Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.01.1974

Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1974 - IV ZB 46/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2663
BGH, 09.01.1974 - IV ZB 46/73 (https://dejure.org/1974,2663)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1974 - IV ZB 46/73 (https://dejure.org/1974,2663)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1974 - IV ZB 46/73 (https://dejure.org/1974,2663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76

    Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen

    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.

    Wenn der IV. Zivilsenat in einer späteren Entscheidung vom 9. Januar 1974 (IV ZB 46/73 - VersR 1974, 435) die dort eingetretene verspätete Zustellung einer Postsendung als unabwendbaren Zufall gewertet hatte, so liegt darin deshalb keine Abweichung von der vorgenannten Auffassung des erkennenden Senats, weil in jenem Fall der zur Fristwahrung bestimmte Schriftsatz erst am 5. Tage nach dem Einwurf in den Briefkasten innerhalb Berlins zugegangen war, während die Frist am 3. Tage nach der Aufgabe zur Post hätte spätestens gewahrt werden können.

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76

    Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und

    Auch sonst ist allgemein anerkannt, daß der Bürger auf die Einhaltung der normalen Laufzeit eines Briefes vertrauen darf und ihm bei deren Überschreiten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muß (vgl. BVerfG NJW 1975, 1405 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1974 - IV ZB 46/73 = VersR 1974, 435; Beschluß vom 3. Juli 1975 - III ZB 11/75 = Betrieb 1975, 1890).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2805
BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73 (https://dejure.org/1974,2805)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1974 - IV ZB 47/73 (https://dejure.org/1974,2805)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1974 - IV ZB 47/73 (https://dejure.org/1974,2805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Rechtsmittel - Unabwendbarer Zufall - Berufungschrift - Zuständigkeit - Zurechnung - Pflichtverletzung - Strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Rechtsmitteleinlegung - Zuständiges Gericht für eine Berufung in ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 232; ZPO § 233

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70

    Rechtsmittelschrift - Anwaltspflicht - Kontrolle - Parteirolle - Inhalt

    Auszug aus BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73
    Zumindest ist er hierbei zu genauer Nachprüfung verpflichtet (vgl. insbesondere BGH Beschluß vom 2. Februar 1971 - VI ZB 22/70 - (VersR 1971, 469)).
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZB 43/71

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund

    Auszug aus BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73
    Denn die Pflichtverletzung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers ist für die Fristversäumnis zumindest mitursächlich gewesen, und der Kläger muß sie sich nach § 232 Abs. 2 ZPO in gleicher Weise zurechnen lassen (BGH Beschluß vom 3. November 1971 - IV ZB 43/71 - (VersR 1972, 148)).
  • BFH, 27.05.1997 - IV B 32/97

    Pflicht eines eine Rechtsmittelschrift unterzeichnenden Prozessbevollmächtigten

    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Prozeßbevollmächtigte, der eine Rechtsmittelschrift unterzeichnet, sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Einhaltung der Formalien überprüfen (Senatsbeschluß vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 1974 IV ZB 47/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1974, 311; vom 8. Juli 1981 IV b ZB 625/81, HFR 1982, 429, und des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1973 5 AZR 554/72, HFR 1973, 349; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 56 Anm. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht