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OLG Nürnberg, 26.06.1970 - 1 U 118/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 1164
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber
Die Einholung eines Gutachtens ist auch nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die Höhe des Unternehmergewinns gemäß § 287 ZPO auf 20 % des Rechnungsbetrags zu schätzen (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1970, 1164 (1165)). - AG Frankfurt/Main, 19.04.2011 - 31 C 2331/10 In diesem Fall hat der Geschädigte nach überwiegend vertretener Auffassung in der Rechtsprechung lediglich Anspruch auf Ersatz seiner Selbstkosten, ein Gewinnanteil wird aus den Kosten herausgerechnet, vgl. BGH, Urteil vom 03.02.1961, Az. 178/59; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970, Az. 1 U 118/69; Ag Münster, Urteil vom 14.02.1996, Az. 29 C 661, 95.
- VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den …
Unterhält ein Geschädigter eine eigene Werkstatt, kann er nach überwiegender Rechtsprechung nur seine Selbstkosten (Lohn- und Materialkosten, anteilige Gemeinkosten) beanspruchen, nicht auch einen darüber hinausgehenden Unternehmergewinn (BGH, Urteil vom 03.02.1961 - VI ZR 178/59; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69 und AG Münster, Urteil vom 14.02.1996 - 29 C 661/95).Nach den Umständen des Einzelfalles kann diese Frage aber anders zu beurteilen sein, wenn der Geschädigte nachweist, dass seine Werkstatt im fraglichen Zeitraum voll ausgelastet war und ihm durch die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs Fremdaufträge entgangen sind (OLG München, Urteil vom 24.01.1966 - 10 U 1976/63; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1970 - 1 U 118/69; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.09.1988 - 8 S 4444/88 und LG Offenburg, Urteil vom 28.03.1988 - 1 S 330/87).
- AG Saarbrücken, 07.05.2014 - 3 C 443/13 Anspruch auf Ersatz des Unternehmergewinns soll dem geschädigtes Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt allenfalls nach § 252 BGB zustehen, soweit ihm durch die Eigenreparatur ein Fremdauftrag entgangen ist (OLG Nürnberg, Urt v. 25.6.1970 -1 U 118/69, VersR 1970, 1164f.;… LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.9.1988 - 8 S 4444/88, ZfS 1989, 10f.).