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   BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69   

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https://dejure.org/1970,683
BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69 (https://dejure.org/1970,683)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1970 - VI ZR 108/69 (https://dejure.org/1970,683)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1970 - VI ZR 108/69 (https://dejure.org/1970,683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhänger - Parkverbotzone - Entladen - Nebenverrichtung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 16 Abs. 1; StVO § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 16 § 18
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone einer Bundesstraße abgestellten, entladenen Anhänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 384 (Ls.)
  • MDR 1971, 289
  • VersR 1971, 255
  • DB 1971, 672
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen in einer Linkskurve

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
    Er brauchte nicht damit zu rechnen, daß ein Kraftfahrer trotz ausreichender Sicht auf den haltenden Anhänger auffahren werde (vgl. das Senatsurteil vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).

    Berücksichtigt man aber, daß der Anhänger schon auf eine große Entfernung zu erkennen war und daß auf der 6, 90 m breiten Straße genügend Platz zur Vorbeifahrt blieb, so tritt die Betriebsgefahr des ohne ein Warnzeichen abgestellten Anhängers gegenüber dem groben Verschulden des unaufmerksam fahrenden Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs so sehr zurück, daß es gerechtfertigt ist, sie außer Betracht zu lassen und den Kläger mit seinem gesamten Schaden zu belasten (vgl. die Senatsurteile vom 22. Dezember 1964 - VI ZR 198/63 - VersR 1965, 362 und vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).

  • BGH, 22.12.1964 - VI ZR 198/63
    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
    Berücksichtigt man aber, daß der Anhänger schon auf eine große Entfernung zu erkennen war und daß auf der 6, 90 m breiten Straße genügend Platz zur Vorbeifahrt blieb, so tritt die Betriebsgefahr des ohne ein Warnzeichen abgestellten Anhängers gegenüber dem groben Verschulden des unaufmerksam fahrenden Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs so sehr zurück, daß es gerechtfertigt ist, sie außer Betracht zu lassen und den Kläger mit seinem gesamten Schaden zu belasten (vgl. die Senatsurteile vom 22. Dezember 1964 - VI ZR 198/63 - VersR 1965, 362 und vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 772/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
    Die Revision kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 1953 (4 StR 772/52 - VRS 5, 474 = LM Nr. 2 zu § 16 StVO) berufen.
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
    Dabei ist erforderlich und ausreichend, daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder mit bestimmten Betriebseinrichtungen steht (Urteil des BGH vom 18. März 1969 - VI ZR 217/67 - VersR 1969, 668 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Vielmehr ist erforderlich und ausreichend, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder bestimmten Betriebseinrichtung des Sattelschleppers gestanden hat (Urteile des BGH vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 108/69, VersR 1971, 255 und vom 18. März 1969 - VI ZR 217/67, VersR 1969, 668 sowie die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem außerhalb geschlossener Ortschaften

    Anerkanntermaßen gehört ein Anhänger jedenfalls so lange zur Betriebseinheit des Lastzugs - also eines Kraftfahrzeugs -, als er nur zu einem vorübergehenden Zweck abgekoppelt worden ist, wobei es auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen nicht ankommt (Senatsurteile vom 21. März 1961 - VI ZR 88/60 = VersR 1961, 473, 474 = NJW 1961, 1163 und vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 108/69 = VersR 1971, 255, 256).
  • AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13

    Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als

    Bei einem Unfall eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs mit einer ordnungsgemäß abgestellten Arbeitsmaschine bzw. einem abgestellten Fahrzeug ist aber grundsätzlich von der vollen Haftung des Vorbeifahrenden auszugehen ( BGH , VersR 1971, Seite 255; BGH , VersR 1963, Seite 585; OLG Hamm , DAR 1997, Seite 360; OLG Hamm , NZV 1995, Seite 402 ).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung;

    Soweit sich bei der Durchführung eines objektiven oder selbständigen Bußgeldverfahrens gemäß § 30 Abs. 4 OWiG weitere Fragen bezüglich verjährungsunterbrechender Wirkungen bestimmter Handlungen ergeben (vgl. Göhler, NJW 1971, 384; NJW 1979, 1436; Peltzer, a.a.O.; Pohl-Sichtermann, a.a.O., S. 208-213), braucht hierauf nicht eingegangen zu werden, da jedenfalls bis zum Tod des Betr.
  • OLG München, 17.09.1985 - 5 U 2422/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden Fahrzeugs mit einem auf der

    Auf die Frage, ob das Abstellen des Lkw-Hängers eine Nebenverrichtung zum Ladevorgang beim Motorwagen darstellt (vgl. BGH NJW 1971, 384 zum alten Recht), kommt es deshalb nicht an.
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