Rechtsprechung
BGH, 19.05.1970 - VI ZR 40/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fußgänger - Mitverschulden - Dunkelheit - Annäherungsgeschwindigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1970, 818
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20
Mitverschulden eines elfjährigen, als letztes einer Kindergruppe beim Überqueren …
Ein Fußgänger muss sich bei der heutigen Dichte des Straßenverkehrs in Großstädten darauf verlassen können, dass Kraftfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht wesentlich überschreiten (BGH VRS 21, 277; VersR 1970, 818, 819; VersR 1980, 868, 869). - BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87
Begriff der höheren Gewalt
Abgesehen davon, daß der Senat schon nicht nachvollziehen kann, daß dies eine falsche Reaktion war, gereicht einem Kraftfahrer eine sachwidrige Reaktion dann nicht zum Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht die zur Verhütung des Unfalles richtigen und sachgemäßen Maßnahmen trifft (Senatsurteile vom 28. Februar 1967 - VI ZR 159/65 - VersR 1967, 500, 501 und vom 19. Mai 1970 - VI ZR 40/69 - VersR 1970, 818, 819). - BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81
Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung …
Er kann sich jedoch zu seiner Entlastung nicht auf die Rechtsprechung des Senates berufen, daß ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn zunächst bis zur Fahrbahnmitte gehen und dort den von rechts kommenden Verkehr abwarten darf, insoweit also bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug in der Regel kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers spricht (s. Senatsurteile vom 10. Januar 1958 - VI ZR 292/56 = VersR 1958, 169, 170; vom 7. Juni 1966 - VI ZR 255/64 = VersR 1966, 873; vom 19. Mai 1970 - VI ZR 40/69 = VersR 1970, 818, 819 und vom 29. April 1975 - VI ZR 225/73 = VersR 1975, 858, 859); denn diese Rechtsprechung bezog sich auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, die zudem zwischen 12 m und 22 m breit und, soweit der Unfall sich bei Dunkelheit ereignete, gut ausgeleuchtet waren.
- KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem …
Zwar ist anerkannt, dass ein Fußgänger innerhalb geschlossener Ortschaften bei 12 bis 22 m breiten Straßen beim Überqueren der Fahrbahn zunächst bis zur Fahrbahnmitte gehen und dort den von rechts kommenden Verkehr abwarten darf, insoweit also bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug in der Regel kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers spricht (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1983 - VI ZR 286/81 - NJW 1984, 50; vom 29. April 1975 - ZR 225/73 - VersR 1975, 858; vom 19. Mai 1970 - VI ZR 40/69 - VersR 1970, 818; vom 7. Juni 1966 - VI ZR 255/64- VersR 1966, 873; vom 10. Januar 1958 - VI ZR 292/56 - VersR 1958, 169). - OLG München, 29.07.2020 - 10 U 1086/20
Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Traktorgespanns wegen überhöhter …
Nach ständiger Rechtsprechung begründet das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (RGZ 92, 38; BGH LM Nr. 2 zu § 286 [A] ZPO; VRS 5 [1952] 87; 34 [1967] 434 [435]; 35 [1968] 177; VersR 1953, 337; 1958, 165; 1970, 818; 1971, 909 [910]; 1976, 734; 1982, 443; 2009, 234 [unter II 2 a]; OLG Celle VersR 1973, 716 [717]; DV 2015, 36 [37 unter 2 c cc]; KG VersR 1978, 744; 1995, 38; OLG Karlsruhe VersR 1987, 692; 2015, 993 [995] OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003 - 12 U 714/02; OLG Naumburg VersR 2014, 212; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 [416]; NZV 2007, 614; Senat, Beschluss vom 11.08.2006 - 10 U 2990/06 und v. 22.08.2007 - 10 U 3101/07; Urt. v. 18.01.2008 - 10 U 4156/07 [juris = NJW-Spezial 2008, 201 - red. - OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden …
Einerseits ist die Zulässigkeit einer etappenweisen Straßenüberquerung zu berücksichtigen: auf breiten Straßen, insbesondere im Stadtverkehr, ist es verkehrsgerecht, die Fahrbahn abschnittsweise zu überschreiten, so dass der Fußgänger zunächst über die freie Fahrbahnhälfte bis zur Fahrbahnmitte geht und dort wartet, bis er die andere Fahrbahnhälfte gefahrlos überqueren kann (Burmann/Heß/Jahnke/Janker a.a.O., § 25 StVO, Rdnr. 11 mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 818;… Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 25 StVO, Rdnr. 37 mit Hinweis auf BGH VersR 1966, 873; BGH NJW 1960, 2255 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).