Rechtsprechung
BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches Ermessen bei der Ermittlung des Schadens - Berücksichtigung der laufenden allgemeinen Kosten des Haushalts - Erstattung der als Steuern auf die zugesprochene Entschädigung zu zahlenden Beträge - ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 183
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Der Ersatzpflichtige muß die Witwe daher in den Stand setzen, die Lebensweise fortzuführen, auf die sie zu Lebzeiten ihres Mannes einen Anspruch hatte (Urteile des BGH vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97 und vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 - VersR 1959, 713). - BGH, 24.04.1959 - VI ZR 52/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Der Ersatzpflichtige muß die Witwe daher in den Stand setzen, die Lebensweise fortzuführen, auf die sie zu Lebzeiten ihres Mannes einen Anspruch hatte (Urteile des BGH vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97 und vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 - VersR 1959, 713). - BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Der Senat kann nur prüfen, ob die Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche Tatsachen außer acht gelassen worden sind (BGHZ 39, 198, 219) [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] . - BGH, 01.03.1966 - VI ZR 48/65
Voraussetzungen für das Bestehen eines Rentenbegehrens auf Grund des Todes des …
Auszug aus BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Der Sachverhalt und der frühere Verlauf des Verfahrens ergeben sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 1. März 1966 - VI ZR 48/65 - (VersR 1966, 588), durch welches das im Höheverfahren ergangene Urteil des Berufungsgerichts vom 17. Dezember 1964 auf die Revision des Beklagten teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.
- OLG Koblenz, 08.04.2019 - 12 U 565/18
Zur Ermittlung des Unterhaltsschadens von Hinterbliebenen
Im Ergebnis muss es der Ersatzpflichtige der im Falle der Tötung des Ehegatten verbliebenen Witwe ermöglichen so zu leben, wie sie es zu Lebzeiten ihres Ehegatten beanspruchen konnte (BGH in VersR 1970, 183; BGH in VersR 1959, 713). - OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der …
Kein Mitverschulden liegt vor bei Hinnahme eines der h. M. entsprechenden Steuerbescheids (BGH VersR 70, 183; Palandt-Heinrichs § 254 Rn 46). - OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09
Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur …
Kein Mitverschulden liegt vor bei Hinnahme eines der h. M. entsprechenden Steuerbescheids (BGH VersR 70, 183;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn. 46).
- LAG Hamm, 25.08.2016 - 17 Sa 570/16
Steuerpflicht des Arbeitnehmers; Dienstfahrzeug; Festlegung der 1. …
Dazu gehören auch Einsprüche gegen Steuerbescheide (BGH 02.12.1969 - VI ZR 143/68 - Rdnr. 37, VersR 1970, 183). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74
Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten …
Einer jungen, kinderlosen und arbeitsfähigen Witwe ist es zuzumuten, mit dem Ziel der Schadensminderung einen angemessenen Beruf zu ergreifen und auszuüben, wenn ihr Ehemann durch einen von einem Dritten verschuldeten Unfall umgekommen ist (BGH v. 2.12.1969, VersR 1970, 183). - OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des …
Die Hinnahme eines der herrschenden Meinung entsprechenden Steuerbescheids begründet in der Regel kein Verschulden (vgl. BGH VersR 1970, 183, 184). - OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Unterlassung
Der Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen kann jedoch nur dann ein Eigenverschulden des Geschädigten begründen, wenn der Rechtsbehelf hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; die Hinnahme eines nicht ersichtlich fehlerhaften Steuerbescheids stellt kein Verschulden dar (vgl. BGH VersR 70, 183;… vgl. auch Palandt BGB, 61. Aufl., Rdnr. 42 zu § 254, m.w.N.).