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   BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72   

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https://dejure.org/1973,721
BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72 (https://dejure.org/1973,721)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1973 - VI ZR 55/72 (https://dejure.org/1973,721)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 (https://dejure.org/1973,721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Grundstückseigentümerpflicht - Schutzmaßnahmen des Grundstückseigentümers - Sicherheitsmaßnahmen bei spielenden Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks gegenüber unbefugtem Kinderspiel

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 662
  • VersR 1973, 621
  • DB 1973, 1297
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Jeder Grundstückseigentümer muß wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß sie - trotz Verbots - sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, daß sie sich an dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 = VersR 1973, 621, 622 und vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 = VersR 1975, 88, 89).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muß daher jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, daß sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (Urteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621; vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89; vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559; vom 28. April 1992 - aaO S. 844).
  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

    Generell besteht nämlich keine Verpflichtung, ein Grundstück gegen unbefugten Verkehr zu sichern (BGH, Urteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 -, juris).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Ein Grundstückseigentümer und erst recht der Betreiber einer gefährlichen Anlage darf sich nicht darauf verlassen, daß sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621, 622; vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 314/91

    Verkehrssicherungspflicht des Pferdehalters gegenüber Kleinkindern

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen muß, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß sie (sogar trotz Verbotes) sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, daß sie sich an dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72, VersR 1973, 621, 622, vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73, VersR 1975, 88, 89 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, VersR 1991, 559 = BGHR § 823 Abs. 1 BGB Verkehrssicherungspflicht 41).
  • OLG Jena, 11.07.2012 - 4 W 322/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Grünanlagen: Sturz eines neunjährigen Kindes über

    Zwar privilegiert die Rechtsprechung seit jeher Kinder und Jugendliche, die aus Neugier, Spieltrieb oder fehlendem Gefahrbewusstsein dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten, so dass im Grundsatz jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (BGH VersR 1973, 621; BGH VersR 1975, 286).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines auf einem

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie dabei Schaden erleiden können (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH VersR 1973, 621; VersR 1975, 88, 89; VersR 1991, 559, VersR 1992, 844; BGH NJW 1994, 3348; BGH DtZ 1995, 440).
  • VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte

    Es besteht keine Verpflichtung, ein Grundstück gegen unbefugten Verkehr zu sichern, sodass eine Sicherungspflicht hinsichtlich des Schirmständers nicht anzunehmen ist (so auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15 -, Rn. 101, juris mit Verweis auf BGH, Urteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 27.04.2001 - 6 U 1812/00

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Rodelwiese

    Dies entbindet ihn nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer, weil die Benutzung durch die Rodler nicht unbefugt war (vgl. BGH VersR 73, 621) sondern vielmehr erwünscht, erhöhte sie doch die Attraktivität des dem Kläger gehörenden anliegenden Gasthofs S. Der Wall sollte dementsprechend einem gefahrlosen Rodeln dienen.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 22 U 272/92

    Zierteich - Sturz eines Kindes von einem Steg - Haftung

    unbefugtem Kinderspiel entspricht ständiger höchstrichterlicher Rspr. (vgl. BGH VersR 1963, 532; 1973, 621; 1975, 87, 88).
  • OLG Hamm, 28.04.1995 - 9 U 51/94

    Eigentümer; Hausgrundstück; Gartenteich; Kind; Aufsicht; Sorgeberechtigter

  • BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem

  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3179/19

    Baufälliges Gebäude; Ruine; Selbstgefährdung; Sicherheitsdienst; Überwachung;

  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • OLG Nürnberg, 17.01.1996 - 4 U 3820/95
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1981 - 18 U 152/81

    Gemeinde; Geräte; Kinderspielplatz; Grundstück; Nachbarn; Kinder

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