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   BGH, 28.10.1969 - VI ZR 61/68   

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https://dejure.org/1969,4520
BGH, 28.10.1969 - VI ZR 61/68 (https://dejure.org/1969,4520)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1969 - VI ZR 61/68 (https://dejure.org/1969,4520)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1969 - VI ZR 61/68 (https://dejure.org/1969,4520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung - Unfallschädiger - Unfall - Unfallstelle

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 61
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71

    Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden

    Das erste Unfallgesehen war, als N. den Wagen des Klägers angefahren hatte und dieser sich gleich darauf zu dem in den Straßengraben geratenen Wagen N.s begab, nicht schon derart abgeschlossen, daß dessen Verantwortlichkeit für die aus diesem ersten Unfall folgenden weiteren Schäden beendet gewesen wäre; insofern unterscheidet sich der Streifall von dem Fall, den der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68 - VersR 1970, 61) entschieden hat.
  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74

    Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

    Entgegen der Meinung der Revision war der erste Unfall insbesondere nicht in dem Sinne abgeschlossen, daß es sich bei dem zweiten Unfall um ein völlig neues, mit dem ersten nicht mehr im zurechenbaren Zusammenhang stehenden Ereignis handelte, wie dies der Senat allerdings für den seinerEntscheidung vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68 = VersR 1970, 61) zugrundeliegenden Sachverhalt bejaht hat, bei dem der Geschädigte auf der Suche nach seinem bei dem ersten Unfall verlorengegangenen Hut und Schuh erneut verletzt wurde.
  • OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11

    Haftung für Sturz des Geschädigten nach Aussteigen aus dem Unfallwagen erlittene

    Nach einem Urteil des BGH vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68, Versicherungsrecht 1970, 61) soll es dem Erstschädiger nicht mehr zuzurechnen sein, wenn das stark unter Alkoholeinfluss stehende Unfallopfer in der Folgezeit selbst grob verkehrswidrig nach bei dem Unfall verlorenen Kleidungsstücken sucht und dabei von einem Zweitfahrzeug erfasst und getötet wird.
  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

    (3) Schließlich kann ein Zurechnungszusammenhang im Einzelfall auch dann zu verneinen sein, wenn dem Geschädigten ein besonders grober Verkehrsverstoß anzulasten ist und sein Verhalten so außerhalb aller Wahrscheinlichkeit lag, dass damit nicht zu rechnen war (BGH VersR 1970, 61).
  • LG Paderborn, 28.07.2005 - 3 O 33/04
    Zwar hat der BGH eine Unterbrechung des Kausalverlaufes in einem Fall wegen eines groben Verkehrsverstoßes bejaht, in dem der Geschädigte bei einem Zweitunfall verletzt wurde, als er grob verkehrswidrig und ohne auf den Verkehr zu achten in die Fahrbahn des schon nahe herangekommenen Zweitschädigers gelaufen ist (BGH, VersR 1970, 61).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 80/71
    den Wagen des Klägers angefahren hatte und di eser sich gleich darauf zu dem in den Straßengraben geratenen Wagen N s begab, nicht schon derart abgeschlossen, daß dessen Verantwortlichkeit für die aus diesem ersten Unfall folgenden weiteren Schäden beendet gewesen wäre; insofern unterscheidet sich der Streifall von dem Fall, den der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68 - VersR 1970, 61) entschieden hat.
  • LG Fulda, 24.11.1988 - 2 O 243/88
    Dem Kläger ist auch zuzugeben, daß eine ..( .. " Haftung dann in Betracht komm( wenn jema nd bei einem Unfall einen Schock erleidet und sein unvernünftiges Handeln, das zu einem zweiten Unfall führt, auf diesen Schock zurückzuführen (BGH, VersR 1970, 61) oder wenn bei einem Unfall, bei dem das Unfallfahrzeug auf der Fahrbahn zum Stehen kommt, Insassen des Unfallfahrzeuges - auch durch eigene Unvorsichtigkeit - a uf die Fahrbahn treten und von nachfolgenden Fahrzeugen erfaßt werden (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 13.11.1986, 2 0 138/86).
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   BGH, 28.10.1969 - VI ZR 72/68   

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https://dejure.org/1969,4875
BGH, 28.10.1969 - VI ZR 72/68 (https://dejure.org/1969,4875)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1969 - VI ZR 72/68 (https://dejure.org/1969,4875)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1969 - VI ZR 72/68 (https://dejure.org/1969,4875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis - Brandschaden - Kausalverbindung - Erfahrungssatz

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 61
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Dieser unterscheidet sich von Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, dass der konkrete Geschehensablauf nicht festgestellt zu werden braucht, weil von einem typischen Hergang ausgegangen werden kann, solange nicht von dem Gegner Tatsachen bewiesen werden, die den Anschein entkräften (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. September 1957 - VI ZR 139/56 = VersR 1958, 107; v. 12. Januar 1965 a. a. O.; vom 28. Oktober 1969 - VI ZR 72/68 = VersR 70, 61).
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