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   BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68   

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https://dejure.org/1970,950
BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,950)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1970 - VI ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,950)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 (https://dejure.org/1970,950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 374
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374, 375 und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Entscheidend ist, ob ein altersgerecht entwickeltes Kind im Alter der Beklagten zu 1) hätte voraussehen können und müssen, dass die an den Tag gelegte Fahrweise auf der Promenade befindliche Fußgänger verletzen konnte und ob von ihm bei Erkenntnis der Gefährlichkeit seines Handelns in der konkreten Situation die Fähigkeit erwartet werden konnte, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten, oder ob ein Mangel an Verstandesreife Kinder dieser Altersgruppe an einem solchen Verhalten hindert (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 -, Rn. 10, juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 -, Rn. 21, juris).

    Denn es handelte sich anders als in den vom Bundesgerichtshof beurteilten Konstellationen um keine plötzlich eingetretene Situation, in der sich das Kind reflexhaft für eine bestimmte Handlung entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 -, Insektenabwehr mit einem Messer; BGH, Urteil vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 -, Nachlaufen hinter einem Ball auf die Fahrbahn; beide Urteile zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20

    Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem

    Von einem schuldhaften, hier fahrlässigen Handeln der Klägerin, mit der Folge einer Mithaftung, könnte nur gesprochen werden, wenn Kinder ihres Alters und ihrer Entwicklungsstufe bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen, dass ihr Tun verletzungsträchtig ist, und wenn es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 -- III ZR 273/51 -- VersR 1953, 28 = LM § 828 BGB Nr. 1 und vom 23. Dezember 1953 -- VI ZR 116/52 -- VersR 1954, 118; BGH, Urteil vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 -, Rn. 21, juris; Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19 -, Rn. 34, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 3 O 15/19

    Zur Aufsichtspflicht des Großvaters und der Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen

    Für die Bejahung der Einsichtsfähigkeit reicht ein allgemeines Verständnis dafür aus, dass die Handlung gefährlich ist und die Verantwortung begründen kann (BGH, VersR 1970, 374).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Für die Bejahung der Einsichtsfähigkeit reicht ein allgemeines Verständnis dafür aus, dass die Handlung gefährlich ist und die Verantwortung begründen kann (BGH, VersR 1970, 374).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auch steht es mit der Rechtsprechung im Einklang, daß das Berufungsgericht bei Prüfung der Fahrlässigkeit besondere Umstände eines spontanemotionalen Vorgangs, wie er ganzen Altersgruppen von Jugendlichen eigen ist, berücksichtigt, so beispielsweise die Motorik des Spieltriebs (vgl. Senatsurt. v. 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374, 375 für das Nachlaufen nach einem auf die Straße rollenden Ball), den Forschungs- und Erprobungsdrang, den Mangel an Disziplin, Rauflust, Impulsivität und Affektreaktionen (s. Rechtsprechungsnachweise bei Steffen a.a.O. Rdz. 7).
  • OLG Nürnberg, 28.04.2006 - 5 U 130/06

    Voraussetzungen für die zur Erkenntnis erforderlichen Einsicht

    Dies wird besonders deutlich an der ebenfalls die Folgen eines Ballspieles betreffende Entscheidung des BGH vom 27.01.1970 (VersR 1970, 374).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

    Ihr Fehlen ist eine Ausnahme, deren Vorliegen der Minderjährige im konkreten Fall darlegen und beweisen muß (Senatsurteile vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 166/52 - JZ 1954, 297, 298; vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374; vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467, 468; vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641, 642 und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).
  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Entscheidend ist, ob ein normal entwickeltes Kind im Alter des Schädigers hätte voraussehen können und müssen, daß die Abwehr einer Wespe mit dem Messer in der Hand eine neben ihm stehende Person verletzen konnte, und ob von ihm bei Erkenntnis der Gefährlichkeit seines Handelns in der konkreten Situation die Fähigkeit erwartet werden konnte, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten oder ob ein Mangel an Verstandesreife Kinder dieser Altersgruppe daran hindert (sog. Gruppenfahrlässigkeit; vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374, 375 unter 3 b).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03

    Schmerzensgeld: Höhe der Entschädigung bei schweren Verletzungen infolge eines

    a) Selbst zu Gunsten des Klägers unterstellt, dem Beklagten könnte überhaupt der Vorwurf gemacht werden, nicht die Sorgfalt beachtet zu haben, die von einem Jungen seines Alters und seiner Entwicklungsstufe in der Situation des gemeinsamen Spiels im Wohngebiet gefordert werden könnte (dazu: BGH VersR 1964, 385; 1970, 374), dann könnte dieser Vorwurf nur wenig wiegen.
  • VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03

    Junge muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

  • OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95

    Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe

  • OLG München, 26.03.1993 - 8 U 7072/91

    Kriterien für die Beurteilung der Deliktsfähigkeit von Kindern gem. § 828 Abs. 2

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17

    Urheberrechtsverletzung: Deliktische Haftung eines 15-Jährigen wegen Filesharing

  • OLG Koblenz, 10.01.2008 - 2 U 190/07

    Haftung eines 7 Jahre alten radfahrenden Kindes bei Kollision mit einem anderen

  • OLG Stuttgart, 12.07.1991 - 2 U 190/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Beweisführung bei

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