Rechtsprechung
LG Baden-Baden, 09.05.1969 - 1 O 175/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,6923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 143
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 6 U 149/12
Schmerzensgeldbemessung bei einer Schulterverletzung
Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH VersR 1970, 143; VersR 1970, 281; VersR 1976, 967). - OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 147/15
Haftung des Betreibers eines Reiterhofs für Verletzungen eines Reiters beim …
Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH, Urteil v. 18.11.1969 - VI ZR 81/68, VersR 1970, 143; Urteil v. 08.06.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967). - OLG Zweibrücken, 10.01.1992 - 1 U 43/89
Sicherung einer Baugrube
Es kommt hinzu, daß nach dem unstreitigen Vortrag die vom Betreiber erlassene Landeplatzordnung (anders als in dem vom LG Baden-Baden VersR 1970, 143 [LG Baden-Baden 09.05.1969 - 1 O 175/68] entschiedenen Fall) das Rollen außerhalb der befestigten Flächen ausdrücklich verbietet. - OLG Brandenburg, 29.10.2019 - 7 U 147/15 Dabei ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des Einzelfalls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen Anhaltspunkt im Sinne eines Orientierungsrahmens bieten (vgl. BGH, Urteil v. 18.11.1969 - VI ZR 81/68, VersR 1970, 143; Urteil v. 08.06.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967).