgl. BGH, Urt. v. 18.09.1970 - IV ZR 1065/68, VersR 1970, 1046 (1047); OLG Köln, zfs 2001, 463; OLG Nürnberg, r+s 1999, 393).
  • LG Dortmund, 23.04.2010 - 22 O 171/08

    Unvollständige Angaben über vorhandene Zeugen führen zur Leistungsfreiheit des

    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall belehrt werden, dass die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer bringt (BGH VersR 1970, 1046).
  • OLG Nürnberg, 22.05.1997 - 8 U 149/97

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach Obliegenheitsverletzung des

    Folgenlos gebliebene Falschangaben - wie sie hier vorliegen - führen in der Kaskoversicherung nur dann zur Leistungsfreiheit, wenn der Versicherungsnehmer vorher ausdrücklich darüber belehrt worden ist, daß er durch bewußt unwahre oder unvollständige Angaben auch dann den Versicherungsschutz verliert, wenn dem Versicherer dadurch kein konkreter Nachteil entstanden ist (vgl. BGH VersR 67, 593; 70, 1046; OLG Hamm RuS 97, 146; OLG Nürnberg VVGE § 7 AKB Nr. 25).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69

    Versicherung eines Landwirtes gegen Betriebshaftpflicht und

    Hierauf muß der Versicherer in seiner Rechtsbelehrung grundsätzlich hinweisen (BGHZ 48, 7, 9 [BGH 08.05.1967 - II ZR 17/65] = VersR 1967, 593/94; VersR 1970, 1046/47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht