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   BGH, 24.06.1970 - IV ZR 140/69   

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https://dejure.org/1970,7002
BGH, 24.06.1970 - IV ZR 140/69 (https://dejure.org/1970,7002)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1970 - IV ZR 140/69 (https://dejure.org/1970,7002)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1970 - IV ZR 140/69 (https://dejure.org/1970,7002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnungsfähigkeit - Gehirnerschütterung - Unfallschock - Verschulden - Leistungsfreiheit

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 801
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Bereits nach der früheren "Relevanzrechtsprechung" des BGH, in der es für die Annahme der Leistungsfreiheit erforderlich war, dass ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorlag, war anerkannt, dass ein erhebliches Verschulden nicht gegeben ist, wenn aufgrund einer Gehirnerschütterung oder eines Unfallschocks die Zurechnungsfähigkeit des Versicherungsnehmers vermindert ist (BGH VersR 1970, 801 [BGH 24.06.1970 - IV ZR 140/69]) oder wenn die neurotische Persönlichkeit des Versicherungsnehmers zu der Unfallflucht geführt hat (BGH VersR 1972, 339 [BGH 09.02.1972 - IV ZR 210/69]).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00

    Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom

    Darüber hinaus steht es fest, dass ein solcher Schockzustand nicht stundenlang, wie es die Klägerin hat vortragen lassen, andauert, sondern rasch wieder abklingt (vgl. BGH VersR 1966, 177; BGH VersR 1967, 29; BGH VersR 1970, 801; OLG Celle VersR 1969, 120, OLG Zweibrücken VersR 1972, 632).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Der erkennende Senat hat zwar ausgesprochen, daß die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sein kann, wenn sie auf einer erlittenen Gehirnerschütterung oder einem Unfallschock beruht (BGH VersR 1970, 801).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 155/00

    Fahrzeugvollversicherung; Leistungsfreiheit ; Aufklärungspflicht;

    Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG gilt erst, wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB verwirklicht hat (BGH VersR 70, 801, 802; OLG Hamm r + s 93, 4; Stiefel-Hofmann, 17. Aufl. AKB § 7 Rn. 79; Prölss-Knappmann, 26. Aufl., § 7 AKB Rn. 19).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 122/71

    Versicherungsschutz für die Folgen eines Verkehrsunfalls - Verlassen der

    Das gilt jedenfalls für eine verminderte Zurechnungsfähigkeit, die auf einer Gehirnerschütterung oder auf einem Unfallschock beruht (BGH VersR 1970, 801).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

    Der erkennende Senat hat dem Versicherer die beanspruchte Leistungsfreiheit nach § 7 V AKB in einem Falle versagt, in dem die Zurechnungsfähigkeit des Versicherungsnehmers infolge einer Gehirnerschütterung und eines Unfallschocks so stark vermindert war, daß von einem festgestellten erheblichen Verschulden bei ihm nicht mehr gesprochen werden konnte (VersR 1970, 801).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 7/71

    Leistungsbefreiung eines Versicherers auf Grund von Obliegenheitsverletzungen -

    Hieran fehlt es, wenn die berechtigten Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet sind oder wenn das Verschulden des Versicherungsnehmers nur gering ist (vgl. BGHZ 53, 160 = VersR 1970, 241 [BGH 16.01.1970 - IV ZR 645/68] ; BGH LM Nr. 30, 32 und 34 zu § 6 VVG = VersR 1970, 410, 457 und 561; ferner VersR 1970, 801, 826, 997 und 1971, 659 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senatsvom 9. Februar 1972 in IV ZR 61/71 und IV ZR 122/71).
  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 38/71

    Verwirkung eines Versicherungsanspruchs - Obliegenheit des Fahrers, ein

    Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit, die auf einer Gehirnerschütterung oder auf einem Umfallschock beruht, kann das Verschulden des Versicherungsnehmers trotz vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht nur gering sein (BGH VersR 1970, 801).
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