Rechtsprechung
BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Begriff der Kenntnis im Rahmen der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Beginn der Verjährungsfrist mit Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 326
- MDR 1970, 224
- VersR 1970, 89
- DB 1970, 537
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Diese Kenntnis ist erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, wenn auch nur mit dem Ziel der Feststellung erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (BGHZ 6, 195, 201 m.w.N.; BGH Urteil vom 30. September 1969 - VI ZR 54/68 = VersR 1969, 1045; Urteil vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 1968, 1163).Vielfach wird die Kenntnis der die Schadensersatzpflicht begründenden Tatsachen allerdings genügen, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen (vgl. BGHZ 6, 195, 201; RGZ 157, 18, 20).
- RG, 08.04.1929 - VI 635/28
Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das …
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Soweit muß aber die Kenntnis des Ersatzberechtigten reichen (vgl. RGZ 124, 111, 114).So hat auch das Reichsgericht bei einer Haftung aus Gefährdung (nach dem damaligen Kraftfahrzeuggesetz) die irrige Annahme des Ersatzberechtigten, die Geschwindigkeit des unfallursächlichen Fahrzeugs sei auf 20 km/st beschränkt, als für die Verjährung erhebliches Fehlen der erforderlichen Kenntnis gewertet (RGZ 124, 111, 114/115).
- BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Die Kenntnis bloßer Vermutungen steht der erforderlichen Kenntnis aber nicht gleich (BGH Urteil vom 13. Juni 1956 - VI ZR 44/55 = VersR 1956, 507 m.w.N.).
- BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
So wird im Bereich der Haftung aus unerlaubter Handlung (§ 852 BGB) - die hier nicht in Frage steht - denn auch die Kenntnis der Tatsachen verlangt, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers hinweisen (BGH Urteil vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 = VersR 1960, 429). - BGH, 27.09.1968 - VI ZR 26/67
Verursachung einer Fraktur des ersten Lendenwirbelkörpers durch einen …
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Diese Kenntnis ist erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, wenn auch nur mit dem Ziel der Feststellung erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (BGHZ 6, 195, 201 m.w.N.; BGH Urteil vom 30. September 1969 - VI ZR 54/68 = VersR 1969, 1045; Urteil vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 1968, 1163). - BGH, 30.09.1969 - VI ZR 54/68
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Diese Kenntnis ist erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, wenn auch nur mit dem Ziel der Feststellung erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (BGHZ 6, 195, 201 m.w.N.; BGH Urteil vom 30. September 1969 - VI ZR 54/68 = VersR 1969, 1045; Urteil vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 = VersR 1968, 1163). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 272/57
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Ein solcher Ausnahmetatbestand liegt zwar nicht schon dann vor, wenn dem Geschädigten lediglich unbekannt ist oder unsicher erscheint, ob der Schädiger nicht Einwendungen oder Einreden, etwa des Mitverschuldens, vortragen wird (BGH Urteil vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 272/57 = LM BGB § 852 Nr. 11 = VersR 1959, 274). - RG, 23.11.1933 - VI 269/33
1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf …
Auszug aus BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68
Doch hat man stets hervorgehoben, das gelte nur in der Regel, es könne auch anders sein (…BGHZ a.a.O. für den Fall, daß die Rechtsfragen verwickelt und zweifelhaft sind; vgl. auch RGZ 142, 280, 283).
- BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89
Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem …
Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429, 430; vom 25. November 1969 - VI ZR 100/68 - VersR 1970, 89, 90; vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155 und vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - VersR 1987, 937 [BGH 07.04.1987 - VI ZR 55/86]). - OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98
Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten
Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr. des BGH; vgl. NJW 1970, 326 = VersR 1970, 89, 90; NJW-RR 1987, 916 = VersR 1967, 937; NJW-RR 1990, 222, 223).
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BGH, 18.11.1969 - VI ZR 83/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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StVG § 7 Abs. 1 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines im städtischen Verkehr vom mittleren auf den linken Fahrstreifen ausscherenden Fahrzeugs mit einem von hinten heranfahrenden PKW
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Großstadtverkehr - Fahrzeugkolonne - Sorgpfaltspflicht
Papierfundstellen
- VersR 1970, 89