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   BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72   

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https://dejure.org/1973,1718
BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72 (https://dejure.org/1973,1718)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1973 - I ZR 4/72 (https://dejure.org/1973,1718)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - I ZR 4/72 (https://dejure.org/1973,1718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten bei Vorhandensein von besonderen Haftungsregelungen - Pflicht der Bundesbahn den zum Entladen durch den Empfänger bereitgestellten Waggon zu sichern

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 454; EVO § 75; EVO § 82; BGB § 276

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 511
  • MDR 1973, 651
  • VersR 1973, 350
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69

    Haftung des Güterfernverkehrsunternehmers

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
    Entgegen der Auffassung der Revision enthalten die §§ 454 HGB, 82 EVO insoweit nur eine besondere Haftungsregelung, die die allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten nicht ausschließt (RGRK HGB Anm. 2 zu § 454; Schlegelberger/Geßler HGB 4. Aufl. Rdn. 79 zu § 454; Baumbach/Duden 20. Aufl. Anm. 1 B zu § 454; vgl. auch BGHZ 55, 217, 221).
  • RG, 26.09.1925 - I 166/25

    Eisenbahnfracht; Verschulden der Bahn

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
    So hat bereits das Reichsgericht ausgesprochen (RGZ 111, 335), daß die Eisenbahn, auch wenn der Absender zu beladen hat, ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verschulden trifft, wenn sie einen für das Beladen des ihr nach Art und Umfang bekannten Gutes ungeeigneten Waggon zur Verfügung stellt und deshalb während des Transports ein Schaden an dem Gut entsteht.
  • RG, 09.03.1910 - I 161/09

    Ist die Eisenbahn verpflichtet, dem Empfänger des Frachtgutes einen sicheren

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
    Die Beklagte hat danach die Pflicht, dem Empfänger das Abholen oder Ausladen des Gutes in einer Weise zu ermöglichen, daß damit kein in dem Bereich der Beklagten liegendes Risiko der Abnahme des Gutes entgegensteht (vgl. RGZ 73, 148; dort hat das Reichsgericht eine Verpflichtung der Eisenbahn angenommen, dem Empfänger des Frachtgutes einen sicheren Zugang zu dem Ort zu gewähren, wo die Auslieferung des Gutes erfolgen soll).
  • RG, 22.09.1926 - I 430/25

    1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
    Ablieferung des Gutes (§§ 82, 75 EVO) ist der Vorgang, durch den die Eisenbahn den zur Beförderung erlangten Gewahrsam des Gutes mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (st. Rspr. RGZ 114, 308; BGH NJW 1963, 1830).
  • BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61
    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
    Ablieferung des Gutes (§§ 82, 75 EVO) ist der Vorgang, durch den die Eisenbahn den zur Beförderung erlangten Gewahrsam des Gutes mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (st. Rspr. RGZ 114, 308; BGH NJW 1963, 1830).
  • KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09

    Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von

    Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH VersR 1973, 350, Rz 11 zitiert nach juris; Czerwenka aaO, Rdnr. 13, 35 m.w.N).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02

    Frachtführerhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Haftung aus positiver

    Da anerkannt ist (vgl. BGH VersR 1973, 350 zur EVO; BGH WM 1995, 1290 zu Art. 17 Abs. 1 CMR; OLG Düsseldorf TranspR 1987, 23; OLG Köln TranspR 1996, 420), dass für Güterschäden außerhalb des Obhutszeitraums eine Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung in Betracht kommen kann, besteht kein zwingendes Bedürfnis für eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung des § 425 Abs. 1 HGB über deren Wortlaut hinaus.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1973, 511 = VersR 1973, 350) zur EVO ist der Beförderer aber verpflichtet, das Transportmittel zu sichern, während be- oder entladen wird, um so Schaden vom Absender oder Empfänger abzuwenden.

  • OLG Dresden, 16.12.2004 - 13 U 1237/04

    Verjährung von deliktischen Schadensersatzansprüchen gegen den Frachtführer

    Mit Ablieferung ist der Vorgang gemeint, durch den der Frachtführer den zur Beförderung erlangten Gewahrsam am Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH NJW 1973, 511, 512).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH v. 19.1.73 - I ZR 4/72 - m.w.N. - NJW 73, 511, 512; v. 27.10.78 - I ZR 114/76 - NJW 79, 493; Helm, Großkomm. HGB Anm. 12 zu § 429 HGB).
  • OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 111/80

    Vertragliche Übernahme einer selbstständigen Garantie für das Verhalten eigener

    Es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt (RGZ 108, 50, 55; 114, 308, 313; BGH MDR 1963, 744; NJW 1973, 511, 512).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 121/82

    Begriff der Ablieferung; Räumlicher Geltungsumfang eines Speditionsauftrags

    Ablieferung des Gutes ist - wie allgemein im Frachtrecht, so auch im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a CMR - der Vorgang, durch den der Frachtführer die Obhut an dem beförderten Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, Urt. v. 19. Januar 1973 - I ZR 4/72, LM HGB § 454 Nr. 8 Bl. 1 R = NJW 1973, 511, 512).
  • BGH, 04.06.1976 - I ZR 121/75

    Vorlage des Originalfrachtbriefs als Voraussetzung für Schadensersatzpflicht des

    Ansprüche aus dem Frachtvertrag wegen Beschädigung des beförderten Gutes standen der Zedentin nach dem unstreitigen Sachverhalt gemäß §§ 82, 85, 95 Abs. 1 EVO zu; die Zedentin war zur Geltendmachung der Rechte aus dem Frachtvertrag befugt, denn ihr stand das Verfügungsrecht über das Gut zu (§ 95 Abs. 1 EVO), nachdem sie als frachtbriefmäßige Empfängerin Frachtbrief und Gut übernommen hatte (§§ 75 Abs. 3, 4, 72 Abs. 11 EVO; vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1966 Ib ZR 28/65, LM Nr. 1 zu § 37 EVO, teilweise abgedruckt in MDR 66, 477; vom 19. Januar 1973 - I ZR 4/72, NJW 73, 511, 512).
  • BGH, 21.05.1980 - I ZR 88/78

    Ausschluss einer Haftung zum Schadensersatz nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung

    Die Vorschriften der §§ 454 HGB, 82 EVO schließen nicht die Haftung der Beklagten nach den allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten aus (vgl. Senatsurteil von 19.1.1975 - I ZR 4/72 - NJV 75, 511, 512 m.w.N.).
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