Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.10.1971 - 2 U 13/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 05.10.1971 - 2 U 13/71
- OLG Frankfurt, 07.10.1971 - 2 U 13/71
Papierfundstellen
- VersR 1973, 353
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung
Wie das BayObLG im Urteil vom 24. April 1975 (DAR 1976, 170) in einem vergleichbaren Fall ausgesprochen hat, muß sich der Benutzer einer Gasse, die nur für den Anliegerverkehr freigegeben, mit keiner vorfahrtregelnden Beschilderung versehen und nur über eine abgesenkte Bordsteinkante mit der Hauptstraße verbunden ist, so verhalten wie bei einer Ausfahrt aus einem Grundstück (vgl. auch OLG Frankfurt/M. VersR 1973, 353).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.10.1972 - 22 U 127/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 224
- VersR 1973, 353
Rechtsprechung
OLG Celle, 29.07.1971 - 5 U 100/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 352
- VersR 1973, 353
Wird zitiert von ...
- LG Aachen, 17.11.1987 - 4 O 29/87
Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung; Sturz eines Leichtkraftradfahrers auf …
Grundsätzlich hat sich der Straßenbenutzer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und die Straße so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet; eine besondere Verkehrssicherungspflicht beginnt erst dort, wo auch für einen aufmerksamen Straßenbenutzer eine Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH VersR 1980, 947; BGH VersR 1973, 352).
Rechtsprechung
OLG Celle, 30.11.1972 - 5 U 93/72 |
Zitiervorschläge
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