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   BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71   

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https://dejure.org/1972,562
BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71 (https://dejure.org/1972,562)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 (https://dejure.org/1972,562)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 (https://dejure.org/1972,562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens durch eine unmittelbare Auswirkung der technischen Einrichtungen des Kraftfahrzeugs - Begriff des unabwendbaren Ereignisses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1 und 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 44
  • MDR 1973, 208
  • VersR 1973, 83
  • DB 1973, 232
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71
    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr, daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs gestanden hat (BGH Urt.v. 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 = NJW 1972, 1808 m.w. Nachw.).

    Das ist schon dann der Fall, wenn der Fußgänger durch die Fahrweise des nach Hochziehen der Schranke anfahrenden Kraftfahrzeugs unsicher wurde und letztlich deshalb stürzte (vgl. BGH Urt.v. 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 - a.a.O.).

    Daß die Haftung des Beklagten nach § 7 Abs. 1 StVG - anders als nach den §§ 823 ff BGB - nicht davon abhängt, ob sich der Beklagte verkehrswidrig verhalten hat - unbeschadet des Nachweises eines unabwendbaren Ereignisses nach § 7 Abs. 2 StVG - hat der Senat bereits entschieden (vgl. BGH Urt.v. 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 = a.a.O. m.w. Nachw.).

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 16/65

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in einer engen Kurve entgegenkommenden

    Auszug aus BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71
    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen Maßstab hinaus, wenn Unabwendbarkeit auch nicht absolute Unvermeidbarkeit bedeutet (BGH Urt.v. 20. September 1966 - VI ZR 16/65 = VersR 1966, 1076) und die Vermeidbarkeit auch nicht rückschauend, sondern von der Sachlage vor dem Unfall aus zu beurteilen ist.
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71
    Erforderlich ist vielmehr außerdem, daß die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (BGH Urt.v. 22. Okt. 1968 - VI ZR 178/67 = VersR 1969, 58 m.w. Nachw.).
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