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   BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69   

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https://dejure.org/1971,640
BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69 (https://dejure.org/1971,640)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1971 - VI ZR 158/69 (https://dejure.org/1971,640)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1971 - VI ZR 158/69 (https://dejure.org/1971,640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführergehaltserstattung - Echte Tätigkeitsvergütung - Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 842
    Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1136
  • MDR 1971, 569
  • VersR 1971, 570
  • DB 1971, 825
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Schließlich kann etwa die GmbH den Schädiger auf Zahlung des Bruttoentgelts in Anspruch nehmen, wenn ihr durch eine von diesem verursachte unfallbedingte Dienstunfähigkeit des Alleingeschäftsführers/-gesellschafters ein Ausfall in Höhe weiterbezahlten Entgelts entstanden ist (BGH vom 9. März 1971, VI ZR 158/69, LM Nr. 8 zu § 842 BGB = VersR 1971, 570).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Ob allerdings die vertraglich zugesagte Vergütung ein echtes Arbeitsentgelt darstellt, bedarf einer besonders genauen Überprüfung (Jahnke a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1977, 863 sowie BGH VersR 1971, 570).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft berechtigt, die im Wege der Lohnfortzahlung erhaltenen Beträge gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, wenn die Kapitalgesellschaft dem Alleingesellschafter das Gehalt während der Dauer seiner verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterzahlt (BGH, VersR 1967, 83 [84 li. Sp.]; 1971, 570 [571]; 1974, 335 [336 li. Sp.]; 1977, 1283; NJW 1992, 1410; Staudinger/Vieweg, BGB, 13. Aufl., § 842 Rdnr. 111; MünchKomm(BGB)/Wagner, 4. Aufl., § 842 Rdnr. 45; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 7. Auflage, Rdnr. 111).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

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  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auch der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, kann mit der Gesellschaft wirksam die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes vereinbaren (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - NJW 1971, 1136).

    Denn auch wenn er nicht verzichtet hätte und ihm die Gehälter wie vertraglich vorgesehen ausbezahlt worden wären, könnte er einen entsprechenden Schaden gegenüber den Beklagten geltend machen, da letztere durch die Leistung der Gesellschaften nicht entlastet werden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - a.a.O. und vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - aaO).

  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Es entspricht ferner ständiger Rechtsprechung, dass es dem für die Aufhebung der Arbeitsfähigkeit Haftenden nicht zu Gute kommen darf, wenn der Arbeitgeber des Geschädigten das Arbeitsentgelt bei unfallbedingtem Ausbleiben der Gegenleistung fortzahlt ... Der Geschädigte kann vielmehr in solchen Fällen den Schädiger auf Zahlung des (Brutto) Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber, gegebenenfalls also auch - wie hier - an die Gesellschaft, deren Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter er ist, in Anspruch nehmen, wenn jedenfalls im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) davon ausgegangen werden kann, dass dem Arbeitgeber ein Ausfall in Höhe des weiterbezahlten Arbeitsentgelts entstanden ist ... Dagegen berührt es die Ersatzpflicht des Schädigers nicht, in welcher Weise der Arbeitgeber dem zeitweiligen Ausbleiben der geldwerten Arbeitsleistung Rechnung getragen hat, wobei ... die Hinnahme eines entsprechend geminderten Gewerbeertrages in Frage kommen" (BGH NJW 1971, 1136).
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Keine Durchbrechung, sondern eine Bestätigung dieser beiden hier ineinandergreifenden Prinzipien ist es, wenn die Rechtsprechung dort, wo es um den Verdienstausfallschaden des verletzten (geschäftsführenden) Gesellschafters geht, dem Schädiger die Berufung darauf versagt, daß die Gesellschaft dem Verletzten, mag dieser auch ihr (alleiniger) Gesellschafter sein, ungeachtet seines Ausfalls den Verdienst (Lohn, Geschäftsführergehalt) weitergezahlt hat (Senatsurteilevom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - LM BGB § 842 Nr. 8 = VersR 1971, 570;vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 = LM § 823 (Eb) Nr. 13 = VersR 70, 38, 39;vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 = VersR 1967, 83).
  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75

    Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

    All dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83; vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - VersR 1970, 38, 39; vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - VersR 1971, 570; vom 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 - VersR 1977, 374) und wird von der Revision als ihr günstig nicht angegriffen.

    Bei Tätigkeitsvergütungen an Personen, die gleichzeitig Gesellschafter der Arbeitgeberin sind, gilt es vor allem auszuschließen, daß die als Tätigkeitsvergütung bezeichneten Leistungen tatsächlich eine Ausschüttung bzw. Entnahme verdecken, wofür sich vor allem bei Kapitalgesellschaften steuerliche Motive anbieten (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1969 - VI ZR 55/68 - VersR 1970, 38, 39; vom 28. April 1970 - VI ZR 193/68 - VersR 1970, 640, 641; vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - VersR 1971, 570, 571).

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 466/03

    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft berechtigt, die im Wege der Lohnfortzahlung erhaltenen Beträge gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, wenn die Kapitalgesellschaft dem Alleingesellschafter das Gehalt während der Dauer seiner verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterzahlt (BGH, VersR 1967, 83 [84 li. Sp.]; 1971, 570 [571]; 1974, 335 [336 li. Sp.]; 1977, 1283; NJW 1992, 1410; Staudinger/Vieweg, BGB, 13. Aufl., § 842 Rdnr. 111; MünchKomm(BGB)/Wagner, 4. Aufl., § 842 Rdnr. 45; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 7. Auflage, Rdnr. 111).
  • LG München II, 14.01.2016 - 14 O 4070/14

    Anspruch des Alleingesellschafters einer GmbH auf Erstattung des während

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1971, 1136) könne der Kläger auch den Bruttoverdienstausfallschaden ersetzt verlangen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann auch der Alleingesellschafter einer GmbH vom Haftpflichtigen Erstattung seines während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlten Geschäftsführergehalts verlangen, sofern es sich um eine echte Tätigkeitsvergütung handelt (NJW 1971, 1136; NJW 1978, 40).

    Insoweit wird auf die Entscheidung BGH NJW 1971, 1136, dort Teilziffer 14 bei Juris, verwiesen.

  • LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten,

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99

    Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • KG, 03.06.2004 - 12 U 357/02

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verdienstausfallschaden des verletzten

  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98

    Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung;

  • OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22

    Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers

  • LG Frankenthal, 20.05.2015 - 3 O 271/14

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Skiunfalls: Haftung des von hinten

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