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   BGH, 14.07.1971 - IV ZB 25/71   

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https://dejure.org/1971,2284
BGH, 14.07.1971 - IV ZB 25/71 (https://dejure.org/1971,2284)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1971 - IV ZB 25/71 (https://dejure.org/1971,2284)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - IV ZB 25/71 (https://dejure.org/1971,2284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist um mehrere Monate wegen eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts - Berufungskläger - Erkrankung - Krankheit - Hindernis - Berufungseinlegung - Beratung unmöglich - Erfolgsaussichten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist um mehrere Monate wegen eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts; Berufungskläger; Erkrankung; Krankheit; Hindernis; Berufungseinlegung; Beratung unmöglich; Erfolgsaussichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 256/68

    KOstenentscheidung - Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - IV ZB 25/71
    Damit wäre aber nichts gewonnen gewesen, da es eine Verlängerung der Berufungsfrist zur Einlegung der Berufung nicht gibt (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68 - = LM § 319 ZPO Nr. 6).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

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  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sie trotz ihrer Erkrankung imstande war, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegunq der Berufung zu treffen (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68 - VersR 1970, 821 f. sowie Beschluß vom 14. Juli 1971 - IV ZB 25/71 - VersR 1971, 1122).
  • LG Freiburg, 04.03.2013 - 2 Qs 56/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Wenngleich die - soweit ersichtlich - insoweit bislang in der Rechtsprechung entschiedenen Fallkonstellationen keine schweren depressiven Erkrankungen, sondern entweder längere Krankenhausaufenthalte (vgl. BGH VersR 1971, 1122) oder dauerhafte krankhafte seelische Störungen wie eine chronisch-paranoid-halluzinatorische Störung (BayObLG NStZ 1989, 131) oder eine akute Psychose (LG Dresden, Beschl. v. 06.03.2007 - 3 Qs 27/07, veröffentlicht in juris), betrafen, schließt dies vorliegend die Annahme mangelnder Vorwerfbarkeit nicht aus.
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 25/95

    Darlegungsumfang im Rahmen des Verfahrens auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dieser Gesichtspunkt ist zwar unter Umständen geeignet, einen juristischen Laien, der einen nicht ganz einfachen Prozeß führt, zu entlasten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - IV ZB 25/71 - VersR 1971, 1122; Zöller/Greger ZPO 19. Aufl. § 233 Rn. 23, Stichwort: Krankheit der Partei), er kann aber hier nicht für die mit den vorliegenden Rechtsfragen im Kern vertrauten Antragstellerin gelten; ihr war zumutbar, auch ohne vorherige Rücksprache bei einem Anwalt zumindest vorsorglich (vorläufig) Beschwerde einzulegen, wobei sie sich die endgültige Entscheidung, ob das Rechtsmittel aufrechterhalten (oder zurückgenommen) werden sollte, vorbehalten und dem Ergebnis einer nachfolgenden anwaltlichen Beratung überlassen konnte.
  • OLG Köln, 23.12.1994 - 19 W 25/94

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist

    Eine Erkrankung der Partei kann hierbei nur dann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn sie aufgrund einer krankheitsbedingten körperlichen oder geistigen Behinderung gehindert war, einen sachgemäßen Entschluß bezüglich der Einlegung eines Rechtsmittel oder Rechtsbehelfs, wie es der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil darstellt, zu fassen, insbesondere sich mit ihrem Anwalt zu beraten (vgl. VersR 1977, 719, BGH VersR 1971, 1122).
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