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   BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68   

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BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68 (https://dejure.org/1971,2098)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1971 - V ZR 168/68 (https://dejure.org/1971,2098)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1971 - V ZR 168/68 (https://dejure.org/1971,2098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 935
  • MDR 1971, 468
  • VersR 1971, 565
  • DB 1971, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Ein Grundstück wird auch dann im Sinne von § 909 BGB vertieft, wenn ohne Entnahme von Bodenbestandteilen sein Niveau sich nicht durch das Gewicht eines Neubaues, sondern infolge Auflagerung gewichtiger Stoffe (hier: Auskippen von Bauschutt und Erdaushub) senkt, der dabei auf das tieferliegende Erdreich ausgeübte Druck seitlich in den Boden des Nachbargrundstücks hinüberwirkt und dieses hierdurch seinen Halt verliert (Ergänzung zu BGHZ 44, 130 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64] = VersR 65, 1050).

    Mit der Frage, wann eine Grundstücksvertiefung im Sinne des Nachbarrechts vorliegt, hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 13. Juli 1965 (BGHZ 44, 130 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64] ; ausführlicher wiedergegeben WM 1965, 1039) befaßt.

    Die Revision rügt zwar, sie stehe nicht im Einklang mit BGHZ 44, 130 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64] , weil in dem Fall, der jener Entscheidung zugrunde lag, eine Ausschachtung stattgefunden habe; außerdem werde dort (S. 135) darauf abgehoben, daß "der Druck auf den Boden des Nachbargrundstücks ohne die Vertiefung im Grundstück des Beklagten nicht weitergewirkt hätte".

  • RG, 16.06.1937 - V 241/36

    Liegt eine unzulässige Einwirkung von einem Grundstück auf ein benachbartes in

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Inwieweit das in Fällen der vorliegenden Art, wo der Anspruchsgegner bloß auf seinen eigenen Grund und Boden eingewirkt und sich eines unmittelbaren Eingriffs in die Substanz des Nachbargrundstücks enthalten hat, zulässig ist, erscheint zweifelhaft (RGZ 155, 154, 158), zumal da im allgemeinen die nachbarrechtliche Regelung für Grundstücksvertiefungen einem Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen desselben Sachverhalts vorgeht (Urteil des Senats vom 28. Januar 1970, V ZR 7/67, WM 1970, 406, 407 = NJW 1970, 608; vgl. über die Unterschiede der Haftung aus den beiden Absätzen des § 823 BGB Korbion/Scherer, Gesetzliches Bauhaftungsrecht - Bauliches Nachbarrecht K 69, S. 226).

    Sie verweist auf die Entscheidung RGZ 155, 154; dort werde klargestellt (S. 160), daß § 909 BGB die Wegnahme von Bodenbestandteilen voraussetze, während er bei einer Aufhöhung des Geländes nicht zum Zuge komme.

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits jene Reichsgerichtsentscheidung, auf die sich die Revision jetzt beruft, erörtert und näher dargelegt, daß und warum sie zu keiner abweichenden Beurteilung Anlaß gebe: in dem Fall, über den das Reichsgericht seinerzeit zu befinden hatte, war ein Grundstück nicht vertieft worden, sondern seine Erhöhung hatte ein Ansteigen des Grundwasserspiegels im Nachbargelände zur Folge gehabt, und schon aus diesem Grunde hat das Reichsgericht die Anwendung des § 909 BGB abgelehnt; aber auch nach seiner Ansicht, wie sie aus den Ausführungen in RGZ 155, 154 hervorgeht, ist die Anwendung dann gerechtfertigt, wenn infolge einer Vertiefung, die nicht durch Wegnahme von Bodenbestandteilen bewirkt zu sein braucht, das Nachbargrundstück in Bewegung gerät.

  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66

    Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Es erblickt in der letztgenannten Vorschrift - Verbot von Grundstücksvertiefungen, durch die der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, sofern nicht für genügende anderweitige Befestigung gesorgt wird - mit Recht ein Schutzgesetz im Sinne des zweiten Absatzes von § 823 BGB (BGH LM BGB § 909 Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1969, V ZR 41/66, NJW 1969, 2140, 2142) und ist unter Würdigung der erhobenen Beweise zu dem Ergebnis gelangt, daß der Beklagte den Tatbestand des § 909 BGB verwirklicht und dabei fahrlässig gehandelt habe.
  • BGH, 28.01.1970 - V ZR 7/67

    Grundstücksvertiefung - Unterfangung der Wand des Nachbarhauses

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Inwieweit das in Fällen der vorliegenden Art, wo der Anspruchsgegner bloß auf seinen eigenen Grund und Boden eingewirkt und sich eines unmittelbaren Eingriffs in die Substanz des Nachbargrundstücks enthalten hat, zulässig ist, erscheint zweifelhaft (RGZ 155, 154, 158), zumal da im allgemeinen die nachbarrechtliche Regelung für Grundstücksvertiefungen einem Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen desselben Sachverhalts vorgeht (Urteil des Senats vom 28. Januar 1970, V ZR 7/67, WM 1970, 406, 407 = NJW 1970, 608; vgl. über die Unterschiede der Haftung aus den beiden Absätzen des § 823 BGB Korbion/Scherer, Gesetzliches Bauhaftungsrecht - Bauliches Nachbarrecht K 69, S. 226).
  • BGH, 13.02.1970 - V ZR 13/67

    Sicherung des Nachbargrundstücks - Unmittelbarer Eingriff in das Eigentum -

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Den tatrichterlichen Feststellungen ist jedoch nicht zu entnehmen, daß sie mit diesem anfänglichen Nichtwidersprechen eine Einwilligungserklärung habe abgeben wollen (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Februar 1970, V ZR 13/67, S. 9 f).
  • RG, 15.02.1919 - I 207/18

    Begriff der Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68
    Denn abweichend vom strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriff gilt im Zivilrecht kein individueller, sondern ein abstrakter, auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter Maßstab (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB: "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt"; vgl. RGZ 95, 16 sowie - jeweils zu § 276 - BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 33, Palandt/Heinrich BGB 29. Aufl. Anm. 4 b und Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. Anm. 14 f).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 310/03

    Haftung eines Architekten wegen Mitwirkens an einer Vertiefung

    Ein solcher Vorgang ist, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, einer Vertiefung im Sinne des § 909 BGB gleichzusetzen (Senat, Urt. v. 5. März 1971, V ZR 168/68, NJW 1971, 935 = LM BGB § 909 Nr. 12).
  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Daraus folgt, daß im allgemeinen die nachbarrechtliche Regelung für Grundstücksvertiefungen (§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB) einem Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen desselben Sachverhalts vorgeht (vgl. RG JW 1936, 804 Nr. 16; Senatsurteile v. 28. Januar 1970, V ZR 7/67, NJW 1970, 608; v. 5. März 1971, V ZR 168/68, LM BGB § 909 Nr. 12; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 823 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

    Er schließt auch betriebsbezogene und den Betriebsinteressen dienende Tätigkeiten ein, zu denen der Schädiger zwar nicht beauftragt, aber befugt ist (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kapitel 31, Rdnr. 101 mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 565).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79

    Unerlaubte Vertiefung

    Soweit schließlich der "Druck des gewichtigen Gebäudes" als Ursache bestimmter Schäden in Frage kommt (vgl. zu einem solchen Anwendungsfall des § 909 BGB BGHZ 44, 130, 135 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]; vgl. auch BGH Urt. v. 5. März 1971, V ZR 168/68, LM § 909 Nr. 12), hätte die Verjährung frühestens mit der Vollendung des Rohbaues begonnen (vgl. insoweit das eingangs zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. April 1963).
  • BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71

    Beweislastregeln - Beurteilung des Verschuldens - Verschulden - Sorgfaltspflicht

    Den § 909 BGB hat das Oberlandesgericht mit Recht als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angesehen (Urteil des Senats vom 5. März 1971, V ZR 168/68, NJW 1971, 935 = WM 1971, 897), und es hat dem Einwand der Beklagten, das Gebäude der Erbengemeinschaft habe schon vor dem Erdrutsch Risse und sonstige Schäden aufgewiesen, rechtsirrtumsfrei keine Bedeutung für die Frage der Notwendigkeit von Befestigungsmaßnahmen beigemessen (vgl. BGHZ 44, 130, 137), die Prüfung des früheren Gebäudezustandes vielmehr dem Verfahren über die Schadenshöhe überlassen.
  • OLG Oldenburg, 08.10.1992 - 8 U 81/92

    Schadensersatz, Arbeitsunfall, Betriebsversammlung, Haftungsbeschränkung,

    Er schließt auch betriebsbezogene und den Betriebsinteressen dienende Tätigkeiten ein (BGH, VersR 1971, 565 [BGH 05.03.1971 - V ZR 168/68] ).
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