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   LG Baden-Baden, 09.05.1969 - 1 O 175/68   

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https://dejure.org/1969,6923
LG Baden-Baden, 09.05.1969 - 1 O 175/68 (https://dejure.org/1969,6923)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 09.05.1969 - 1 O 175/68 (https://dejure.org/1969,6923)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 09. Mai 1969 - 1 O 175/68 (https://dejure.org/1969,6923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 6 U 149/12

    Schmerzensgeldbemessung bei einer Schulterverletzung

    Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH VersR 1970, 143; VersR 1970, 281; VersR 1976, 967).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 147/15

    Haftung des Betreibers eines Reiterhofs für Verletzungen eines Reiters beim

    Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH, Urteil v. 18.11.1969 - VI ZR 81/68, VersR 1970, 143; Urteil v. 08.06.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.1992 - 1 U 43/89

    Sicherung einer Baugrube

    Es kommt hinzu, daß nach dem unstreitigen Vortrag die vom Betreiber erlassene Landeplatzordnung (anders als in dem vom LG Baden-Baden VersR 1970, 143 [LG Baden-Baden 09.05.1969 - 1 O 175/68] entschiedenen Fall) das Rollen außerhalb der befestigten Flächen ausdrücklich verbietet.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2019 - 7 U 147/15
    Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH, Urteil v. 18.11.1969 - VI ZR 81/68, VersR 1970, 143; Urteil v. 08.06.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967).
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