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   BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68   

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https://dejure.org/1972,299
BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68 (https://dejure.org/1972,299)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1972 - III ZR 134/68 (https://dejure.org/1972,299)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 (https://dejure.org/1972,299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nächtlicher Streudienst für Schnellstraßen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Kraftwagens durch einen Glatteisunfall auf einer Brücke - Verletzung der sich aus der Straßenverkehrssicherungspflicht ergebenden Streupflicht zur Nachtzeit - Vorliegen einer besonders gefährlichen Stelle - Verstoß gegen die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 903
  • MDR 1972, 587
  • VersR 1972, 563
  • DVBl 1972, 498
  • DB 1972, 2254
  • DÖV 1972, 648
  • JR 1972, 334
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
    Der Senat hält daran fest, daß der Verkehrssicherungspflichtige auch für Schnellstraßen einen nächtlichen Streudienst grundsätzlich nicht einzurichten braucht (Aufrechterhaltung von BGHZ 40, 379).

    Diese zeitliche Begrenzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. BGHZ 40, 379, 382 ff [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62]; LM Nr. 5 zu Preuß. WegereinigungsG).

    Der Senat hat schon früher ausgeführt (BGHZ 40, 379, 383) [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62], daß nach der Rechtsprechung auch zum Schütze des Fußgängerverkehrs, für den ursprünglich allein die Streupflicht entwickelt worden ist, grundsätzlich nur tagsüber Maßnahmen ergriffen werden mußten.

    Soweit im Einzelfall eine Streupflicht zur Nachtzeit bejaht worden ist, handelte es sich um Fälle, in denen gerade in den Nachtstunden starker Fußgängerverkehr herrschte, dessen Sicherung mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich und deshalb zumutbar war, wie z.B. vor Theatern, Kinos, Gast- und Vergnügungsstätten, Bahnhöfen, Haltestellen usw. (BGHZ 40, 379/383; Ketterer/Giehl/Leonhardt, a.a.O.).

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß nur eine kleine Minderheit von Verkehrsteilnehmern die Straßen für den Kraftverkehr auch in den Nachtstunden benutzt (BGHZ 40, 379/385; LM Nr. 5 zum Preuß, WegereinigungsG).

    Der Senat hat allerdings offen gelassen (BGHZ 40, 379, 386) [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62], ob der Träger der Verkehrssicherungspflicht in einem Einzelfall unter ganz außergewöhnlichen Umständen, die gegebenenfalls eine völlige Lahmlegung des Kraftfahrzeugverkehrs zur Folge haben oder für diesen aus dem üblichen Rahmen völlig herausfallende ungewöhnlich große Gefahren mit sich bringen würden, wenn dagegen keine Vorkehrungen getroffen würden, auch einmal zur Nachtzeit streuen muß.

  • BGH, 02.07.1970 - III ZR 45/67

    Verkehrssicherungspflichten bei Glatteis auf einer Autobahn

    Auszug aus BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
    Daher muß auf Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen gestreut werden (BGHZ 31, 73, 40, 379 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; Urteile des erkennenden Senats in LM BGB § 823 Eb Nr. 15 = Warn 1962 Nr. 206 = NJW 1963, 37, sowie in Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904; vgl. auch die Übersicht bei Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, S. 53 f).

    Der Senat hat ausgesprochen (Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904), daß der Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich Maßnahmen wegen Glatteises auf der Autobahn nicht zu treffen braucht, wenn sie mit einer kurzen Brücke eine Straße überquert, Besonderheiten hinsichtlich einer Eisbildung nicht vorliegen und die Brücke für einen aufmerksamen Kraftfahrer erkennbar ist.

    Er hat jedoch in mehreren Entscheidungen die oben dargestellten Grundsätze auch für die Streupflicht auf Bundesautobahnen angewandt und damit insoweit eine besondere Behandlung abgelehnt (LM BGB § 823 Eb Nr. 13 = NJW 1960, 432 = MDR 1960, 286; Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904; ebenso Ketterer/Giehl/Leonhardt a.a.O. S. 26).

  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

    Auszug aus BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
    Daher muß auf Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen gestreut werden (BGHZ 31, 73, 40, 379 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; Urteile des erkennenden Senats in LM BGB § 823 Eb Nr. 15 = Warn 1962 Nr. 206 = NJW 1963, 37, sowie in Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904; vgl. auch die Übersicht bei Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, S. 53 f).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil in LM BGB § 823 Eb Nr. 15 (= Warn 1962 Nr. 206 = NJW 1963, 37) die Frage offen gelassen, ob an die Verkehrssicherungspflicht bei Schnellverkehrsstraßen (z.B. Autobahnen) mit Rücksicht auf ihre Zweckbestimmung strengere Maßstäbe angelegt werden müssen.

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 177/58

    Pflichten des Trägers der Straßenbaulast bei Glatteis

    Auszug aus BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
    Er hat jedoch in mehreren Entscheidungen die oben dargestellten Grundsätze auch für die Streupflicht auf Bundesautobahnen angewandt und damit insoweit eine besondere Behandlung abgelehnt (LM BGB § 823 Eb Nr. 13 = NJW 1960, 432 = MDR 1960, 286; Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904; ebenso Ketterer/Giehl/Leonhardt a.a.O. S. 26).
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58

    Streupflicht auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
    Daher muß auf Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen gestreut werden (BGHZ 31, 73, 40, 379 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; Urteile des erkennenden Senats in LM BGB § 823 Eb Nr. 15 = Warn 1962 Nr. 206 = NJW 1963, 37, sowie in Warn 1970 Nr. 167 = VersR 1970, 904; vgl. auch die Übersicht bei Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, S. 53 f).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 = VersR 1972, 563 m. w. Nachw.).

    Das ist im allgemeinen aber erst die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens (siehe BGH VersR 1972, 563; Arndt Straßenverkehrssicherungspflicht 2. Auflage S. 88).

  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00

    Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht für Gehwege

    Die Verkehrssicherungspflicht kann dem Anlieger nämlich nur im Rahmen des Zumutbaren übertragen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 72, 903; NJW 75, 444).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73

    Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin

    Vielmehr zeigt der Gesamtzusammenhang dieser Ausführungen, daß das Berufungsgericht unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der für Maß und nicht zuletzt Zeitfolge der gebotenen Maßnahmen von Belang sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1972 - Ill ZR 134/68 . VersR 1972, 563 - NJV 1972, 903), nur für die Beklagte dieses Rechtsstreits gewisse Erwägungen anstellt.
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