Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.12.1973

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72   

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OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72 (https://dejure.org/1973,7964)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.01.1973 - 8 U 165/72 (https://dejure.org/1973,7964)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Januar 1973 - 8 U 165/72 (https://dejure.org/1973,7964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 164/70

    Pflichten des Kraftfahrers beim Einfahren in ein Grundstück

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72
    Für ein solches Verkehrsmanöver gelten die allgemeinen Abbiegeregeln (BGH VersR 72, 459).
  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64

    Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72
    Bei solchen Zusammenstößen spricht in aller Regel eine tatsächliche Vermutung für das Verschulden des abbiegenden Kraftfahrers (BGH VersR 66, 1074).
  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 205/09

    Hat der Linksabbieger nur seine zweite Rückschaupflicht verletzt, so ist eine

    Die Rechtsprechung hat bei einer Kollision des überholenden Fahrzeuges mit einem Linksabbieger den Grundsatz aufgestellt, dass der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers spricht (OLG Oldenburg, VersR 1974, 762; KG MZV 2006, 309; NJW-RR 1987, 1251).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

    Es kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für einen Verkehrsverstoß des Linksabbiegers anzunehmen ist, wenn es zur Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Verkehrsteilnehmer kommt (so KG NZV 2005, S. 413; NZV 2002, S. 567; OLG Oldenburg VersR 1974, S. 762; OLG Nürnberg r+s 1983, S. 35: für den Fall des Abbiegens in ein Grundstück, nicht aber in einen Feldweg; OLG Naumburg VersR 2009, S. 373: auch beim Abbiegen in einen Feldweg; Brandenburgisches OLG - 14. Zivilsenat - VRS 106, S. 18: nur wenn der Linksabbieger den linken Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigt hat; vgl. auch Senat, Urteil vom 16.07.2009, Az. 12 U 234/08).
  • OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77

    Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers;

    Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers (BGH VersR 66, 1074; OLG Oldenburg VersR 1974, 762).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73   

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https://dejure.org/1973,6779
OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73 (https://dejure.org/1973,6779)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.1973 - 1 U 3611/73 (https://dejure.org/1973,6779)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 1973 - 1 U 3611/73 (https://dejure.org/1973,6779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen verkehrsicherungspflichtige öffentliche Hand auf Erstattung von an den Arbeitnehmer im Krankheitsfalle geleisteten Lohnzahlungen und von aufgewandten Sozialleistungen; Möglichkeit des Überganges eines Amtshaftungsanspruchs auf Grund ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 839; GG Art. 34; BayStrWG Art. 72

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 762
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58

    Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Ein Anspruch Özdemirs (auf Ersatz des Verdienstentgangs) gegen die Beklagte aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG , der hier allein in Frage kommenden Haftungsgrundlage (vgl. BayObLGZ 72, 117), konnte nicht gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (LFZG) vom 27.07.1969 (BGBl. I S. 946) auf die Klägerin als seine Arbeitgeberin übergehen, da ein derartiger Anspruch im Hinblick auf die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gar nicht entstanden ist (vgl. BGHZ 31, 148/151).

    Schon aus dem Wortlaut der Subsidiaritätsklausel ("auf andere Weise Ersatz zu verlangen") ergibt sich, daß es nicht darauf ankommt, auf Grund welcher Rechtsgrundlage ein Ersatzanspruch besteht, und daß es gleichgültig ist, ob ein solcher auf einem vertraglichen oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis beruht (vgl. BGHZ 31, 148/150).

    Demgemäß wird in Schrifttum (vgl. Soergel BGB 10. Aufl. § 839 Rdnr. 221; Ermann BGB 5. Aufl. § 839 Rdnr. 72) und Rechtsprechung (vgl. lediglich RGZ 158, 277/281 und BGH VersR 60, 664) der Kreis der in Betracht kommenden anderweitigen Ersatzmöglichkeiten weit gezogen, sofern nur deren Grundlage in dem Tatsachenkreis liegt, aus dem der Schadensersatzanspruch erwachsen ist (BGHZ 31, 148/150).

    So wurden nicht nur Schadensersatzansprüche gegen einen dritten Schädiger (beispielsweise auch gegen den Ehegatten; vgl. BGH NJW 73, 1654), sondern auch Ansprüche gegen private Versicherer (RGZ 158, 176; BGH BB 55, 1107; BGH VersR 69, 540) und gegen Sozialversicherungsträger (BGHZ 31, 148/150) als anderweitige Ersatzansprüche angesehen.

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, daß dieser dem Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger ähnlich ist, da an dessen Stelle für die ersten sechs Wochen der Arbeitsverhinderung der Arbeitgeber tritt (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O. S. 776) und die Einführung der Lohnfortzahlungspflicht unter anderem auch die Sozialversicherungsträger, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 31, 148 und 49, 267/275) die Entstehung eines Amtshaftungsanspruchs und damit auch einen gesetzlichen Forderungsübergang (BGHZ 31, 148/151) sowie die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs (BGHZ 28, 297 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57] /301) hindern.

    Die Argumentation ... (NJW 72, 1249), der Lohnfortzahlungsanspruch sei wegen der in § 4 LFZG normierten cessio legis kein anderweitiger Ersatzanspruch (a.a.O. S. 1254), geht insoweit von einer Prämisse aus, denn eine cessio legis scheidet gerade deshalb aus, weil § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB eine solche verhindert (vgl. für Ansprüche der Sozialversicherungsträger: BGHZ 31, 148/151).

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Die zulässige Berufung ( §§ 511 ff ZPO ) der Klägerin ist nicht begründet, da ihr gegen die Beklagte weder aus eigenem (vgl. BGHZ 7, 30) noch aus übergegangenem Recht ein Schadensersatzanspruch wegen des Unfalls ihres Arbeitnehmers zusteht.

    Eine derartige Betrachtungsweise widerspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Arbeitnehmer trotz Fortzahlung seines Gehalts ein Verdienstunfallschaden entsteht (vgl. BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ; 43, 381), [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] der - sofern seine Entstehung nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verhindert wird - gemäß § 4 LFZG auf den Arbeitgeber übergeht.

  • OLG Bamberg, 08.06.1971 - 5 U 48/71

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung; Zumutbare tatsächliche

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Mit Recht hat das Landgericht einen derartigen Anspruch als anderweitigen Ersatzanspruch im Sinne der Subsidiaritätsklausel angesehen (so auch OLG Bamberg NJW 72, 689; OLG Zweibrücken VersR 73, 775; Wussow Das Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl., Rdnr. 1014 d; a.A. OLG Celle VersR 73, 258; Herz in NJW 72, 1138; Waldeyer in NJW 72, 1249).

    Sie Einwände schließlich, die ... (NJW 72, 1138) gegen die Entscheidung des OLG Bamberg erhebt, sind nicht geeignet, deren Richtigkeit zu widerlegen, weil zu Unrecht davon ausgegangen wird, daß dem verletzten Arbeitnehmer im Hinblick auf den Lohnfortzahlungsanspruch gar kein Schaden entstanden sei, mithin § 839 BGB keine Anwendung finde (a.a.O. S. 1139).

  • OLG Zweibrücken, 01.12.1972 - 1 U 82/72
    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Mit Recht hat das Landgericht einen derartigen Anspruch als anderweitigen Ersatzanspruch im Sinne der Subsidiaritätsklausel angesehen (so auch OLG Bamberg NJW 72, 689; OLG Zweibrücken VersR 73, 775; Wussow Das Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl., Rdnr. 1014 d; a.A. OLG Celle VersR 73, 258; Herz in NJW 72, 1138; Waldeyer in NJW 72, 1249).
  • OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72

    Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Mit Recht hat das Landgericht einen derartigen Anspruch als anderweitigen Ersatzanspruch im Sinne der Subsidiaritätsklausel angesehen (so auch OLG Bamberg NJW 72, 689; OLG Zweibrücken VersR 73, 775; Wussow Das Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl., Rdnr. 1014 d; a.A. OLG Celle VersR 73, 258; Herz in NJW 72, 1138; Waldeyer in NJW 72, 1249).
  • RG, 10.10.1938 - V 73/38

    Zum Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Demgemäß wird in Schrifttum (vgl. Soergel BGB 10. Aufl. § 839 Rdnr. 221; Ermann BGB 5. Aufl. § 839 Rdnr. 72) und Rechtsprechung (vgl. lediglich RGZ 158, 277/281 und BGH VersR 60, 664) der Kreis der in Betracht kommenden anderweitigen Ersatzmöglichkeiten weit gezogen, sofern nur deren Grundlage in dem Tatsachenkreis liegt, aus dem der Schadensersatzanspruch erwachsen ist (BGHZ 31, 148/150).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Eine derartige Betrachtungsweise widerspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Arbeitnehmer trotz Fortzahlung seines Gehalts ein Verdienstunfallschaden entsteht (vgl. BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ; 43, 381), [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] der - sofern seine Entstehung nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verhindert wird - gemäß § 4 LFZG auf den Arbeitgeber übergeht.
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Die an dieser Rechtsprechung geübte Kritik, die sich in erster Linie gegen die Berechtigung der Subsidiaritätsklausel an sich richtet (vgl. aber hierzu BGHZ 42, 176/181), kann nicht überzeugen.
  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Eine derartige Betrachtungsweise widerspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Arbeitnehmer trotz Fortzahlung seines Gehalts ein Verdienstunfallschaden entsteht (vgl. BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ; 43, 381), [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] der - sofern seine Entstehung nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verhindert wird - gemäß § 4 LFZG auf den Arbeitgeber übergeht.
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73
    Eine derartige Betrachtungsweise widerspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Arbeitnehmer trotz Fortzahlung seines Gehalts ein Verdienstunfallschaden entsteht (vgl. BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ; 43, 381), [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] der - sofern seine Entstehung nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verhindert wird - gemäß § 4 LFZG auf den Arbeitgeber übergeht.
  • BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57

    Amtspflichten der Lehrer

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

  • RG, 26.08.1938 - III 17/38

    Muß sich ein Unfallverletzter, dem ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat aus

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