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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68   

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https://dejure.org/1969,2735
BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 665
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1963 - III ZR 193/62
    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Während die Vereinbarung gem. Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39, 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er vom Geschädigten hingenommen wird, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führt (BGH NJW 1963, 2326).

    Die Entschließung enthält nämlich kein Angebot eines Vertragsabschlusses, und sie erlangt ohne Rücksicht auf eine Zustimmung des Anspruchsberechtigten ihre Wirkung nicht kraft des Willens des Antragstellers, sondern allein kraft der Regelung, die das Gesetz getroffen hat (vgl. BGH NJW 1963, 2326).

    Wie der erkennende Senat für den Festsetzungsbescheid nach dem früheren Finanzvertrag im Urteil vom 23. September 1963 (NJW 1963, 2326 = LM § 779 BGB Nr. 21) entschieden hat, war dieser Bescheid nach der Reglung des Finanzvertrags mit der besonderen Kraft ausgestattet, den Anspruch des Antragstellers nach Grund und Höhe verbindlich festzulegen.

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Daraus ergibt sich zunächst, daß das Festhalten an einer Entschließung eines AVL auf jeden Fall dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn auch das Festhalten an einem rechtskräftigen Urteil gegen Treu und Glauben verstieße, also z.B. wenn die Entschließung durch Täuschung erschlichen ist, oder wenn das AVL sich in einem offenbaren Irrtum über Tatsachen oder die Rechtslage befindet und der Berechtigte das erkennt, diesen Irrtum nicht aufklärt, sondern ihn bewußt unterstützt oder fördert (vgl. hierzu: BGHZ 26, 391/97 und allgemein zu der Frage, wann die Geltendmachung rechtskräftiger Urteile gegen § 826 BGB verstößt, die Rechtsprechung des BGH bei LM § 826 (Fa) BGB).
  • BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Dies hat der erkennende Senat - unter anderem - in seinem Urteil vom 26. September 1963 (VersR 1963, 1219) für eine vertragliche Vereinbarung mit einem Amt für Verteidigungslasten entschieden, in dem jene Vereinbarung über § 242 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage als teilweise unverbindlich erachtet wurde.
  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60

    Verzug bei Schäden durch ausländische Streitkräfte

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Vielmehr lag der Rechtsgrund für die Leistung einer Entschädigung an die Klägerin als Kaskoversicherer in der Ersatzpflicht der amerikanischen Streitkräfte, die mit der Schadenszufügung durch ein Mitglied ihrer Truppen - gem. Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts (vom 19. Juni 1951, BGBl 1961 II 1190 = NTS) nach den danach anwendbaren haftungsrechtlichen Vorschriften des deutschen Rechts - entstanden war (vgl. BGHZ 35, 256/260).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Während die Vereinbarung gem. Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39, 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er vom Geschädigten hingenommen wird, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führt (BGH NJW 1963, 2326).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

    Der Anspruch ergibt sich aus Art. VIII Abs. 5 Nato-Truppenstatut (NTS) in Verbindung mit §§ 839, 842 BGB, Art. 34 GG, §§ 7, 11 StVG a.F. (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 1978 - III ZR 203/74 - VersR 1979, 348; vom 30. Oktober 1980 - III ZR 132/79 - VersR 1981, 134; Beschluss vom 22. Mai 1980 - III ZR 121/79 - VersR 1980, 939; vgl. auch Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 - VersR 1970, 665, 667).

    Er richtet sich gegen die USA, ist aber gemäß Artt. 6 Abs. 1, 12 Abs. 2 des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183) gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen (vgl. Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 - aaO).

  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 72/11

    Entschädigung für durch Nato-Truppen verursachte Bodenkontaminierungen: Auslegung

    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen handelt es sich bei der Entschließung zwar nicht um einen einem Urteil gleichstehenden hoheitlichen Akt; das Gesetz rückt die (bestandskräftige) Entschließung jedoch in die Nähe von (rechtskräftigen) Urteilen (vgl. Senatsurteile vom 20. November 1969 - III ZR 93/69, VersR 1970, 518, 519 ff und III ZR 234/68, VersR 1970, 665, 667 ff).
  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74

    Bestimmtheit einer Klageschrift

    Dabei bedarf es keiner ins einzelne gehenden Erörterung, was die Entschließung der Behörde nach Art. 11 Abs. 1 NTS-AG darüber, ob und gegebenenfalls inwieweit sie einen geltend gemachten Anspruch als begründet anerkennt, im Rechtssinne darstellt (vgl. hierzu die Senatsurteile VersR 1970, 518; 1970, 570; 1970, 665).
  • BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den

    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418; VersR 1970, 665) erlangt die Entschließung der Behörde ihre (beiderseitig) bindende Wirkung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat, wenn der Ersatzberechtigte von einer Anfechtung der Entschließung innerhalb der zweimonatigen Klagefrist (Art. 12 Abs. 3 NTS-AG) absieht.
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für

    Im übrigen gelten auch hier die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann (vgl. Senatsurteile in NJW 1970, 1418 = VersR 1970, 518 und VersR 1970, 665 sowie Pagendarm in LM NATO-TruppenstatutG Nr. 5).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.1970 - 1 RA 187/69   

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https://dejure.org/1970,2062
BSG, 17.02.1970 - 1 RA 187/69 (https://dejure.org/1970,2062)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1970 - 1 RA 187/69 (https://dejure.org/1970,2062)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - 1 RA 187/69 (https://dejure.org/1970,2062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1342
  • VersR 1970, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Düsseldorf, 07.02.2008 - S 8 KR 383/06

    Krankenversicherung

    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten steht der Annahme der Versicherungspflicht nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.02.1970 - 1 RA 187/69 (NJW 1970, 1342; USK 7022) nicht entgegen, da sich das Bundessozialgericht im Rahmen dieser Entscheidung mit der streitgegenständlichen Rechtsfrage nicht beschäftigt, sondern insbesondere auf die Eigenheiten eines Beamtenverhältnisses abgestellt hat.
  • BSG, 26.05.1970 - 12 RJ 4/66
    Von jemandem, der schon kraft Gesetzes versicherungsfrei war, konnte nicht erwartet werden, daß er sich noch zusätzlich von der Versicherungspflicht befreien ließ, wobei es offen bleiben kann, ob eine solche Befreiung, die dann vorsorglich für den Fall eines künftigen Wegfalls der Rente hätte erfolgen müssen, rechtlich überhaupt möglich gewesen wäre (vgl° BSG 26, 282 und BSG-Urteil vom 17.2"1970 -Az.: 1 RA 187/69-).
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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.1970 - 2 RU 228/67   

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https://dejure.org/1970,4955
BSG, 30.01.1970 - 2 RU 228/67 (https://dejure.org/1970,4955)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1970 - 2 RU 228/67 (https://dejure.org/1970,4955)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - 2 RU 228/67 (https://dejure.org/1970,4955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 284
  • VersR 1970, 665
  • BB 1970, 581
  • DB 1970, 452
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können Beschäftigte und Unternehmer gleichermaßen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie in der eigenen Berufsorganisation mitarbeiten oder nur an einzelnen Veranstaltungen teilnehmen, sofern dies dem Unternehmen dient, in dem der Mitarbeiter bzw Teilnehmer als Versicherter tätig ist (s etwa BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129; BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19; BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; BSGE 30, 284, 286 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII -, Stand September 2006, § 8 RdNr 117 mwN).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 82/87

    Landwirt - Winzer - Berufsverband - Kerwe-Umzug - Landwirtschaftliche

    Sowohl die Mitarbeit bei einer Berufsorganisation als auch der Besuch einer ihrer Veranstaltungen kann im inneren Zusammenhang zu der versicherten Tätigkeit stehen, wenn sie dem Unternehmen dienen, in dem der Teilnehmer als Versicherter tätig ist (vgl BSGE 30, 282, 283; 30, 284, 286; BSG SozR Nr. 23 zu § 548 RVO; BSGE 42, 36, 37; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, Band II, S 482g und 482h mwN).

    Wie bei der Vermittlung betriebsfördernder Kenntnisse auf solchen Veranstaltungen genügt es, daß die Vorgänge nicht nur einen einzelnen Betrieb, sondern die Interessen einer ganzen Betriebsgruppe betreffen und daß sie geeignet sind, sich wenigstens später auf die betriebliche Tätigkeit nützlich auszuwirken (vgl BSGE 30, 284, 286).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 8/82

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Ihm ist es unbenommen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten, wie sie das moderne Wirtschaftsleben fordern, entsprechend Rechnung zu tragen (BSGE 30, 284, 286 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; SozR Nr. 29 zu § 548 RVO).
  • LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79

    Gemischte Tätigkeit; Patronatsgut; Betriebsbegriff; Landgut als

    Die Rechtsprechung hierzu steht in Übereinstimmung mit derjenigen zum Unfallversicherungsschutz von Unternehmen bei der Teilnahme an Versammlungen seiner Berufsorganisation (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 228/67 und 2 RU 197/67 in BSGE 30, 282; 284 sowie beim Besuch einer Industriemesse, BSG, Urteil vom 30. Juli 1971, 2 RU 84/70).
  • LSG Hessen, 25.01.1978 - L 3 U 778/77

    Fahrprüfung als versicherte Tätigkeit

    Der Senat stimmt dem BSG zu, dass allein die Anwesenheit - ohne aktive Mitwirkung - bei einer Veranstaltung, auf der fachliche Fragen behandelt und diskutiert werden, in innerem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Unternehmertätigkeit steht, wenn dabei besondere Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, die die Teilnehmer zumindest später für ihre betrieblichen Tätigkeiten nutzen können (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1970 - 2 RU 228/67 - und 2 RU 197/67 -).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Betrachtungsweise zu einer die gesteigerten Informations» belange des modernen Wirtschaftslebens stärker berücksichtigenden Rechtsanwendung entwickelt hat (vgl° zur Entwicklung ua BSG 8, 470, 474; BSG Urteil vom 280 Oktober 1966 - 2 RU 24/66; insbesondere das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 500 Januar l970 2 RU 228/67 mit zahlreichen weiteren Nachweisen)° Nach -.
  • BSG, 23.11.1971 - 2 RU 63/69
    Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von den Fällen, die der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zur Frage des Zusammenhangs des Besuchs von Versammlungen der Berufsorganisationen mit einer versicherten Tätigkeit bei Unternehmern und Arbeitnehmern entschieden hat (vgl. BSG 30, 282 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; BSG 30, 284 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; BSG SozR Nr. 23 zu § 548 RVO).
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Rechtsprechung
   SG Dortmund, 15.12.1969 - S 7 KR 72/68   

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https://dejure.org/1969,3784
SG Dortmund, 15.12.1969 - S 7 KR 72/68 (https://dejure.org/1969,3784)
SG Dortmund, Entscheidung vom 15.12.1969 - S 7 KR 72/68 (https://dejure.org/1969,3784)
SG Dortmund, Entscheidung vom 15. Dezember 1969 - S 7 KR 72/68 (https://dejure.org/1969,3784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 665
 
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Wird zitiert von ...

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